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Ein Vergleich bietet im Rahmen einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer große Vorteile , weil oft kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht und der Arbeitnehmer bei der Abweisung der Kündigungsschutzklage durch das Arbeitsgericht leer ausgeht , nämlich dann, wenn die Kündigung des Arbeitgebers rechtmäßig war. Für den Arbeitgeber ist ein Vergleich mit dem Arbeitnehmer im Rahmen der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ebenfalls häufig sinnvoll, weil bei einem langwierigen Kündigungsschutzverfahren der Arbeitgeber Gefahr läuft erheblichen Lohnforderungen des gekündigten Arbeitnehmers ausgesetzt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Einem Compliance Manager treffen bestimmte Rechte und Pflichten. Dazu gehören unter anderem die Verhinderung von Rechtsverstößen. Somit soll ihn insbesondere die Pflicht treffen, Straftaten von Mitarbeitern des Unternehmens zu nennen. Sofern ein Compliance-Manager jedoch objektiv rechtswidrig handeln sollte und darüber hinaus um die Rechtswidrigkeit seines Handelns wusste, kann eine Kündigung unter Umständen zulässig sein. Dies soll aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.02.2010 ... weiter lesen
Wenn Ihnen eine Abmahnung erteilt wird, erklärt der Arbeitgeber damit, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit Ihren Leistungen unzufrieden ist. Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass Sie bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen müssen. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Die Abmahnung kann grundsätzlich formlos erteilt werden. Aus Beweisgründen wird sie aber regelmäßig schriftlich ... weiter lesen
Die International Business Machines Corporation (IBM) ist ein börsennotiertes US-amerikanisches IT- und Beratungsunternehmen mit Sitz in Armonk im Bundesstaat New York. IBM ist eines der weltweit führenden Unternehmen insbesondere für branchenspezifische Lösungen und Dienstleistungen im IT-Bereich sowie Software und Hardware. 2019 beschäftigte IBM weltweit mehr als 300.000 Mitarbeiter. In Deutschland schätzte die Amerikanische Handelskammer in Deutschland die Anzahl 2015 auf 16.500. Verdi gibt ab, dass IBM in Deutschland insgesamt 2.300 Arbeitsplätze streicht und 1.200 Arbeitnehmer bereits im Rahmen eines Freiwilligenprogramms einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die jüngste Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf könnte enorme Auswirkungen auf die Praxis haben. In einem solchen Fall sei der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Ausland anzubieten. Infolgedessen ist der Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet eine diesbezügliche Änderungskündigung aussprechen. Das LAG Hamburg hatte im März 2011 noch entschieden, dass eine zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz in ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte über einen Fall zu entscheiden in welchem ein langjähriger Mitarbeiter seinen Vorgesetzten grob beleidigt hatte. Der Mitarbeiter hatte seinen Chef „soziales Arschloch“ genannt. Das Arbeitsgericht entschied, dass eine solche grobe Beleidigung des Geschäftsführers in einem Familienunternehmen auch ohne vorherige Abmahnung bei einem langjährigen Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. (Arbeitsgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 24. Januar 2017 Aktenzeichen 3 Sa 244/16). Der Kläger war 62 Jahre alt und in einem Gas und Wasserinstallationsbetrieb beschäftigt. ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen Annahme von Geldgeschenken Der 1941 geborene Kläger war seit 1968 in der Bauverwaltung der beklagten Stadt tätig. Von 1990 bis 1995 oblag ihm als Bauleiter die Durchführung von Bauunterhaltungsarbeiten ua. im städtischen Philharmoniegebäude. Im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wurde im Dezember 1998 bekannt, daß der Kläger bis 1994 etwa 10 mal je 100,00 DM in bar von der Firma H entgegengenommen hatte. Diese Firma war vom Kläger im Rahmen seiner Zuständigkeit mit der Durchführung der Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Schließanlage, den Schlössern und Beschlägen des Philharmoniegebäudes betraut worden. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 18. Dezember 1998 ... weiter lesen
In letzter Zeit häufen sich Urteile, in denen zwischen Leiharbeitnehmern und Festangestellten nicht unterschieden wird, etwa bei der Berechnung der Arbeitnehmer des Entleihers für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes. Es gibt jedoch Bereiche, in denen diese Unterscheidung jedenfalls aktuell noch nicht aufgehoben worden ist. Einer davon ist die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG, wonach Arbeitnehmer in Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz gilt, erst nach Ablauf der ersten sechs Monate Kündigungsschutz genießen. Vorher können sie auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes entlassen werden. Oft kommt es nämlich vor, dass Leiharbeitnehmer vom Entleiher nach einer gewissen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15 . Privates Surfen während der Arbeitszeit als Grund für eine fristlose Kündigung Das Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privaten Surfens während der Arbeitszeit trotz sechzehnjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit ohne vorherige Abmahnung für zulässig erachtet. Dies, obwohl das Landesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers Arglosigkeit unterstellte. Ich hatte zu dieser Problematik bereits eine kritische Anmerkung geschrieben. Heute geht es um eine ... weiter lesen
Der Kläger war im Elektrofachhandel der Beklagten seit 1997 als Kundendienstmonteur beschäftigt. Seine Vergütung betrug zuletzt 5.500,00 DM brutto zuzüglich 500,00 DM Fahrkostenpauschale. Die Beklagte beschäftigt neben dem 1945 geborenen Kläger nur noch drei Mitarbeiter, die Ende 1999/Anfang 2000 eingestellt wurden, deutlich jünger als der Kläger sind und erheblich weniger verdienen. Einer der Mitarbeiter ist als Lagerarbeiter, einer als Auslieferungsfahrer und einer als Monteur und Verkäufer beschäftigt. Am 30. Juni 2000 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2000 und führte betriebliche Gründe an. Der Kläger hat geltend gemacht, die Kündigung verstoße gegen Treu und Glauben, weil die Beklagte ihre Entscheidung, ihm ... weiter lesen
Caterpillar ist der weltgrößte Hersteller von Baumaschinen. In Deutschland plant Caterpillar an den Standorten in Kiel, Henstedt-Ulzburg und Rostock einen massiven Stellenabbau . 750 Arbeitnehmer von insgesamt 950 Arbeitnehmern sollen den Arbeitsplatz verlieren und nur 200 Arbeitsplätze verbleiben. Als Grund wird die Umstellung vom Motorenbau auf Dienstleistungen am Standort Kiel bis 2022 und die vollständige Aufgabe des Standorts in Rostock genannt. Das Logistikzentrum in Henstedt-Ulzburg wird bis 2023 vollständig geschlossen ; nur die Möglichkeit, dass das Logistikzentrum durch einen anderen Betreiber fortgeführt wird und eventuell Arbeitnehmer übernommen ... weiter lesen
Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Die Klägerin ist bei der Beklagten als "außertarifliche Mitarbeiterin" beschäftigt und bezieht ein Jahresgehalt von ca. 95.000,00 € brutto. Nach dem Arbeitsvertrag muss die Klägerin "auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig … werden". Weitere Regelungen zur Arbeitszeit enthält der Vertrag nicht. Im Herbst 2010 hatten sich nach Angaben der Beklagten nahezu 700 Minusstunden angesammelt. Seit Oktober 2010 forderte die Beklagte die Klägerin auf, eine tägliche Arbeitszeit von mindestens 7,6 Stunden bzw. die betriebsübliche ... weiter lesen