
Rechtsanwalt Reulein wurde in Nürnberg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen absolvierte er sein Referendariat im Bezirk des OLG Nürnberg sowie bei der Regierung von Mittelfranken. Nach dem zweiten Staatsexamen und der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war er, bevor er sich mit seiner eigenen Kanzlei selbständig machte, zunächst mehrere Jahre bei einer wirtschaftsrechtlich orientierten und international tätigen Kanzlei in Nürnberg beschäftigt. Dort war er vor allem im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig und mit der Vertretung einer Vielzahl von Kapitalanlegern in ganz Deutschland befasst.
Seit Jahren ist Rechtsanwalt Reulein im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat ihm die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" zu führen.
Auf dem Gebiet des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein ausschließlich Bankkunden gegenüber Banken und Sparkassen. Gegenstand seiner Tätigkeit ist die Eingehung und Beendigung von Darlehensverträgen, Verbraucherkredite, Immobilienfinanzierungen sowie in diesem Zusammenhang auch alle Fragen des Kreditsicherungsrechts (Grundschulden, Bürgschaften usw.). Zu diesem Tätigkeitsbereich gehören auch alle Fragen rund um Konten (z.B. Lastschriften, Einzugsermächtigungen und Überweisungen), Electronic Banking und Internet Banking, EC-Karte und Kreditkarte, Vermögensverwaltung, Leasing und Factoring.
Auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Siegfried Reulein ausschließlich geschädigte Kapitalanleger (Privatleute sowie kleine- und mittelständische Unternehmen), die Opfer von Schrottimmobilien, geschlossener Fondsanlagen (z.B. Immobilienfonds, Medienfonds, Schifffonds, Windkraftfonds, Private-Equity-Fonds, Umweltfonds, Energiefonds), (atypisch) stiller Beteiligungen, Zertifikate, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Swap-Geschäfte, offener Fondsanlagen und Genussscheinen gegenüber Banken, Sparkassen, Anlagevermittlern, Anlageberatern sowie Prospektverantwortliche. Er wehrt für seine Mandanten vermeintliche Ansprüche ab und macht Schadensersatzansprüche geltend.
Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Reulein ist das Erbrecht. Hierzu zählt die Gestaltung und Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel von Pflichtteilsansprüche und Ansprüche aus Vermächtnissen. Auch bei Fragen rund um die Themen Nachlassverbindlichkeiten, Erbschein, Enterbung, Erbengemeinschaft, vorweggenommene Erfolge, Schenkungen von Todes wegen und Erbauseinandersetzung steht Rechtsanwalt Reulein beratend zur Verfügung. Neben der Betreuung von Privatleuten befasst er sich im Erbrecht gerade auch mit Fragen der Unternehmensnachfolge bei kleinen und mittelständischen Familienunternehmen. Schließlich berät er Mandanten auch bei der Abfassung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht.
Schließlich berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein Versicherungsnehmer in allen Fragen und Teilbereichen des Versicherungsrechts.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwaltskammer Nürnberg-Fürth
Nürnberg-Fürther Anwaltverein e.V.
Deutscher Anwaltverein e.V.
Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Nürnberg-Fürther Anwaltverein