Das deutsche Schulrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet und Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Das Rechtsgebiet Schulrecht ist aufgrund des Art. 70 I GG Länderangelegenheit. Dementsprechend könnte angenommen werden, dass durch die Kompetenzverteilung die Schulorganisation innerhalb der Bundesrepublik stark voneinander abweicht. Das ist nicht der Fall, vor allem ist dies auf die stetig durchführenden europaweiten Schulleistungsvergleiche, wie zum Beispiel die Pisa-Studie, zurückzuführen. Diese machen ein einheitliches System in der Bundesrepublik erforderlich. Anwälte Schulrecht haben sich auf dem Rechtsgebiet Schulrecht qualifiziert und können bei Fragen oder Konflikten sehr hilfreich sein.