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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Zahlreiche Mitarbeiter erwarten Kündigung Der Flugbetrieb bei Air Berlin ist eingestellt, zahlreiche Mitarbeiter müssen nun in nächster Zeit ihre Kündigung erwarten. Täglich gibt es neue Entwicklungen in diesem Zusammenhang. Nach aktuellem Stand konnten sich Bund und Länder nicht auf eine große Transfergesellschaft für die Mitarbeiter einigen. Für einen Teil der Beschäftigten (Verwaltungsmitarbeiter) soll der Wechsel in eine Transfergesellschaft aber möglich sein (vgl. Berliner Morgenpost vom 1.11.2017). Was gilt es für die betroffenen Mitarbeiter zu beachten? ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Ausgangslage: Ausländische Arbeitnehmer, die für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland arbeiten, aber kein Deutsch sprechen, werden einen Arbeitsvertrag, der ihnen auf Deutsch vorgelegt wird, nicht verstehen können. Da stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag in solchen Fällen übersetzen lassen muss. Zu dieser Problematik hat sich auch das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 19.03.2014 bereits geäußert. Fall: In dem entsprechenden Fall ging es um einen portugiesischen Kraftfahrer, der für eine Spedition mit ... weiter lesen
Ausgangslage Die private Nutzung von Internet und E-Mail durch Arbeitnehmer kann wie folgt geregelt sein: - Regelung(en) zur rein dienstlichen/betrieblichen Nutzung (Verbot privater Nutzung) - Regelung(en) zur privaten und dienstlichen/betrieblichen Nutzung - nicht geregelte Nutzung Es ist leider immer noch der Regelfall, dass die Nutzung von Internet und E-Mail durch Arbeitnehmer in Unternehmen ungeregelt ist. Gesonderte Vereinbarungen über die Nutzung von E-Mail und Internet finden nur vereinzelt Eingang in das Arbeitsverhältnis. Die private Nutzung von Internet und E-Mail wird schlicht geduldet. Erst wenn es zur übermäßigen oder ... weiter lesen
Ein Vorgesetzter, der arbeitsvertraglich verpflichtet ist, die Arbeitszeiten der ihm nachgeordneten Mitarbeiter zu kontrollieren riskiert die fristlose Kündigung, wenn er vorsätzlich falsche Angaben macht. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23. Mai 2013 – 10 Sa 6/13 –, juris) Ausgangslage: Ein Vorgesetzter hatte seine Mitarbeiter vorzeitig nachhause geschickt, da diese wegen eines Stromausfalls nach einem Gewitter angeblich nicht mehr arbeiten konnten. Auf den Zeiterfassungskarten hatte er den Mitarbeitern allerdings die Arbeitsleistung bis zum Ende der regulären Arbeitszeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Warum eine gewünschte Kündigung? Die Situation kommt in der Praxis tatsächlich gar nicht so selten vor: der Arbeitnehmer ist in seinem Job unzufrieden und möchte sich eine neue Herausforderung suchen. In dieser Situation würde ihm eine Kündigung des Arbeitgebers durchaus gelegen kommen. In der Regel kann er dann nämlich noch eine Abfindung herausholen und auch die sonstigen ausstehenden Ansprüche (z. B. Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung) mit dem Arbeitgeber abklären. Eigene Kündigung des Arbeitnehmers nachteilig Der Arbeitnehmer könnte natürlich ... weiter lesen
• Soweit der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst kündigen will, muss er die arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen beachten. • Grundsätzlich hat sich der Arbeitnehmer an die Kündigungsfristen zu halten. Bei vertraglich vereinbarten Fristen gilt dies nicht, wenn die Vereinbarung über die Kündigungsfrist unwirksam ist, zum Beispiel wenn die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer länger sind als für den Arbeitgeber. • Die Kündigung des Arbeitnehmers muss schriftlich erfolgen. • Verletzt der Arbeitnehmer seine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, etwa weil er bereits für einen neuen ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin In Deutschland hat es ein Arbeitnehmer, der Missstände in einem Unternehmen bei der Polizei zur Anzeige bringt, nicht leicht. Auf der einen Seite hat er doch das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Das garantiert ihm das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Unter Umständen ist er sogar verpflichtet, eine Strafanzeige zu stellen. Andererseits trägt er aufgrund des Arbeitsverhältnisses eine Fürsorgepflicht und Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hat für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung aufgrund einer Strafanzeige gegen den ... weiter lesen
die 1. Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist für alle vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängigen Ansprüche. Mit einer solchen Klage bezweckt der Arbeitnehmer auch, sich die Vergütungsansprüche wegen Annahmeverzugs zu erhalten. Die Ansprüche müssen weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden. Zugleich macht der Arbeitnehmer mit einer Bestandsschutzklage die vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängigen Ansprüche im Sinne der 2. Stufe einer tarifvertraglich geregelten Ausschlussfrist "gerichtlich geltend". Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war für die Wahrung der 2. Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist regelmäßig die Erhebung einer ... weiter lesen
Die nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Austrittsfristen stellen keine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer dar - Urteil des BAG vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13 Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 622 Abs. 2 S. 1 BGB vor, dass sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert. Sie beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert schrittweise auf bis zu sieben Monate nach mehr als zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Abweichende Vereinbarungen in Tarif- und Arbeitsverträgen sind möglich, wobei in Arbeitsverträgen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Die weiter in ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei einem verspäteten Erscheinen zur Arbeit liegt ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer vor. Sieht der Arbeitsvertrag einen Schichtbeginn um 6:00 Uhr vor und der Arbeitnehmer kommt erst um 6:04 Uhr, ist das ein Arbeitsvertragsverstoß. Das bedeutet aber nicht, dass jeder solche Verstoß direkt einen Grund für eine Kündigung darstellt, speziell wenn den Arbeitnehmer nur ein geringes Verschulden an der Verspätung trifft. Ein solcher Fall geminderten Verschuldens liegt etwa vor bei einer Verspätung aufgrund eines Streiks öffentlicher Verkehrsmittel oder Staus. Das kann ... weiter lesen
Oft kommt es vor, dass Angestellte zu Geschäftsführern bestellt werden, ohne dass dies sauber durch eine Änderung des Arbeitsvertrags dokumentiert wird. Wenn diese dann die Kündigung erhalten, ist oft zweifelhaft, ob sie sich hiergegen an die Arbeitsgerichte oder an das zuständige Landgericht wenden müssen. Dies zeigt einmal mehr die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.02.2013, 10 AZB 78/12. In diesem Fall wurde ein Arbeitnehmer 2011 zum Geschäftsführer bestellt und der mit ihm zuvor im Jahr 2009 geschlossene Arbeitsvertrag nicht abgeändert. Im Jahr 2012 wurde dann das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitgeberin eröffnet und der ... weiter lesen
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat festgestellt, dass es mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist, Ärzte jenseits des 55. Lebensjahres nicht mehr neu zur vertragsärztlichen Versorgung zuzulassen. I. Beschwerdeführer (Bf) ist ein 1934 geborener Arzt für Innere Medizin. Seit 1969 war er an einer Universitätsklinik als Oberarzt und außerplanmäßiger Professor tätig. Kurz vor seinem 60. Geburtstag beantragte er erfolglos die Zulassung als Vertragsarzt. Zur Begründung der Ablehnung bezogen der Zulassungsausschuss und die Gerichte sich auf § 98 SGB V und die Zulassungsordnung. Danach ist die erstmalige ... weiter lesen