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Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.10.2020 zum Aktenzeichen 42 Ga 13034/20 entschieden, dass eine Arbeitnehmerin bei ihrer Arbeit als Flugsicherheitsassistentin am Flughafen nicht statt eines Mund-Nasen-Schutzes einen Gesichtsschutzschirm tragen darf. Aus Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 34/2020 vom 18.12.2020 ergibt sich: Das ArbG Berlin hat die Klage im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes abgewiesen und die Pflicht zum Tragen eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Mund-Nasen-Schutzes bestätigt. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts trifft den Arbeitgeber die Pflicht, die Beschäftigten und das Publikum am Flughafen vor Infektionen zu schützen. Ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die rechtliche Einordnung des Weihnachtsgeldes, welches zumeist anlässlich des Weihnachtsfestes gezahlt wird, ist dabei nicht immer einfach. Das Weihnachtsgeld wird häufig neben dem Gehalt als sogenannte Einmalzahlung gezahlt. Erforderlich ist hierfür zunächst eine Rechtsgrundlage. Liegt eine solche nicht vor, besteht auch kein Anspruch auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes. Als Rechtsgrundlagen kommen der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung in Betracht. Ein Anspruch auf die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation kann ... weiter lesen
Unter begrenzten Voraussetzungen kann eine Kündigung auch in einem Kleinbetrieb unwirksam sein. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – 25 Sa 1435/10 –. Ausgangslage: Sind in einem Betrieb regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Es handelt sich um einen so genannten Kleinbetrieb. Der Arbeitgeber kann also ohne Angabe von Gründen kündigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Kündigung aber ebenfalls unwirksam sein. In der Praxis wird häufig der Versuch unternommen, analog der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Keine Rechtssicherheit: Willkür der Gerichte, Einzelfallprüfungen und generell Unübersichtlichkeit sind prägend, wenn es darum geht, Selbstständige und Scheinselbstständige, also Arbeitnehmer voneinander abzugrenzen. De Gesetzgeber hat es in der Vergangenheit nicht geschafft, durch eindeutige Kriterien zur Abgrenzung Rechtssicherheit zu schaffen und auch von dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren ist keine Verbesserung der Lage zu erwarten. Schließlich gehen Arbeitsgerichte, Finanzgerichte und Sozialgerichte auch noch von verschiedenen Arbeitnehmerbegriffen aus. Prüfung erfolgt bezogen ... weiter lesen
Schutz vor Gefahren für Leib und Leben und Gesundheit von Mutter und Kind • Während der Schwangerschaft müssen keine Arbeiten zu verrichtet werden, für die ein Beschäftigungsverbot gilt. • Verboten sind schwere körperliche Arbeiten oder der Umgang mit giftigen Gasen, Dämpfen und Stäuben. • Arbeiten, bei denen man sich häufig beugen und strecken, regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm (gelegentlich mehr als zehn Kilogramm) tragen oder mehr als vier Stunden täglich stehen (ab dem fünften Schwangerschaftsmonat) muss. • Nicht zulässig sind ferner Akkord- und Fließbandarbeit sowie nach Ablauf des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Beleidigungen und negative Äußerungen als Kündigungsgrund: Dass Arbeitnehmer sich in der Öffentlichkeit negativ über den Arbeitgeber äußern oder diesen beleidigen, sei aus bei einem spontanen Wutausbruch oder aufgrund von tiefgreifenden Differenzen, kommt immer wieder vor. Hier sind auch besonders die sozialen Netzwerke ein gefährlicher Faktor. Ein Post, in dem man sich über den Arbeitgeber beschwert, ist schnell geschrieben und veröffentlicht. Was viele Arbeitnehmer nicht bedenken, ist, dass sich solche Äußerungen dann später gut beweisen lassen. Man riskiert also ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Besonderer Schutz bei Schwerbehinderung Menschen mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung werden im Arbeitsrecht – ebenso wie gewisse andere besondere Personengruppen – besonders geschützt. Dieser Schutz kann in verschiedener Ausprägung gewährleistet werden, z. B. besonderer Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub. Bei schwerbehinderten Menschen besteht abhängig von der Betriebsgröße eine Beschäftigungspflicht für Arbeitgeber. Schwerbehinderung ab Grad 50 Grundsätzlich besteht eine Schwerbehinderung nach § 2 SGB IX ab einem Grad der Behinderung von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Ein Arbeitgeber, in diesem Fall ein Insolvenzverwalter, hatte vor Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich geschlossen. Darin enthalten waren zum einen eine Auswahlrichtlinie für die Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer und eine Namensliste. Das Problem: Auswahlrichtlinie und Namensliste kamen hinsichtlich des im vorliegenden Fall klagenden Arbeitnehmers zu unterschiedlichen Ergebnissen. Nach der Auswahlrichtlinie hätte nicht der Kläger, sondern ein anderer Mitarbeiter gekündigt werden müssen. Nach der Namensliste war aber der ... weiter lesen
Nun werden die betroffenen Schlecker-Mitarbeiter Kündigungen erhalten. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen In den nächsten Tagen werden viele Schlecker-Mitarbeiter eine Kündigung vom Insolvenzverwalter erhalten, da Pressemeldung zufolge die Einrichtung einer Transfergesellschaft gescheitert ist. Was müssen die betroffenen Arbeitnehmer beachten? Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet: Ist es empfehlenswert gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen? Unbedingt. Andernfalls wird die Kündigung wirksam. Aber hat das denn überhaupt Sinn? Aus meiner ... weiter lesen
Düsseldorf. Eine fristlose Kündigung wegen Verspätung des Arbeitnehmers zur Arbeit ist regelmäßig unwirksam. In seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 24.02.2022 (Az.: 10 Ca 4119/21) hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden, dass bei Unpünktlichkeit eine außerordentliche Kündigung ausnahmsweise nur dann möglich sei, wenn diese einer Arbeitsverweigerung gleichkomme. Daraufhin kippte das Gericht mehrere Kündigungen einer Mitarbeiterin des Autovermieters Sixt. Hintergrund des Rechtsstreits war eine Einladung zur Wahlvorstandswahl, um eine Betriebsratswahl bei Sixt durchzuführen. Die Klägerin und zwei weitere Kollegen stellten am 20.08.2021 einen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitnehmer hören häufig die Drohungen ihres Chefs mit einer Kündigung, wenn die Arbeitsleistung nicht besser werden. In der Praxis werden viele Kündigungen, die eigentlich wegen einer nach Ansicht des Arbeitgebers zu schlechten Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ausgesprochen werden, als betriebsbedingte Kündigung “getarnt“. Hintergrund ist folgender: Die betriebsbedingte Kündigung lässt sich in der Regel leichter vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Klagt der Arbeitnehmer nämlich innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung (Kündigungsschutzklage) muss der Arbeitgeber im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2017 – 10 AZR 47/17. Einseitige Änderungen der Arbeitsbedingungen Wenn der Arbeitgeber einseitig die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers, z. B. die Arbeitszeiten, ändern will, sorgt das in der Praxis immer wieder für Konflikte. Das gilt natürlich besonders dann, wenn die Änderungen für den Arbeitnehmer mit Nachteilen verbunden sind, wie z. B. eine niedrigere Vergütung. In diesem Zusammenhang stellt sich dann immer die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber seine geplante ... weiter lesen