Patientenrecht
Patientenrechte bestehen für den Patienten gegenüber den Ärzten und Krankenhäusern. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung vorliegt. Eine einheitliche Regelung der Patientenrechte gibt es nicht, vielmehr verteilen sich die Vorschriften auf unterschiedliche Bundes- und Landesgesetze.
Es lassen einige sehr bedeutende Patientenrechte zusammenfassen. Dazu zählt etwa das Recht auf eine persönliche Aufklärung über die gestellte Diagnose, Therapie, Risiken, Erfolgsaussichten u.ä.
Ebenfalls zu den Patientenrechten zählt das Recht auf die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung sowie das Recht auf Einsicht in die Patientenakten. Eine besondere Rolle im Behandlungsalltag spielt auch das Recht auf ärztliche Schweigepflicht gemäß § 203 StGB.
Seit 2004 gibt es in Deutschland zudem das Amt einer Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Dadurch soll der Patientenschutz noch weiter gefestigt werden.
Sollten Sie sich in Ihrem Patientenrecht verletzt fühlen, sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Ein Anwalt für Patientenrecht wird sich mit dem nötigen Fachwissen aber auch Feingefühl für diese oft sensiblen Themen mit Ihnen auseinandersetzen und Sie umfassend beraten. Nicht wenige Patienten nehmen eine fehlerhafte Aufklärung o.ä. hin, da sie sich nicht in der Lage sehen, sich rechtlich gegen den Arzt zu wehren. Dieser wird meist als rechtlich stärker eingeschätzt. Doch mit einem Rechtsanwalt für Patientenrecht an Ihrer Seite müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten. Ganz im Gegenteil. Auch für ein Beratungsgespräch oder das Einholen von Auskünften steht Ihnen Ihr Anwalt gerne zur Verfügung. So können Sie dem Arztgespräch mit dem nötigen juristischen Hintergrundwissen entgegensehen. Nutzen Sie also die Möglichkeit, Ihre Patientenrechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen.