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In einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeiteten Fall wurde dem Mandanten telefonisch die Entfristung des Arbeitsvertrages zugesagt und angekündigt, dass dies auch zeitnah schriftlich bestätigt wird . Der Mandant plante entsprechend, die schriftliche Bestätigung der Entfristung blieb sodann aber aus . Der Mandant fragte mehrfach nach und erhielt sodann die schriftliche Mitteilung, dass der Arbeitsvertrag nun doch nicht entfristet würde. Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC klagte ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 733/16 entschieden, dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig ist, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. Der Kläger war vom 19. März 2004 bis zum 30. September 2005 als gewerblicher Mitarbeiter bei der Beklagten tätig. Mit Wirkung zum 19. August 2013 stellte die Beklagte den Kläger erneut sachgrundlos befristet für die Zeit bis zum 28. Februar 2014 als Facharbeiter ein. Die ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.11.2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 582/17 entschieden, dass die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers jedenfalls dann wirksam sein kann, wenn für den Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison kein Beschäftigungsbedarf besteht. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 39/2019 vom 19.11.2019 ergibt sich: Der Kläger war seit Juli 2000 bei der beklagten Gemeinde tätig. Nach dem Arbeitsvertrag vom 01.04.2006 wird der Kläger als vollbeschäftigter Arbeitnehmer jeweils für die Saison vom 01. April bis zum 31. Oktober eines ... weiter lesen
Die nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Austrittsfristen stellen keine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer dar - Urteil des BAG vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13 Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB vor, dass sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. Sie beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert schrittweise auf bis zu sieben Monate nach mehr als zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Abweichende Vereinbarungen in Tarif- und Arbeitsverträgen sind möglich, wobei in Arbeitsverträgen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Die weiter in ... weiter lesen
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 13/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin während eines Seminaraufenthalts im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) in einer Bildungs- und Ferienstätte einen Arbeitsunfall erlitten hat, als sie sich beim Spielen auf einem Hüpfkissen verletzte. Die im November 1998 geborene Klägerin begann nach Abschluss der Realschule ein FSJ, in dem sie in einem Alten- und Pflegeheim eingesetzt wurde. ... weiter lesen
Der Kläger ist als Busfahrer bei der Beklagten auf einer Linie des öffentlichen Personennahverkehrs beschäftigt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. In dem für allgemeinverbindlich erklärten Manteltarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes in Bayern ist geregelt: Jede Nebenbeschäftigung ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers ist untersagt. Nebentätigkeiten, die mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen verbunden sind, sind nicht gestattet (Lenkzeitkontrolle!). Der Kläger verlangt eine Nebentätigkeitsgenehmigung für eine Fahrtätigkeit von 15 Wochenstunden im Güterverkehr. Die Klage auf Erteilung der Nebentätigkeitsgenehmigung hatte in allen Instanzen keinen Erfolg. Das tarifvertragliche Verbot jeglicher ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Immer mehr arbeitsrechtliche Streitigkeiten (speziell zum Thema Kündigung) drehen sich um Aktivitäten von Arbeitnehmern in sozialen Netzwerken. Profile und Posts auf Facebook, Xing, YouTube, Twitter, etc. haben mitunter weitreichende unangenehme Konsequenzen für Arbeitnehmer. Das ist teilweise auch einer merkwürdigen Vorstellung mancher Arbeitsrichter geschuldet davon, wie die Nutzung der genannten Netzwerke eigentlich genau abläuft. Arbeitnehmer sollten sich deshalb darüber im Klaren sein, dass ihre Aktivitäten dort unter Umständen riskant für ihr Arbeitsverhältnis sind. Urlaubsfotos ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsecht Berlin und Essen. Arbeitgeber muss gesetzlichen oder vertraglichen Urlaub gewähren Zunächst einmal gilt, dass Arbeitnehmer jedenfalls einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub haben, sofern sie länger als sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sind (§ 4 Bundesurlaubsgesetz). Dieser beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche bzw. 20 Tage bei einer Fünftagewoche. Sind im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung mehr Urlaubstage vereinbart, muss der Arbeitgeber wiederum den dort vorgesehenen Urlaub gewähren. Konkreter Urlaubszeitraum als Streitpunkt Probleme ... weiter lesen
Ihr Arbeitgeber hat Sie gekündigt? Wehren Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage! Als Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfe ich Ihre Kündigung (und ggf. eine zuvor erteilte Abmahnung ) und erhebe für Sie eine Kündigungsschutzklage. Nach einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig. Falls Sie die Kündigung angreifen wollen, können Sie das nur binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Dabei stehen die Chancen, erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorzugehen, grundsätzlich gut, da die meisten Kündigungen unwirksam sind. Dies liegt an der sehr strengen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches in aller Regel die Rechte von Arbeitnehmern stärkt. Als Fachanwalt für ... weiter lesen
Der über 55 Jahre alte Kläger ist seit 1980 bei dem beklagten Einzelhandelsunternehmen beschäftigt. Als Kommissionierer hat er die Aufgabe, mit Hilfe eines Förderfahrzeugs Warengebinde aus Regalen zu ziehen und in Behälter zu verladen. Die Beklagte zahlt neben dem Grundlohn eine Prämie, wenn der Arbeitnehmer eine "Normalleistung 1,0" übertrifft. Nach Darstellung der Beklagten erreichte der Kläger über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nur zwischen 0,52 und 0,59 der "Normalleistung" und unterschritt die Durchschnittsleistung um 40 bis 50 vH. Nachdem die Beklagte den Kläger in zwei Abmahnungen erfolglos aufgefordert hatte, mindestens eine Leistung von 100 vH zu erzielen, kündigte sie das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28. ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 18.09.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 985/19 entschieden, dass eine fehlerhaft erstellte dienstliche Beurteilung dazu führt, dass der der Arbeitnehmer Anspruch auf Entfernung der dienstlichen Beurteilung aus seiner Personalakte hat, wenn sich ein Fehler im Beurteilungsverfahren auf das Beurteilungsergebnis auswirken kann. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.09.2019 ergibt sich: Die Klägerin war bei der Beklagten, einer Behörde, seit dem 01.04.2016 als Sachbearbeiterin tätig. Im Juli 2018 bewarb sich die Klägerin auf eine Teamleiterstelle. An dem Bewerbungsverfahren nahmen neben der Klägerin zwölf Mitarbeiter teil, die ... weiter lesen
Nach aktuellen Pressemitteilungen wird das Land Berlin bis Ende 2011 in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückkehren. In diesem Fall würde für alle Angestellten eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden (bisher: 38,5 West und 40 Ost) gelten. Das Einkommensniveau würde ab 1. August 2011 auf 97 Prozent der übrigen Länder steigen und dann stufenweise bis spätestens 2017 auf einhundert Prozent. Nach 15 Jahren Dienst wären nun auch die Ost-Beschäftigten vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt. Der Tarifvertrag soll nun zum 1. November in Kraft treten, es sei denn, die Tarifkommissionen der Gewerkschaften legen noch ein Veto ein. Damit ist aber nicht zu rechnen. ... weiter lesen