Das Produkthaftungsrecht ist vor allem im Produkthaftungsgesetzt, welches 1989 in Kraft getreten ist, geregelt. Unter dem Rechtsgebiet Produkthaftungsrecht wird kurzum die Haftung des Herstellers bei mangelhaften bzw. fehlerhaften Produkten geregelt. Dies kann die Haftung bei Sachschäden, die Haftung bei Gesundheits-und Körperschaden sein, aber auch die Haftung bei Tötung durch das Produkt sein. Aufgrund des eigenständigen Gesetztes ist es für einen Laien schwer möglich, sich in dem Rechtsgebiet zu Recht zu finden. Dementsprechend kann ein Rechtsanwalt Produkthaftungsrecht gezielt seinen Mandaten helfen und eine vertretbare Lösung finden.
Das Produkthaftungsrecht ist im ProdHaftG gesetzlich geregelt und enthält Vorschriften über die Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten. Das Produkthaftungsrecht ist dem Deliktsrecht angelehnt, jedoch eine verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung.
Die wesentliche Norm in dem Rechtsgebiet ist § 1 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG. Dort lautet es wie folgt: „Wird durch den Fehler eines Produktes jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produktes verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“
Der Hersteller muss somit sicherstellen, dass beim Inverkehrbringen seiner Produkte, diese keine Fehler aufweisen. Wenn dies der Fall ist, dann kommt eine Haftung aus dem ProdHaftG nicht in betracht.