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Experten-Ratgeber
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Neues Urteil vom EuGH zur Erfassung von Arbeitszeiten – kein Grund zur Panik für Arbeitgeber Urteil des EuGH Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14.05.2019 entschieden, dass Arbeitgeber in Zukunft die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen müssen. Nur so kann nach Ansicht der Richter überprüft werden, ob die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und zu Ruhepausen eingehalten werden. Heißt dies jetzt, dass die Stechuhr wieder kommt und jeder Gang zur Toilette erfasst werden muss? Wie soll dies in der Praxis umgesetzt werden? Die technische Umsetzung der geforderten Arbeitszeiterfassung dürfte aller Voraussicht nach nicht so kompliziert sein, wie viele auf ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21.01.2020 zum Aktenzeichen 8 Sa 30/19 entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei der Robert Bosch GmbH unwirksam ist. Aus der Medieninformation des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21.01.2020 ergibt sich: Der Kläger war seit September 1997 bei der Robert Bosch GmbH (Beklagte) als Entwicklungsingenieur am Standort Feuerbach beschäftigt. Seit 2006 war er Mitglied des Betriebsrats und seit 2014 freigestelltes Betriebsratsmitglied. Die Beklagte kündigte den Kläger am 13. Februar 2018 fristlos. Der Betriebsrat hatte der Kündigung zuvor seine Zustimmung erteilt. Hiergegen wehrt sich ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 10.12.2020 zum Aktenzeichen 8 Sa 491/20 entschieden, dass die 45minütige Tätigkeit eines Lageristen in einer Pizzeria nicht geeignet ist, den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Gastroenteritis und Ermüdung zu erschüttern. Es kann nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gefolgert werden, dass der Kläger vollschichtig seine körperlich anspruchsvolle Arbeit als Lagerist hätte ausüben können. Der Kläger war vom 29.08.2019 bis 02.09.2019 arbeitsunfähig krankgeschrieben. Er hat die darüber ausgestellte Erstbescheinigung seiner Hausärztin D . L (Fachärztin für ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 17.03.2015, Aktenzeichen 1 Ca 174/14. Ausgangslage: Verträge zur Überlassung von Leiharbeitnehmern zwischen Verleiher und Entleiher sind nur dann wirksam, wenn der Verleiher über die erforderliche staatliche Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern verfügt. Andernfalls führt die Unwirksamkeit solcher Verträge dazu, dass kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert wird. Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetz. Schwieriger zu entscheiden ist die Frage, wann ein Fall genehmigungspflichtiger ... weiter lesen
Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber - Verlust des Briefes auf dem Postweg Die Klägerin war seit Mai 1999 bei der Beklagten als "Promotion-Mitarbeiterin" beschäftigt. Sie verteilte Zeitungen an Passanten. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am 29. Juli 1999 zu Mitte August. Am 17. August 1999 wurde bei der Klägerin eine Schwangerschaft in der siebten Schwangerschaftswoche festgestellt. Hiervon hat die Beklagte spätestens am 22. September 1999 telefonisch erfahren. Die Klägerin hat die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 MuSchG geltend gemacht. Sie hat behauptet, sie habe die Mitteilung über ihre Schwangerschaft bereits am 18. August in einem einfachen Brief an die Beklagte ... weiter lesen
Anforderungen an rechtswirksame Abmahnungen - Warnfunktion trotz formeller Unwirksamkeit (BAG Urteil vom 19.02.2009, 2 AZR 603/07) Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, die nicht betrieblich veranlaßt sind, ist in der Regel eine Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung. Nur im Ausnahmefall ist eine Abmahnung verzichtbar. Die Abmahnung muss inhaltlich klar und eindeutig formuliert sein sowie sämtliche relevanten Tatsachen genau bezeichnen. Das beanstandete Fehlverhalten ist konkret darzustellen und darzulegen, wie der Arbeitgeber dieses Fehlverhalten festgestellt hat. Allgemeine Formulierungen reichen hierzu nicht aus. ... weiter lesen
Maximilian Renger im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Leiharbeit ist in Deutschland weit verbreitet. Ungefähr eine Million Menschen arbeiten in solchen Arbeitsverhältnissen. Was sollten betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten? Fachanwalt Alexander Bredereck: Ab dem 1.4.2017 gibt es diverse gesetzliche Änderungen, die die Bedingungen der Leiharbeit in Deutschland verändern werden. Das betrifft zum einen die maximale Entleihdauer, aber auch die Frage gleicher Bezahlungen (equal pay). Maximilian Renger: Wie lange darf denn künftig maximal entliehen werden? Fachanwalt Alexander Bredereck: Ein ... weiter lesen
Haben die Parteien in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist vom Arbeitgeber übernommene Ausbildungskosten zurückzahlen muss, ohne dass es auf den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ankommt, ist diese Rückzahlungsklausel unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist damit nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Eine Auslegung der Klausel dahingehend, dass sie nur für den Fall gilt, dass das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer selbst oder wegen eines von ihm zu vertretenden Grundes durch den Arbeitgeber beendet wird (geltungserhaltende ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Laut Focus online Artikel vom 30.11.2011 plant Deutschlands größter Versicherungskonzern, die Allianz, ab 2012 etwa 400 Stellen abzubauen. Die davon betroffenen 340 Mitarbeiter des Berliner Posteingangszentrums der Allianz sollen in eine konzerneigne Gesellschaft wechseln können. Was erwartet diese Mitarbeiter bei einem Arbeitsplatzwechsel? Was ist ihnen zu raten? Zwei Szenarien sind denkbar. 1. Den Arbeitnehmern wird angeboten, in die andere konzerneigene Gesellschaft zu wechseln. 2. Es findet ein Betriebsübergang statt und ein Betriebsteil – hier das Posteingangszentrum – wird durch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Leitung der Betriebsversammlung durch den Vorsitzenden des Betriebsrats: Die Leitung der Betriebsversammlung hat der Betriebsratsvorsitzende oder, wenn diese nicht anwesend ist, der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende zu übernehmen. Sind beide verhindert, kann der Betriebsrat auch ein anderes Betriebsratsmitglied mit der Leitung beauftragen. Aufgaben des Versammlungsleiters: Zu den Aufgaben des Versammlungsleiters gehört es, das Wort zu erteilen oder auch wieder zu entziehen, Redezeiten zu beschränken und ggf. Versammlungsleiter zur Ordnung zu rufen. Es muss zudem Abstimmungen leiten und entsprechende ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Ausgangslage Arbeitgeber haben häufig Probleme, wenn es darum geht, dem Arbeitnehmer eine Kündigung zuzustellen. Zwei Konstellationen treten dabei immer wieder auf: Fall: Der Arbeitgeber versucht, dem Arbeitnehmer die Kündigung direkt zu übergeben. Der Arbeitnehmer weigert sich allerdings, diese anzunehmen. Fall: Der Arbeitgeber entscheidet sich dafür, die Kündigung per Einschreiben an den Arbeitnehmer zu verschicken. Der Arbeitnehmer wird dann darüber benachrichtigt, holt allerdings das Einschreiben einfach nicht ab. In beiden Fällen stellt sich für den Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Finger weg vom Eigentum des Arbeitgebers: Das Eigentum des Arbeitgebers sollte tabu sein. Gegenstände, auch wenn sie noch so klein und geringwertig sind (selbst Kugelschreiber, Werkzeuge, sonstige Büromaterialien oder sogar vermeintlicher Müll), sollten nicht mitgenommen werden. Auch Ausleihen von Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers ist riskant: Auch auf das Ausborgen von entsprechenden Materialien sollten Arbeitnehmer besser verzichten. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall später beweisen, dass sie auch die Absicht hatten, die Sachen wieder zurückzubringen. Das kann unter ... weiter lesen