
Guten Tag, schön, dass wir uns bei Ihnen vorstellen dürfen. Seit 1983 ist unsere Kanzlei nun in Darmstadt tätig. Seit dieser Zeit vertreten wir das Recht unserer Klienten und bilden uns fortlaufend weiter, da sich Gesetzgebung und Rechtsprechung beständig ändern.
Wir sind beide Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60332 Frankfurt am Main, die die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder ausübt. Zugleich ist Rechtsanwalt Stehli als Notar Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main , Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main und untersteht als Notar der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts Darmstadt, Mathildenplatz 12, 64224 Darmstadt.
Die Voraussetzungen für die Ausübung unseres Anwaltsberufes und die spezifischen Pflichten regeln die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).
Die Berufspflichten des Notars sind u.a. in der BNotO und dem BeurkG geregelt.
Die Gebühren des Rechtsanwaltes richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dessen Vergütungsverzeichnis, die des Notars stets nach der Kostenordnung (KostO).
Besuchen Sie uns in der Kanzlei, denn ein persönliches Gespräch kann das Internet nicht ersetzen.
Herr Notar Stehli beschäftigt sich seit Gründung der Kanzlei insbesondere mit Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und seit seiner Zulassung zum Notar im Jahr 1988 mit erbrechtlichen Fragen sowie mit der Beurkundung von Übergabe- und Kaufverträgen, der damit zusammenhängenden Abwicklungsvorgänge sowie mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Für Herr Rechtsanwalt Würger sind seit Gründung der Kanzlei im Jahre 1983 insbesondere das Nachbarschaftsrecht in öfentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Hinsicht, das Verkehrs- u. Verkehrsstrafrecht inkl. OWi-Verfahren sowie das Mietrecht Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte.
Beide Anwälte bearbeiten zudem Angelegenheiten des Familienrechts, insbesondere des Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts.