Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Bonn - Steuerstrafrecht
Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Steuerstrafrecht Erftstadt
- Anwalt Steuerstrafrecht Hürth
- Anwalt Steuerstrafrecht Köln
- Anwalt Steuerstrafrecht Königswinter
- Anwalt Steuerstrafrecht Remagen
- Anwalt Steuerstrafrecht Siegburg
- Anwalt Steuerstrafrecht Bergheim
- Anwalt Steuerstrafrecht Frechen
- Anwalt Steuerstrafrecht Hückeswagen
- Anwalt Steuerstrafrecht Kall
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Oberverwaltungsgericht NRW Urteil vom 24.11.15 (8 A 1074/14) Der Kläger war Insolvenzverwalter der U-GmbH, Beklagte das für die U-GmbH zuständige Finanzamt. Das Oberverwaltungsgericht NRW sah den Kläger als Betroffenen im Sinne der Vorschrift § 30 Absatz 4 Nr. 3 Abgabenordnung an. In dem Fall ist er berechtigt, in steuerrelevante Unterlagen Einsicht zu nehmen. Dies folgerte es daraus, dass die Vertretung der Insolvenzschuldnerin dem Insolvenzverwalter von Gesetzes wegen gem. § 34 der Abgabenordnung obliege. Denn gerade der Insolvenzverwalter sei im Insolvenzverfahren für sämtliches Vermögen der Insolvenzmasse zuständig. Das Steuergeheimnis bestehe nicht gegenüber dem ... weiter lesen
Das Landgericht Halle hat sich im Rahmen einer Beschwerdeentscheidung über einen Beschluss über die Aussetzung des Steuerstrafverfahrens gemäß § 396 der Abgabenordnung zur Möglichkeit der Anfechtbarkeit eines solchen Beschlusses sowie zu den Voraussetzungen der Aussetzung geäußert. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte am 6. März 2014 Beschwerde gegen den Aussetzungsbeschlusses des Amtsgerichts – Schöffengericht - vom 4. März 2014 eingelegt. Den Beschluss des Amtsgerichts hob das Landgericht nun mit der Begründung auf, der ursprüngliche Aussetzungsbeschluss hätte aufgrund der Tatsache, dass er sowohl mit dem Rechtsmittel gegen das spätere Urteil als ... weiter lesen
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 06.06.2018 - 1 K 65/17 (5) Steuerstraftaten sind keine Kavalierdelikte. Dies verdeutlicht ein Blick auf den Strafrahmen, den diese vorsehen. Die Kernnorm des Steuerstrafrechts schlechthin ist § 370 AO. Diese sieht für die Grundkonstellation des Absatzes I eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als Sanktion vor. § 370 Absatz II AO hält einen besonders schweren Fall bereit, der sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zulässt. Im Gegensatz zum Kernstrafrecht, in dem dies in aller Regel nicht möglich ist, kann unter Umständen im Steuerstrafrecht jede Strafe vermieden werden. Das Zauberwort ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Verkaufen Unternehmen Kassensysteme und dazugehörige Manipulationssoftware zur Steuerhinterziehung, müssen sie für die vom Kunden hinterzogenen Steuern haften. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Dienstag, 10. Februar 2015, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: 5 V 2068/14). Danach muss der Geschäftsführer eines Kassensystem-Herstellers rund 1,6 Millionen Euro an das Finanzamt zahlen. Das Unternehmen hatte nicht nur Kassensysteme an Gewerbetreibende verkauft, auch eine Manipulationssoftware, mit der Steuern hinterzogen werden konnten, wurde gleich mitgeliefert. So hatte auch ein Eiscafébetreiber ... weiter lesen
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.2.2017 — 5 U 1687/16 Der Beruf des Steuerberaters ist voller Tücken. Die Übernahme von Mandaten, die Rechtsverstöße betreffen führt dazu, dass unter Umstände eine persönliche Haftung eintreten kann. So kann eine unwirksame Selbstanzeige eines Mandanten, die der Steuerberater vornimmt, zur Schadensersatzpflicht führen. Die Selbstanzeige gem. § 371 AO wird teilweise als Wundermittel des Steuerstrafrechts angesehen. Danach wird nicht nach § 370 AO bestraft, wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Steuerfahnder haben wohl erneut eine Steuer CD mit Daten von Steuersündern mit Konten bei verschiedenen Finanzinstituten in der Schweiz gekauft. Die Steuer CD soll den Finanzbehörden des Landes wohl bereits im letzten Jahr angeboten worden sein. Nun hat sich das Land wohl Anfang des Jahres dazu entschlossen, die besagte CD nach einer vorherigen Prüfung des Materials zu kaufen. An diesem Kauf sollen sich unter anderem auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen beteiligt ... weiter lesen
Eine vollständige Beratung über die optimierte steuerliche Gestaltung arrangiert der erfahrene Fachanwalt Michael Hepp. Er vertritt gegenüber Finanzbehörden, Finanzgerichten und falls erforderlich auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden die Interessen seiner Mandaten. Michael Hepp arbeitet in seiner Frankfurter Kanzlei eng mit den Steuerberatern seiner Mandanten zusammen. Auch Fachleute werden von Herrn Hepp, falls notwendig, aus unterschiedlichen Bereich einbezogen. Der angesehene Anwalt ist aufgrund moderner Kommunikationsmittel nicht nur in Frankfurt und Umgebung tätig, sondern auch bundesweit. Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 24. Mai 2016 – 4 StR 440/15 Das Urteil des BGH hob den Freispruch für den Bürgermeister der Stadt Halle in Sachsen-Anhalt auf. Dieser wurde durch das vorinstanzliche Urteil LG Halle für nicht schuldig befunden. Die Revision war von der Staatsanwaltschaft beantragt worden. Aufgrund der Zurückverweisung des BGH bedarf einer Entscheidung des LG Halle. Der Vorwurf lautet auf Untreue gemäß § 266 StGB. Der Tatbestand des § 266 StGB setzt voraus, dass die durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die kraft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der BGH soll mit Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) ein Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Das Landgericht habe den Angeklagten trotz des Vorliegens besonders schwerer Fälle der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe lediglich zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden. Grund dafür sei, ... weiter lesen
Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 1.3.17, 7 K 7210/15 Die E-Mail ist als alltägliches Kommunikationsmittel schon längst im Rechtsverkehr angekommen. Die Schnelligkeit als ihr größter Vorteil bedeutet aber auch das größte Problem für die Beweisführung. Eine E-Mail ist meist schneller gelöscht als ein Brief verschwunden ist. Gerade was die Zustellung angeht bestehen massive Nachweisschwierigkeiten. Eine interessante Entscheidung in diesem Zusammenhang fällte nun das Finanzgericht Berlin. Laut Sachverhalt hatte die Klägerin Kindergeld erhalten. Sie war dazu berechtigt, hatte dies jedoch nie beantragt. Daraufhin hatte sie das beklagte Finanzamt per ... weiter lesen
OLG Hamm Urteil vom 25.06.2015 (22 U 166/14, 145362) Aus § 133 BGB ergibt sich unter Anderem der Grundsatz falsa demonstratio non nocet , Latein für: Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Damit ist gemeint, dass, auch wenn die Parteien eines Vertrages für den Vertragsgegenstand eine objektiv falsche Bezeichnung verwenden, der Vertrag mit dem tatsächlich gewollten Inhalt zustande kommt. Dieser Grundsatz verfügt allerdings nicht über eine allgemeine Geltung. So sei er auf Grundbucheintragungen nicht anzuwenden, erkannte das Oberlandesgericht Hamm. Der Sachverhalt betraf ein einen Grundstückskauf. Laut dem Kläger bestand zwischen den Vertragsparteien eine Absprache, wonach er ... weiter lesen
BayVGH Urteil v. 17.09.2015, 10 CS 15.1435 Der bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in seinem Urteil fest, dass Bargeld zur Abwehr von Gefahren durch das Zollfahndungsamt auf Grundlage des § 32 b ZFdG sichergestellt werden kann. Die Beschwerde des Angeklagten gegen dieses Vorgehen und die dem zugrunde liegende Sicherstellungsverfügung des Zollfahndungsamtes hatte somit keinen Erfolg. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Sicherstellung von Bargeld zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Voraussetzung dafür ist, dass das entsprechende Geld im Zusammenhang mit Straftaten Verwendung finden soll. Diese beabsichtigten Straftaten müssen einen Schadenseintritt prognostizieren, der in hohem Maße ... weiter lesen