Satzungen
Eine Satzung ist die schriftlich festgehaltene Grundordnung für eine Körperschaft. Sie kann sowohl dem Privatrecht als auch dem Öffentlichen Recht unterliegen. So können Satzungen im Privatrecht beispielsweise bei Vereinen oder Stiftungen eine Rolle spielen.
Im Öffentlichen Recht spielen Satzungen zum Beispiel auf der kommunalen Ebene eine Rolle. Für Gemeinden, Kreise oder Kommunen besteht ein Selbstverwaltungsrecht, sodass sie durch eine Satzung ihre Angelegenheiten festlegen können (z. B. Erlass der Gemeindesatzung). Dabei kann die Satzung einerseits eine Außenwirkung gegenüber Dritten haben, andererseits aber auch eine Innenwirkung, wobei die Satzung dann nur für die eigenen Organe bzw. Mitglieder Gültigkeit besitzt. Als öffentlich-rechtliche Satzung mit materiellem Recht ist eine Normenkontrolle durch das Gericht möglich. Verstöße können im Falle einer Satzung mit Außenwirkung mit einem Ordnungsgeld gemäß Ordnungswidrigkeitsrecht geahndet werden.
Bei einer Satzung müssen die jeweiligen gesetzlichen Mindestvorgaben des entsprechenden Rechtsgebietes erfüllt werden. Gemäß § 23 Aktiengesetz (AktG) muss beispielsweise bei einer Aktiengesellschaft die Satzung neben Angaben über die Firma sowie den Sitz der Aktiengesellschaft auch noch weitere Mindestangaben enthalten, wie beispielsweise Angaben zum Unternehmensgegenstand, zur Höhe des Grundkapitals oder über die Anzahl der Vorstandsmitglieder.
Bei der Gestaltung einer Satzung sind die entsprechenden Vorschriften des jeweiligen Rechtsgebietes zu berücksichtigen. So gilt beispielsweise für eine Vereinssatzung das Vereinsrecht.
Ein Rechtsanwalt für Satzung sollte bei der Erstellung der Satzung mit einbezogen werden, um alle gesetzlichen Vorschriften von Anfang an zu berücksichtigen. Dieser verfügt nicht nur über die entsprechende Fachkenntnis und Erfahrung, sondern kennt auch die aktuelle Rechtsprechung. Ein Anwalt für Satzung vertritt die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch bei juristischen Streitigkeiten und ist damit der optimale Ansprechpartner bei allen Belangen rund um die Satzung.