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Zur Haftung eines Reiseveranstalters, wenn dem Reisenden die Einreise in das Zielland aufgrund einer bestehenden Visumpflicht nicht gestattet wird Die spätere Klägerin – nicaraguanische Staatsangehörige – wollte eine Sprachreise durchführen und wandte sich deshalb an ein Reisebüro. Dort sprach man verschiedene Reiseziele an. Letztlich entschied sich die Klägerin, eine Reise über den später beklagten Reiseveranstalter nach Malta zu buchen. Die Kosten beliefen sich auf € 4.282,00. Als sie am Düsseldorfer Flughafen die Reise antreten wollte, ließ man die Klägerin nicht in die Maschine. Als Begründung wurde angegeben, dass nicaraguanische Staatsangehörige für die Einreise nach Malta ein Visum benötigten. Die Klägerin verlangte ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Kostenlos mitreisende Kleinkinder haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich der gebuchte Flug verspätet. Das hat am Dienstag, 17. März 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: X ZR 35/14). Im entschiedenen Fall hatte eine Familie eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Die kleine Tochter war noch unter zwei Jahre alt und durfte daher – wie bei vielen Anbietern üblich – kostenlos mitfliegen. Auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach München hob die Maschine der Fluglinie Condor allerdings mit über sechs Stunden Verspätung ab. Daraufhin verlangten die Eltern nicht nur für sich, sondern auch für das ... weiter lesen
Zur Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für "Incentive-Pauschalreisen" Der u.a. für Reise- und Personenbeförderungsverträge zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein Versicherungsunternehmen, das dem Vertragspartner des Veranstalters einer Pauschalreise Sicherungsscheine gegeben hat, auch gegenüber einem Unternehmen, das die Reisen zur Weitergabe zu Werbezwecken gebucht hat, für die Rückzahlung des vorausgezahlten Reisepreises einzustehen hat, wenn der Reiseveranstalter insolvent geworden ist. Das klagende Unternehmen hatte bei einem Reiseveranstalter 20 Busreisen für den Zeitraum vom 14. bis 16. Juni 1998 nach Paris gebucht, die es im Rahmen einer Werbemaßnahme ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Bei einem Reisemangel darf man in der Regel den Preis für den Urlaub mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter den Mangel auch beheben kann. im Einflussbereich des Reiseveranstalters liegt. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 16. Januar 2013 (AZ: 132 C 15965/12). Die Kundin buchte für sich und ihre Familie eine dreiwöchige Pauschalreise in die Türkei. Sie bezahlte dafür 2.079 Euro. Eine Woche nach ihrer Ankunft erkrankte ihre ganze Familie an Fieber und Durchfall. Sie selbst musste sich sogar für zwei Tage in stationäre Behandlung begeben. Wieder zu Hause verlangte sie von der Reiseveranstalterin ... weiter lesen
Sommerzeit ist Reisezeit. Der Sommer neigt sich dem Ende zu und hunderttausende Touristen kehren mit dem Flugzeug nach Deutschland zurück. Dabei kommt es jedoch mittlerweile häufig zu Verspätungen und Flugausfällen. Oft ist jedoch die Flugverspätung nach dem Urlaub vergessen oder es ist nicht bekannt, dass erhebliche Entschädigungszahlungen gefordert werden können. Eine Flugverspätung muss nicht einfach hingenommen werden. Zunächst hat die Airline eine Betreuungs- und Informationspflicht. Diese gilt bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden und beinhaltet Mahlzeiten und Erfrischungen, bzw. Gutscheine, die zum Kauf dergleichen verwendet werden können. Ab einer Dauer von ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 19. November 2002 darüber entschieden, ob eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters enthaltene Klausel, der zufolge sich der Reiseveranstalter vorbehält, "die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt", wirksam ist. Dies hat der Senat verneint. Er hat in seinem Urteil ausgeführt, daß § ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 10. Dezember 2002 über die Frage entschieden, ob Reisebüros, die aufgrund eines Agenturvertrages Handelsvertreter und Inkassobevollmächtigte eines Reiseveranstalters sind, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters berechtigt sind, Anzahlungen der Reisenden, die noch nicht an den Reiseveranstalter weitergeleitet sind, sondern sich noch auf dem Konto des Reisebüros befinden, an seine Kunden zurückzuzahlen oder auf deren Wunsch für anderweitig gebuchte Reisen zu verwenden, wenn feststeht, daß die bei dem Reiseveranstalter gebuchten Reisen infolge der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr stattfinden werden. Das ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Urlauber können für coronabedingte Reisemängel in einem Club des Reiseveranstalters den Reisepreis mindern. Die pandemiebedingten Einschränkungen in einem Urlaubsclub sind nicht dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzuordnen, sondern sie betreffen allein „das unmittelbare Leistungssoll des Reiseveranstalters“, entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 23. August 2022, bekanntgegebenen rechtskräftigen Urteil (Az.: 2-24 S 119/21). Im konkreten Fall hatte sich ein Ehepaar auf den vom 14. März 2020 bis 28. März 2020 gebuchten Urlaub in einem Club auf Fuerteventura gefreut. Der Reisepreis betrug insgesamt 3.600 Euro. Doch die ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Reisenden nach Abbruch ihrer Flugpauschalreise in die Dominikanische Republik den gesamten Reisepreis zurückverlangten und weiter eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Reisezeit begehrten, weil die Ferienanlage kurz nach ihrem Eintreffen durch den Hurrikan "Georges" weitgehend zerstört worden war und sie in einem anderen Teil des Landes provisorisch untergebracht wurden. Das Berufungsgericht hatte eine Vertragsverletzung des Reiseveranstalters verneint, weil dieser eine in der Nacht vor dem Abflug erfolgte Hurrikan-Vorwarnung nicht habe abfragen und an die Reisenden weitergeben müssen, da die ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Wer eine Flugreise nach Kanada in der Business-Class bucht, muss einen vom Reiseveranstalter versehentlich gebuchten Flug in der Economy-Class nicht gegen eine Reisepreisminderung hinnehmen. Beträgt die geplante Reisezeit eines Urlaubs nur acht Tage und macht der Aufpreis für die Business-Class einen Mehrpreis von mehr als 70 Prozent aller Reiseleistungen aus, kann der Reisende von der gebuchten Reise zurücktreten und die Rückerstattung des gezahlten Gesamtpreises verlangen, entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 25. Juli 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2-24 O 96/22). Der Kläger hatte für September 2022 für seine Ehefrau und sich eine einwöchige Rundreise in Kanadas Osten ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn während der Buchung einer Reise für das Zielland eine Reisewarnung bestand, berechtigt das Fortbestehen dieser Warnung bis zur Reise in der Regel nicht zur kostenlosen Stornierung. Denn Beeinträchtigungen seien dann schon bei der Buchung absehbar gewesen, wie de Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 23. Oktober 2023, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X ZR 103/22 ). Im September 2020 hatte die Klägerin für sich und ihren Mann für 7.700 Euro eine dreiwöchige Flugreise in die Dominikanische Republik gebucht. Sie leistete eine Anzahlung von 1.540 Euro. Bereits im Zeitpunkt der Buchung bestand wegen der Corona-Pandemie für die Dominikanische Republik eine Reisewarnung des ... weiter lesen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die unerwartete Vorverlegung einer Reise durch den Veranstalter den Reisenden zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Im konkreten Fall führte dies dazu, dass der bereits gezahlte Reisepreis in Höhe von 1.136,00 EUR an den Reisenden zurückzuzahlen war. Im August 2002 buchte der aus dem Saarland stammende Kläger für sich und seine Familie eine einwöchige Reise in die Türkei. Der vom Veranstalter bestätigte Reiseantritt (Flug in die Türkei) sollte am 02.09.2002, 20.28 Uhr sein. Am 29.08.2002 teilte der in München ansässige Reiseveranstalter dem Kläger mit, dass die Reise bereits am 01.09.2002 um 21.30 Uhr beginnen sollte und bat um umgehende Rückbestätigung. Stattdessen stornierte ... weiter lesen