Infos zum Rechtsanwalt für Schenkungsteuer
Die Schenkungssteuer ist das Äquivalent zur Erbschaftssteuer. Jedoch handelt es sich bei einer Schenkung um eine unentgeltliche Zuwendung zu Lebzeiten. Als Grundlage dient das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Es besteht die Pflicht, die Schenkung anzugeben
Bei einer Schenkung kann es sich sowohl um finanzielle Mittel, aber auch um tatsächliche Wertgegenstände wie Grundstücke, Häuser, Autos, wertvollen Schmuck und Mobiliar usw. handeln. Ähnlich wie bei der Erbschaftssteuer können Freibeträge geltend gemacht werden. Auch eine Reduzierung ist denkbar. Jedoch muss dies selbstverständlich in jedem Einzelfall von den Finanzbehörden geprüft werden. Im Anschluss gibt ein Beschluss der Finanzbehörde Aufschluss, wie die Entscheidung ausgefallen ist.
Schenkungen einer Immobilie zur Selbstnutzung sind unter Ehepartnern beispielsweise grundsätzlich steuerfrei. Wird eine Immobilie an Kinder verschenkt, so ist die Eigennutzung sofort anzutreten, um den Sinn der Schenkung zu untermauern. Doch auch Hausrat bis zu einem Wert von € 41.000 sowie verschiedene Kunstwerke können vollständig steuerfrei an nahe Angehörige verschenkt werden.
Kommt es im Zuge einer Schenkung zu einer Steuerabgabe an das Finanzamt, so ist der zu berechnende Prozentsatz von der Steuerklasse des Begünstigten abhängig. Für eventuelle Freibeträge oder einer vollständigen Steuerbefreiung werden die gleichen Grundlagen angewandt wie im tatsächlichen Erbschaftsfall. Jedoch können im Gegensatz zum Erbschaftsfall keinerlei Abzüge von Nachlassverbindlichkeiten vorgenommen werden.
Generell ist es erwünscht, dass die Schenkungssteuer sofort, meist per Überweisung, getätigt wird. Jedoch kann auf Antrag eine Stundung genehmigt werden.
Der Rechtsanwalt für Schenkungssteuer benötigt nicht nur fachliches Wissen. Für viele Menschen ist es unverständlich, warum diese Steuer abgegeben werden muss. Hier kommt dem Anwalt für Schenkungssteuer die Aufgabe zu, den Mandanten über Sinn und Zweck der Schenkungssteuer aufzuklären. Zumeist wissen Mandanten auch nicht, wie im Falle einer Schenkung steuerlich vorzugehen ist. Die Anwaltskanzlei für Schenkungssteuer wird ihren Mandanten umfassend informieren und ihm bei den einzelnen Schritten behilflich sein. Ist es bereits zu einer Schenkung gekommen, die nicht beim Finanzamt gemeldet wurde und die zuständigen Behörden, also das Finanzamt, haben sich schon eingeschaltet, fällt dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin für Schenkungssteuer die Position des Vermittlers zu. Hier gilt es, weiteren Schaden zu vermeiden. Kommt es zu einer Verhandlung vor dem Finanzgericht, dann wird der Anwalt für Schenkungssteuer seinen Mandanten vertreten.