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OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 - 1 Ss 51/18 Steuerhinterziehung ist nicht nur durch aktives Handeln möglich, sondern auch durch ein Unterlassen. Dies geht aus § 370 Absatz I Nr. 2 AO hervor. Dieser stellt es unter Strafe, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis zu lassen und dadurch Steuern zu verkürzen oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Auf der Rechtsfolgenseite ist ein variabler Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Bei § 370 Absatz I Nr. 2 handelt es sich unzweifelhaft um ein Unterlassungsdelikt. Ob dieses ... weiter lesen
OLG Frankfurt, Urteil vom 8.2.18 - 1 U 112/17 Im Falle einer Amtspflichtverletzung kann unter Umständen eine Haftung des Landes bzw. des Bundes für entstandene Schäden in Betracht kommen. Die Anspruchsgrundlage dafür ist in § 839 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 S. 1 GG zu finden. Darin heißt es zunächst, dass, ein Beamter einem Dritten für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung einer ihm einem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen hat. Verletzt der Beamte nun in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die ... weiter lesen
Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 1.3.17, 7 K 7210/15 Die E-Mail ist als alltägliches Kommunikationsmittel schon längst im Rechtsverkehr angekommen. Die Schnelligkeit als ihr größter Vorteil bedeutet aber auch das größte Problem für die Beweisführung. Eine E-Mail ist meist schneller gelöscht als ein Brief verschwunden ist. Gerade was die Zustellung angeht bestehen massive Nachweisschwierigkeiten. Eine interessante Entscheidung in diesem Zusammenhang fällte nun das Finanzgericht Berlin. Laut Sachverhalt hatte die Klägerin Kindergeld erhalten. Sie war dazu berechtigt, hatte dies jedoch nie beantragt. Daraufhin hatte sie das beklagte Finanzamt per ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.05.2017 – 1 StR 265/16 Die Selbstanzeige ist im Bereich der Steuerhinterziehung ein probates Mittel geworden, um sich der Strafverfolgung durch die staatlichen Behörden zu entziehen. Sie hat jedoch nur strafbefreiende Wirkung, wenn sie vor dem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Steuerhinterziehung entdeckt wird und der Täter hiervon Kenntnis hat oder bei verständiger Würdigung der Sachlage mit der Entdeckung rechnen musste. Die entscheidende Norm dafür ist § 371 Absatz I AO. Darin heißt es, dass wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 Shill Bidding – hinter diesem ominösen Begriff verbirgt sich eine Methode, die bei Ebay eingestellten Internetauktionen auf das vom Verkäufer gewünschte Preisniveau zu treiben. Das Prinzip ist recht einfach: Der Verkäufer nutzt einen zweiten oder mehrere Ebay-Accounts und bietet mit diesem auf seine eigene Internetauktion mit. Auf diese Weise versucht er, die Bieter dazu zu bewegen, immer höhere Gebote abzugeben. Obwohl die AGB von Ebay ein solches Vorgehen untersagen, ist davon auszugehen, dass es sich bei Shill Bidding schlichtweg aufgrund der Einfachheit dieser Methode um keinen Einzelfall handelt. Dem schob der BGH nun einen eindeutigen ... weiter lesen
Ab dem 25.12.2013 können besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung , in denen die Taten ab dem 25.12.2003 beendet waren, verjähren. Mit Wirkung vom 25.12.2008 gilt gemäß § 376 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Hiervon umfaßt sind Fälle, in denen der Täter in großem Ausmaß steuern verkürzt (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO). Das große Ausmaß wird derzeit ab 50.000 EUR angenommen. Die zehnjährige Verjährungsfrist ist anzuwenden auf alle Fälle, in denen die fünfjährige Regelverjährungsfrist am 25.12.2008 noch nicht ... weiter lesen
Das Bundesministerium der Finanzen stellt den Entwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 der Abgabenordnung (AO) zur Diskussion. Die Norm des § 153 AO betrifft insbesondere die Fälle, in denen ein Steuerpflichtige r nachträglich erkennt, dass er eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung abgegeben hat und es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist. Die Nähe der Norm zum Steuerstrafrecht ergibt sich bereits daraus, dass mit der unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung und der Steuerverkürzung bereits mehrere Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung nach § 370 AO genannt werden. Der Anwendungserlass zur AO (AEAO) soll ... weiter lesen
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 06.06.2018 - 1 K 65/17 (5) Steuerstraftaten sind keine Kavalierdelikte. Dies verdeutlicht ein Blick auf den Strafrahmen, den diese vorsehen. Die Kernnorm des Steuerstrafrechts schlechthin ist § 370 AO. Diese sieht für die Grundkonstellation des Absatzes I eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als Sanktion vor. § 370 Absatz II AO hält einen besonders schweren Fall bereit, der sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zulässt. Im Gegensatz zum Kernstrafrecht, in dem dies in aller Regel nicht möglich ist, kann unter Umständen im Steuerstrafrecht jede Strafe vermieden werden. Das Zauberwort ... weiter lesen
FG Köln Urteil v. 15.7.14 (6 V 1134/14) Auf den Antrag eines Steuerpflichtigen hin äußerte sich das Finanzgericht Köln zu den Voraussetzungen einer Hinzuschätzung nach einer Außenprüfung. Der Antragsteller wollte mit dem Antrag gegen eine Hinzuschätzung nach einer Außenprüfung und die festgesetzte Höhe des Aufgabengewinns vorgehen. Sofern Besteuerungsgrundlagen nicht ermittelt werden können, ist es grundsätzlich möglich, diese zu schätzen, § 162 Abs. AO. Als Regelbeispiel ist dazu in § 162 Abs. 2 Satz 2 die Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert. Die Buchführung hat dabei gemäß § ... weiter lesen
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.04.2018, 519 KLs 7/17 Mit Urteil vom 17.04.2018 hat das Landgericht Berlin drei Angeklagte vom Vorwurf der Energiesteuerhinterziehung freigesprochen (519 KLs 7/17). Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in 761 Fällen Energiesteuern in Höhe von insgesamt ca. 9,35 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Die Angeklagten hatten jeweils in Deutschland versteuertes markiertes Heizöl in andere Mitgliedstaaten der EU geliefert, jedoch hatte keiner der Empfänger der Energieerzeugnisse die Erwerbe steuerlich erklärt. Im Rahmen der Ermittlungen im Ausland waren die meisten Empfänger nicht mehr auffindbar, teilweise wurden bestehende Firmen angeblich als ... weiter lesen
Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung sollen erneut erheblich verschärft werden. Am 27.08.2014 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Referentenentwurf zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung. Geplant sind insbesondere: - die steuerliche Anlaufhemmung für nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge aus Staaten, die weder der EU noch der EFTA angehören (demnach insbesondere nicht betroffen: Schweiz) - die Anpassung und Erweiterung der Sperrgründe bei der strafbefreienden Selbstanzeige durch die Aufnahme der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nur an den ... weiter lesen
Die Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen ist häufig Anknüpfungspunkt für Manipulationen zur Ermöglichung der Steuerhinterziehung. Hierbei spielen die Verwendung bzw. der Verkauf von Kassenmanipulationssoftware eine immer größere Rolle. Der Verkäufer der Kassenmanipulationssoftware begibt sich hier in die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehung durch den Verwender der Kassenmanipulationssoftware. Falls die hinterzogene Steuer beim Verwender nicht beigetrieben werden kann, muss der Verkäufer zudem eine Inanspruchnahme im Wege der Haftung gemäß § 71 der Abgabenordnung befürchten. Über einen solchen Fall hatte das ... weiter lesen