Infos zum Rechtsanwalt für Patentrecht
Das Patentrecht ist im deutschen Rechtsgebrauch ein Bestandteil des Privatrechts. Es reguliert die Art und Weise von gewerblichen Schutzrechten die für Erfindungen beantragt werden. Die Voraussetzung für die Erteilung eines Patents auf eine Erfindung ist einmal, dass sie neu ist, dass sie Zweitens auf eine erfinderischen Tätigkeit zurückzuführen ist und, dass sie zum Dritten auch gewerblich anzuwenden ist. Außerdem muss die Erfindung von einem Fachmann nachzuvollziehen sein.
Die Patentanmeldung
Möchte ein Erfinder seine Erfindung zum Patent anmelden, reicht er seine Unterlagen beim Deutschen Patent und Markenamt oder aber auch beim Europäischen Patentamt ein. Hier kann auch eine Patentanmeldung, die international gültig ist, beantragt werden. Die Patentgesetze der einzelnen Ämter sind jeweils unterschiedlich. In diesem Zusammenhang ist wichtig der Zusammenarbeitsvertrag, Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens der Patent Coorporation Treaty, ein internationales Übereinkommen. Mit der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz gewerblichen Eigentums, abgekürzt PVÜ können Mitglieder des Verbandes mit nur einer Anmeldung zum Patent, Patentschutz in allen Vertragsstaaten beantragen. In diesem Vertragsverbund befinden sich zurzeit 142 Staaten.
Die Wirkung der Patentschrift
Die Verleihung eines Patents auf eine Erfindung gibt demjenigen, der es beantragt hat, ein Recht, das gegen jedermann wirkt, zu verbieten, dass seine Erfindung genutzt wird. Hier spielt das Ausschließlichkeitsrecht eine große Rolle. Dieses Wort gebraucht man im gewerblichen Rechtsschutz für ein Recht, das subjektiv und auch einem Monopol ähnlich ist. Zu unterscheiden ist weiterhin zwischen Patent- und Gebrauchsmusterrecht . Sie haben viele Gemeinsamkeiten. Die Patenteintragung folgt beim Gebrauchsmusterschutz, jedoch ohne dass das Patentamt sie prüft. Verfahren können mit einem Gebrauchsmusterschutz nicht unter Schutz genommen werden. Weiter gibt es in vielen Ländern keine Gebrauchsmuster, sondern nur die Patentgesetze. Die einschlägigen Paragrafen für Gebrauchsmusterrecht und Patentrecht sind zu finden in Paragraf 9 Satz 1 des Patentgesetzes beziehungsweise in Paragraf 11 Absatz 1 des Gebrauchsmustergesetzes. Aus diesen Gesetzesteilen geht hervor, dass lediglich der Inhaber des Patents beziehungsweise Gebrauchsmusters die Erfindung benutzen darf. Jedem anderen ist es also absolut verboten, ohne dessen ausdrückliches Ja den Gegenstand oder die Maschinen Verkehr zu bringen, herzustellen, zu gebrauchen, zu besitzen oder auch einzuführen. Nach Paragraf 10 des Patentgesetzes beziehungsweise nach Paragraf 11 Absatz 2 des Gebrauchsmustergesetzes sind auch sogenannte mittelbare Benutzungshandlungen verboten.
Das Markenrecht
Es ist auch möglich einen Markenschutz zu beantragen, nämlich durch die Eintragung eines Markenzeichens in das Markenregister. Hier wird dem Besitzer des Markenrechts die Ausschließlichkeit zugesagt. Das Markenrecht ist dem Kennzeichnungsrecht zuzuordnen. Kennzeichen sind definiert als Buchstaben oder Abbildungen etc. die dazu dienen können einen Gegenstand oder auch eine Person, sogar Handlungen voneinander zu unterscheiden.
Laufzeiten des Patentrechts
Nach dem Tag der Anmeldung genießt der Inhaber 20 Jahre lang den Patentschutz. Das Ausschließlichkeitsrecht ist jedoch erst ab dem Augenblick gültig, in dem das Patentblatt die Erfindung veröffentlicht. Dieser Zeitraum, von der Beantragung bis zur Veröffentlichung in dem Amtsblatt kann sehr lange Zeit in Anspruch nehmen.
Prioritätsanspruch
Reicht man einen internationalen Patentschutz ein, besitzt die Erstanmeldung eine automatische Priorität, die dem Erfinder ein Jahr lang Zeit lässt, seine Erfindung, zusammen mit den entsprechenden, übersetzten Dokumenten in anderen Ländern einzureichen.
Offenlegung
Der Erfinder muss nun, da ihm das Patent erteilt wurde, in aller Regel wird das Patentamt dies nach etwa eineinhalb Jahren in einer Offenlegungsschrift tun, sein Patent öffentlich erklären, jedem die technische Dokumentation zur Verfügung stellen. Schon der Name Patent ergibt sich aus der lateinischen Bezeichnung „patens“ also frei, offen, unversperrt. Die entsprechenden Dokumente, also Offenlegungsschrift und Patentschrift sind der Öffentlichkeit einzusehen, auch im Internet sind sie zu finden. Diese Methodik ist dem Deutschen Gesetz wichtig, um Motivation für Erfinder zu generieren, sein Produkt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und zu präsentieren.
Kritik
Ein Streit ist im Gange, was die Bedeutung der beiden Begriffe Monopol und Ausschließlichkeitsrecht angeht. Nach der sogenannten Freiburger Schule besitzt die deutsche Patentgesetzgebung störenden und zersetzenden Einfluss. Der bekannte deutsche Ökonom Walter Eucken bescheinigt ihr stark monopolistische Züge.