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Auch außerhalb der Probezeit ist es schon besonders ärgerlich geblitzt zu werden. In der Probezeit bekommen Betroffene aber weit schärferen Folgen zu spüren. Wer seinen Führerschein zum ersten Mal macht, muss zunächst zwei Jahre Probezeit bewältigen, ohne sonderlich aufzufallen (Bei einer Neu- bzw. Wiedererteilung nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis gilt das nicht). Wer einen Führerschein auf Probe hat, wird bei einem so genannten A-Verstoß oder aber bei zwei B-Verstößen zusätzlich bestraft. Was sind A-Verstöße? (Auszug) Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab 21 km/h Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung ... weiter lesen
Norderstedt/Berlin (DAV). Auch wer eigentlich Vorfahrt hat, kann unter Umständen nach einem Unfall einen Teil des Schadens tragen müssen. Missachtet ein vorfahrtberechtigter Autofahrer eine rote Ampel und kollidiert auf der darauf folgenden Kreuzung mit einem Fahrzeug, das die Vorfahrt missachtet hat, so trägt er einen Teil der Schuld an dem Unfall. So entschied das Norderstedter Amtsgericht in seinem Urteil vom 6. Mai 2008 (AZ ? 42 C 422/06), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Ein Autofahrer näherte sich auf einer vorfahrtberechtigten Straße einer Kreuzung. Kurz vor der Kreuzung missachtete er eine rote Fußgängerampel, die jedoch nur den Fußgängerverkehr an dieser Stelle regelte, nicht aber ... weiter lesen
Geschwindigkeitsverstoß - welches Bußgeld droht mir? Mit folgenden Geldbußen , bzw. Punkte können Sie rechnen. Bitte beachten Sie, dass die Regelsätze für Pkw ohne Anhänger und für Motorräder gelten: Ab einer Geldbuße von 40,00 EUR kommen außerdem Verwaltungsgebühren i.H.v. 23,50 EUR hinzu. Geschwindigkeitsverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) bis 10 km/h--------15,- EUR 11-15 km/h---------25,- EUR 16-20 km/h---------35,- EUR 21-25 km/h---------80,- EUR--------1 Punkt 26-30 km/h---------100,- EUR------3 Punkte 31-40 km/h---------160,- EUR,-----3 Punkte----1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h---------200,- ... weiter lesen
Celle/Berlin (DAV). Versteckt eine Mutter den Autoschlüssel unter ihrem Kopfkissen, damit der Sohn nicht mit dem Wagen verbotenermaßen fahren kann, reicht das als Vorsichtsmaßnahme aus. Nimmt er während der Nacht den Schlüssel trotzdem weg und verursacht dann einen Unfall, muss die Versicherung zahlen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15. November 2007 (Az: 8 U 75/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Da der 18jährige Sohn bereits in der Vergangenheit das Auto der Mutter mehrfach unbefugt und ohne Führerschein benutzt hatte, versteckte sie den Autoschlüssel nachts unter ihrem Kopfkissen. Trotzdem gelang es ihm, den Schlüssel zu entwenden, und er verursachte ... weiter lesen
Nach der Kontaktaufnahme mit dem Strafverteidiger wird sich dieser zunächst bei der Behörde oder der Staatsanwaltschaft bzw. beim Gericht als Verteidiger bestellen und Akteneinsicht beantragen. Nach Erhalt der Ermittlungsakte werden die wichtigen Seiten der Akte fotokopiert und Sie schriftlich gebeten, zur erneuten Besprechung der Angelegenheit die Anwaltskanzlei nach telefonischer Terminvereinbarung aufzusuchen. Der Verteidiger wird sodann den Akteninhalt mit Ihnen eingehend erörtern, um gegebenenfalls eine Verteidigungsschrift auf Grund Ihrer Schilderung zu dem Vorwurf zu fertigen. Es empfiehlt sich, erst nach Akteneinsicht einen derartigen Schriftsatz zu fertigen, da jetzt noch nicht genau bekannt ist, was ... weiter lesen
MEININGEN (DAV). Einem 19-Jährigen, der durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall zahlreiche schwere Verletzungen erlitt und ein Bein vom Oberschenkel abwärts verlor, hat das Landgericht Meiningen 180.000 Mark Schmerzensgeld zugesprochen. Damit werde unter anderem berücksichtigt, dass der junge Mann durch die Unfallfolgen ?nicht mehr am Sozialverhalten Gleichaltriger? teilnehmen könne, hieß es in dem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil. Dem 19-Jährigen, der auf einem Moped unterwegs war, hatte ein Autofahrer die Vorfahrt genommen. Der junge Mann schwebte tagelang in Lebensgefahr und behielt nach zahlreichen Operationen neben dem Verlust des ... weiter lesen
Alkohol und Drogen spielen eine große Rolle in der Gesellschaft. Leider sind v.a. Trunkenheitsfahrten ebenfalls keine Seltenheit. Viele unterschätzen die Wirkung der Substanzen und überschätzen ihre eigenen Fahrkünste. Alkohol Wird man bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt, so stellt sich naturgemäß die Frage nach der Bestrafung. Dies hängt einerseits davon ab, wie hoch der Promillewert ist. Maßgeblich ist nicht der Atemalkoholwert, sondern die Blutalkoholkonzentration (BAK). Wird man von der Polizei angehalten, ist man nicht dazu verpflichtet, in das Messgerät zu pusten. Jedoch muss man regelmäßig eine Blutabnahme bei einem Arzt dulden, sofern der Verdacht einer ... weiter lesen
Eine Geschwindigkeitsmessung kann auch ohne Messgerät durch bloßes Verfolgen und Ablesen des Tachometers erfolgen. Da die Beamten in einem solchen Fall nicht auf ein geeichtes Messgerät zurückgreifen (wie zum Beispiel Provida), sind die Voraussetzungen für eine solche Feststellung sehr hoch. Das OLG Düsseldorf hat sich mit Entscheidung vom 22. November 2013 zu den Anforderungen für die ordnungsgemäße Ermittlung der Geschwindigkeitsmessung bei Nacht ausgelassen (2 RBS 122/13). …In der Regel bedarf es bei schlechten Sichtverhältnissen zur Nachtzeit neben der Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ... weiter lesen
STENDAL (DAV). Bei ersten Anzeichen von Übermüdung sollte ein Autofahrer stoppen und seine Fahrt erst fortsetzen, wenn er völlig ausgeruht ist. Wer nämlich trotz deutlicher Warnzeichen am Steuer einschläft und dabei einen Unfall verursacht, muss sich grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen und wird für die Folgen haftbar gemacht. So entschied das Landgericht Stendal in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Fall. Ein Lkw-Fahrer war, obwohl er zuvor ausreichend geschlafen hatte, zwei Stunden nach Fahrantritt eingenickt, mit dem schweren Fahrzeug von der Straße abgekommen und umgekippt. Der Sachschaden betrug knapp 38.000 Euro. Die Kaskoversicherung zahlte ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich vorher vergewissern, ob dort eine Warnwestenpflicht besteht. In immer mehr EU-Ländern muss eine Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird. Oft wird man schon bestraft, wenn man keine Weste dabei hat. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen gelb oder orange sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Die Regeln sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. In manchen Ländern drohen hohe Bußgelder, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. In Deutschland besteht bislang keine Pflicht zum Mitführen von Warnwesten in privat genutzten Fahrzeugen. Einige Länder ... weiter lesen
Rüdesheim/Berlin (DAV). Auch bei Unfällen mit geringen Geschwindigkeiten und einer Geschwindigkeitsänderung unter ?Harmlosigkeitsgrenze? kann es zu Verletzungen der Halswirbelsäule kommen. Das Amtsgericht Rüdesheim hat mit Urteil vom 21. Mai 2008 (AZ: 3 C 394/05) in einem solchen Fall ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen. In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall saß die Klägerin als Beifahrerin in einem stehenden Fahrzeug, als ein PKW mit etwa 16 km/h von hinten auffuhr. In der Folge ließ sie sich wegen Schulter- und Nackenschmerzen ärztlich behandeln. Der Unfallhergang sowie die Schuld des Auffahrenden sind zwischen den Unfallbeteiligten nicht streitig. Als die Beifahrerin ... weiter lesen
(DAV). Am 1.4.1998 ist die ergänzte Neufassung des Unfallfluchtparagraphen (§ 142 Absatz 4 StGB) in Kraft getreten. Danach kann die Strafe gemildert oder gar von Strafe abgesehen werden, wenn sich ein Unfallbeteiligter innerhalb von 24 Stunden meldet, nachdem er zunächst die Unfallstelle verlassen hatte. Dies gilt aber nur für Unfälle, die sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben (zum Beispiel Parkplatzunfall, Beschädigung von Verkehrszeichen etc.); außerdem darf nicht mehr als 2000 DM Fremdschaden entstanden sein. Allerdings wird allzu leicht übersehen, daß in den Genuß dieser gesetzlichen Privilegierung nur kommen kann, wer sich freiwillig meldet. Freiwillig kann sich aber derjenige nicht mehr melden, der bereits ermittelt ... weiter lesen