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Köln (jur). Sind Erhaltungsreparaturen an einem denkmalgeschützten Haus notwendig, können auch bei einer verspäteten Bescheinigung des Denkmalamtes die Kosten rückwirkend noch die Einkommensteuer mindern. Auch bei bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzungen dürfen Verzögerungen durch die Denkmalschutzbehörde nicht zulasten des Steuerbürgers gehen, entschied das Finanzgericht Köln in einem am Freitag, 15. Juni 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 6 K 726/16). Die Kölner Richter ließen allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof in München zu. Geklagt hatten die Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses, das sie auch selbst bewohnten. Zwischen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dies soll der Bundesgerichtshof mit dem Urteil vom 18.12.2012 (Az.: II ZR 259/11) entschieden haben. Danach sollen erhaltene Steuervorteile aus der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds nicht angerechnet werden können, sofern die Schadensersatzleistung versteuert werden müsse. Im Ergebnis würden dem Anleger die Steuervorteile nämlich so wieder genommen werden. Die Schadensersatzleistung könnte als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu werten sein. Diese müssten dann in der Folge ... weiter lesen
Durch Gesetz 22/2009, vom 18 Dezember über das System der Steuern ( „Ley 18 de diciembre, por la que se regula el sistema de financiación de las Comunidades Autónomas de régimen común y Ciudades con Estatuto de Autonomía y se modifican determinadas normas tributarias.“) – nachfolgend “Gesetz 22 / 09“ – hat das Königreich Spanien den autonomen Gemeinschaften die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts geregelt. Den Autonomen Gemeinschaften haben danach das Recht in bestimmten Grenzen eigenständige Regelungen zu erlassen. Die autonome Gemeinschaft Murcia („ Comunidad Autónoma de Murcia ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 C 1.18 entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann. Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von Geldspielgeräten zur Benutzung durch die Öffentlichkeit. Steuerschuldner ist nach der Steuersatzung der Aufsteller der Geräte. Neben dem Aufsteller haftet der Inhaber der ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.11.2016 V R 53/15 Mit dem Aschermittwoch ist die närrische Zeit in den west- und süddeutschen Karnevalshochburgen vorbei. In den unzähligen Karnevalsvereinen ist zunächst Ruhe eingekehrt. Interesse dürfte in dem Zusammenhang ein Urteil des Bundesfinanzhofes für die Vorbereitung der nächsten Karnevalszeit wecken. Im Streitfall hatte ein eingetragener Karnevalsverein im Jahr 2009 innerhalb der Karnevalswoche eine Kostümparty veranstaltet, die als „Nacht der Nächte“ angekündigt worden war. Diese hatte er in den Jahren zuvor schon diverse Male abgehalten. Bei einer Gästezahl von bis zu 1.200 Personen wurden ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Bundesverfassungsgericht hat „das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ bekräftigt. Ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes darf daher bei einer Zweitwohnungssteuer eine niedrige Miete nicht prozentual höher besteuert werden als eine hohe, heißt es in einem am Freitag, 14. Februar 2014, veröffentlichten Beschluss in Karlsruhe (Az.: 1 BvR 1656/09). Es kippte damit die Zweitwohnungssteuersatzung in Konstanz. Diese Satzung setzt in acht Mietpreis-Stufen bestimmte Steuerbeträge fest. Seit 2006 sind in der untersten Stufe bei einem monatlichen Mietaufwand von 137,50 Euro pro Jahr 400 Euro Zweitwohnungssteuer zu zahlen, in der obersten Stufe ... weiter lesen
Mit Kabinettsbeschluss ("Consejo de Ministros") vom 11. Mai 2012 hat die spanische Regierung u.a. neue Maßnahmen angekündigt, um die Vermietung und Verkauf von Immobilien zu fördern. Nach Darstellung des Sprechers der Regierung auf der Pressekonferenz soll auf Einkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen („No residentes“) mit Wohnsitz in der EU aus der Vermietung von Immobilien Steuererleichterungen von bis zum 70 % bzw. 100 % für Steuerpflichtige vor dem 31. Lebensjahr gewährt werden. Mit sofortiger Wirkung wir bei Veräußerung von Immobilien in der Zeit vom 11. Mai bis zum 31. Dezember 2012 eine Vergünstigung von bis zum 50 % der Einkommensteuer auf den ... weiter lesen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Die Klage betrifft diskriminierende Vorschriften zur Immobilienbesteuerung, die verhindern, dass Gebietsfremde dieselben Steuervorteile in Anspruch nehmen können wie Gebietsansässige. Nach spanischem Recht sind Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer Hauptwohnsitzimmobilie steuerfrei, wenn mit dem Erlös eine neue Immobilie erworben wird, die wieder als Hauptwohnsitz dient. Diese Regelung gilt jedoch nur für Personen mit Wohnsitz in Spanien, was eine Diskriminierung von Personen darstellt, die ihren Wohnsitz nicht in Spanien haben und daher möglicherweise höhere Steuern zahlen ... weiter lesen
Hamburg (jur). Der Bund soll den Atomkraftwerksbetreibern die umstrittene Brennelementesteuer in Höhe von 2,2 Milliarden Euro zumindest vorerst erstatten. Das jedenfalls hat das Finanzgericht (FG) Hamburg in 27 am Montag, 14. April 2014, zugestellten Beschlüssen vom 11. April 2014 entschieden (Az.: 4 V 154/13). Der Bund kann hiergegen allerdings Beschwerde zum Bundesfinanzhof (BFH) einlegen. Die offiziell Kernbrennstoffsteuer genannte Abgabe war zu Jahresbeginn 2011 eingeführt worden. Sie wird von den Hauptzollämtern auf die eingesetzten Brennelemente erhoben und sollte ursprünglich zusätzliche Gewinne durch die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken teilweise abschöpfen. Bei ... weiter lesen
Der BFH hat mit Urteil vom 03.03.2015 entschieden, wann Baukosten in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbssteuer mit einzubeziehen sind (AZ.: II R 9/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Im Rahmen dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) nunmehr klargestellt, welche Kosten bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks in die Bemessungsgrundlage zur Feststellung der Grunderwerbssteuer mit einzubeziehen sind. Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung sind beim Kauf eines unbebauten Grundstücks teilweise auch Kosten für eine spätere Errichtung von Gebäuden in ... weiter lesen
München (jur). Rechtsmissbrauch wird steuerlich nicht belohnt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München jedenfalls im Fall einer missbräuchlichen Zwangsversteigerung entschieden. Nach dem am 21. November 2012 veröffentlichten schriftlichen Urteil kann der Eigentümer eine wegen des Missbrauchs fällige Entschädigungszahlung nicht steuermindernd als Werbungskosten geltend machen (Az.: IX R 21/11). Die Kläger hatten 1985 das Erdgeschoss eines Hauses an einen Zahnarzt vermietet. Der Mietzins betrug zunächst 13,50 Mark (6,90 Euro) und durfte höchstens auf 15,38 Mark (7,86 Euro) erhöht werden. Der Mietvertrag entpuppte sich als unwirtschaftlich, war aber frühestens nach ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz, hat die Landesregierung NRW nochmals verdeutlicht, dass sie die rigorose Verfolgung von Steuersündern auch in Zukunft fortsetzen wolle. Doch nicht nur viele Geldanleger müssen strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Auch deren Erben müssen unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich mitteilen. Anfang der 1980er Jahre haben einige Deutsche einen Teil ihres Geldes in die Schweiz transferiert. Hierdurch konnten sie die deutschen Finanzämter umgehen, da sie ... weiter lesen