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München/Berlin (DAV). Wenn Kreuzfahrt-Route und Reiseprospekt unterschiedliche Angaben enthalten, muss dies noch kein Reisemangel sein. Entscheidend ist, was in der Routenbeschreibung der Kreuzfahrt steht. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft und weist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 11. April 2013 hin (AZ: 222 C 31886/12). Ein Ehepaar hatte eine Nordland-Kreuzfahrt gebucht. Aus der Routenbeschreibung der Kreuzfahrt war zu entnehmen, an welchem Tag welche Anlegestelle angelaufen und wann sich das Schiff auf See befinden würde. Aus einer Skizze im Reiseprospekt, die eine Umrundung der Inselgruppe Spitzbergen dargestellte, schlossen die Urlauber, dass diese Umrundung Teil der Reise ... weiter lesen
Berlin (jur). Fluglinien müssen die im Preis enthaltenen Flughafengebühren ganz oder gar nicht ausweisen. Eine Aufspaltung dagegen ist unzulässig, wie das Landgericht Berlin in einem am Donnerstag, 21. Mai 2015, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichten Urteil gegen Air Berlin entschied (Az.: 16 O 175/14). Die Verbraucherschützer hatten gerügt, bei Internet-Buchungen auf AirBerlin.com seien die Flughafengebühren nicht erkennbar gewesen. Denn sie seien teils in einen Posten „Steuern und Gebühren“, teils aber auch direkt in den Preis einflossen. Die Höhe der Steuern und Gebühren ist für Passagiere interessant, wenn sie einen Flug ... weiter lesen
Der Irak-Krieg stellt grundsätzlich keine „höhere Gewalt“ dar, die einen Reisenden zur kostenlosen Stornierung einer Kreuzfahrt im westlichen Mittelmeer berechtigt. Die Klägerin -eine Hamburger Reederei- veranstaltet Kreuzfahrten. Die Beklagten, ein älteres Ehepaar aus München, buchten am 10. Juli 2002 eine Kreuzfahrt vom 04. April - 18. April 2003 auf der „BERLIN“, die von Genua über Korsika, Sardinien, Sizilien sowie die Westküste Italiens zurück nach Genua führen sollte (Reisepreis: 1.900,-- EURO). Mit Schreiben vom 25. März 2003 stornierten die Beklagten die Reise, da Ihnen eine Teilnahme aufgrund des ausgebrochenen Irak-Krieges und der damit verbundenen erhöhten Gefährdungslage (gerade im Reiseland Italien) nicht zumutbar ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wer sich in den gebuchten Flieger setzt und pünktlich landet, kann auch bei unangenehmen weiteren Umständen keine sogenannte Ausgleichszahlung als Entschädigung verlangen. Das gilt etwa auch dann, wenn die Fluggesellschaft beim Einchecken noch einen Aufpreis verlangt hat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 23. Mai 2023, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X ZR 25/22). Im entschiedenen Fall ging es um eine Pauschalreise in die Türkei. Im Preis enthalten war der Hin- und Rückflug von München nach Antalya mit der Lufthansa. Den Hinflug ließ der Passagier verfallen, weil er schon vorher in die Türkei gereist war. Als er den Rückflug antreten wollte, machte die Lufthansa die ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Befördert eine Fluggesellschaft trotz ihrer Insolvenz kulanzweise Passagiere mit ihren zuvor bezahlten Tickets, können die Reisenden bei einer Flugverspätung keine Entschädigung verlangen. Denn wurden die Tickets vor der Insolvenz bezahlt, wird der ursprüngliche Beförderungsanspruch zu einer Insolvenzforderung, so dass ein dennoch durchgeführter Flug als „kostenlos“ gilt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 1. September 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 U 280/21). Eine Ausgleichszahlung wegen einer Verspätung könne nach der EU-Fluggastrechteverordnung dann nicht verlangt werden. Konkret ging es um ... weiter lesen
München (jur). Bietet ein Reiseveranstalter wegen eines eigenen Fehlers eine Reise viel zu günstig an, ist er dennoch an diesen Preis gebunden. Tritt dann im Zuge eines Streits der Kunde die Reise nicht an, kann er Schadenersatz verlangen, wie das Amtsgericht München in einem am Montag, 18. September 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 113 C 13080/22). Der Kläger hatte im April 2022 eine Flugpauschalreise über Weihnachten und Silvester 2022 nach Punta Cana in der Dominikanischen Republik gebucht. Einschließlich Hotel und All-Inclusive-Verpflegung sollte dies nur 2.880 Euro kosten. Wenige Tage nach der Buchung focht der Veranstalter den Reisevertrag an. Wegen eines nicht näher beschriebenen „Eingabe/Tippfehlers“ sei ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Urlauber müssen eine Reise nicht antreten, wenn die Rückreise absehbar gar nicht oder nur stark erschwert möglich sein wird. Auch wenn Urlauber Hin- und Rückreise getrennt selbst gebucht haben, kann der Veranstalter vor Ort dann keine Stornogebühren verlangen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 31. März 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: X ZR 23/22). Das Risiko „außergewöhnlicher Umstände“ habe der Gesetzgeber generell dem Veranstalter auferlegen wollen. Danach erhält der Kläger den Reisepreis von 2.335 Euro für eine einwöchige Motorradtour durch Marokko ohne Stornoabzug zurück. Bei der Abfertigung am Flughafen am 14. März 2021 hatte ihn die Fluggesellschaft darauf ... weiter lesen
Frankfurt am Main (jur). Bei einer Flugbuchung dürfen Fluggesellschaften die sofortige Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen. Auch wenn der Verbraucher so in Vorleistung gehe, werde er dadurch nicht unzumutbar belastet, urteilte am Donnerstag, 4. September 2014, das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 16 U 15/14). Die Frankfurter Richter wiesen damit eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab. Die Verbraucherschützer hatten sich an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Condor Flugdienst GmbH gestoßen. Danach ist bei einer Flugbuchung die Bezahlung in voller Höhe sofort fällig. Damit werde den Verbrauchern eine Vorleistungspflicht auferlegt und ... weiter lesen
Der unter anderem für Reisevertragssachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 19. November 2002 darüber entschieden, ob eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters enthaltene Klausel, der zufolge sich der Reiseveranstalter vorbehält, "die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt", wirksam ist. Dies hat der Senat verneint. Er hat in seinem Urteil ausgeführt, daß § ... weiter lesen
Wer eine Busreise gebucht hat und bei Reiseantritt jedenfalls vier Stunden auf einer Autobahnraststätte auf das Eintreffen des Busses gewartet hat, ist zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt und hat Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Reisepreises sowie Ersatz seiner Aufwendungen Der aus dem rheinland-pfälzischen Dolgesheim stammende Kläger buchte bei dem beklagten Münchener Reisebüro eine 9-tägige Busreise an die Costa Brava/Spanien, die im Oktober 2001 stattfinden sollte. Es war vereinbart, dass der Kläger am 05.10.2001 um 16.45 Uhr an einer Autobahnraststätte der A5 nahe des badischen Waldshut-Thiengen von dem Bus aufgenommen werden sollte. Für den Fall der Busverspätung sollte der Kläger eine ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Bei einem Reisemangel darf man in der Regel den Preis für den Urlaub mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter den Mangel auch beheben kann. im Einflussbereich des Reiseveranstalters liegt. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 16. Januar 2013 (AZ: 132 C 15965/12). Die Kundin buchte für sich und ihre Familie eine dreiwöchige Pauschalreise in die Türkei. Sie bezahlte dafür 2.079 Euro. Eine Woche nach ihrer Ankunft erkrankte ihre ganze Familie an Fieber und Durchfall. Sie selbst musste sich sogar für zwei Tage in stationäre Behandlung begeben. Wieder zu Hause verlangte sie von der Reiseveranstalterin ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Weicht eine Kreuzfahrt erheblich von der geplanten Route ab und fallen wichtige Landgänge aus, dann kommen die Veranstalter mit einer Preisminderung eventuell nicht mehr davon. Gegebenenfalls können die Kreuzfahrer den Reisevertrag ganz kündigen; zudem können sie Anspruch auf eine „Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ haben, urteilte am Dienstag, 14. Mai 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 15/11). Das Klagende Touristikunternehmen hatte für mehrere Kunden eine 14-tägige Kreuzfahrt „Sommer in Grönland“ gebucht. Unterwegs gab es allerdings erhebliche Probleme: Weil das Schiff verschmutztes Bunkeröl ... weiter lesen