Der 18. Zivilsenat hat am 18. Dezember 2002 in zweiter Instanz die Klage zweier Hauseigentümer auf die Feststellung zurückgewiesen, dass die Stadt Korschenbroich für die Schäden einzustehen habe, die an ihrem in Kleinenbroich gelegenen Wohnhaus durch ansteigendes Grundwasser entstehen könnten. Das Haus soll im Einzugsbereich von Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus liegen, durch die der natürliche Grundwasserspiegel abgesenkt worden ist. Infolge der Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen werde, so befürchten die Kläger, der Grundwasserspiegel wieder steigen und Grundwasser in den Keller ihres Hauses eindringen. Der beklagten Stadt werfen sie vor, weder bei Aufstellung des Bebauungsplanes noch bei Erteilung der Baugenehmigung die ... weiter lesen