
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Phil Gabler ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei Gabler & Webers.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein und Mitglied im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.
RA Phil Gabler berät und vertritt Sie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Bei Fragen der Abrechnung und Berechnung von Ansprüchen (Abfindung, Brutto-Nettolohn, Urlaubsabgeltung usw.) kann hierbei zudem auf die Unterstützung des Kanzleipartners Kai Webers zurückgegriffen werden, der Steuerberater, Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Steuerrecht ist.
RA Phil Gabler ist berechtigt den Titel LL.M. (Master der Rechtsgestaltung und Prozessführung / Master of Legal Advice and Litigation) zu führen. Die Masterarbeit zur Erlangung des Titels handelte von der Möglichkeit des Tatsachenvergleichs über Tarifrechte, über die die einzelnenen Parteien grundsätzlich nicht selbst verfügen können.
Wie der Fachanwaltstitel bereits bedeutet, hat RA Phil Gabler auf dem Gebiet des Arbeitsrechts besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen. Das Führen des Fachanwaltstitels setzt zudem eine regelmäßige fachliche Fortbildung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts voraus.
Arbeitsrecht
Kündigungsschutz
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
Verband Deutscher ArbeitsrechtsAnwälte ev (www.vdaa.de)