Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Dortmund - Steuerstrafrecht
Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Steuerstrafrecht Bochum
- Anwalt Steuerstrafrecht Castrop-Rauxel
- Anwalt Steuerstrafrecht Hagen
- Anwalt Steuerstrafrecht Herne
- Anwalt Steuerstrafrecht Iserlohn
- Anwalt Steuerstrafrecht Lünen
- Anwalt Steuerstrafrecht Olfen
- Anwalt Steuerstrafrecht Bottrop
- Anwalt Steuerstrafrecht Duisburg
- Anwalt Steuerstrafrecht Essen
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Im Rahmen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer werden gemäß § 14 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile in der Weise zusammengerechnet, dass dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden. Gibt ein Steuerpflichtiger also wahrheitswidrig in seiner Schenkungsteuererklärung an, er habe innerhalb von zehn Jahren keine Vorschenkungen des Schenkers erhalten, macht er unrichtige Angaben im Sinne des § 370 der Abgabenordnung und begeht zumindest eine versuchte Steuerhinterziehung. Wird die Schenkungsteuer in der Folge zu niedrig festgesetzt, ist die ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.11. 2016 - 1 StR 492/15 Für das Betäubungsmittelstrafrecht ist der Grenzwert der geringen Menge eines Betäubungsmittels von enormer Bedeutung. Sie entscheidet bei § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 BtMG in vielen Fällen über die Strafbarkeit . Bei der geringen Menge handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dieser ist durch Auslegung zu konkretisieren. Da im Geltungsbereich des Grundgesetztes der Bestimmtheitsgrundsatz gilt, der gerade im Strafrecht besondere Bedeutung genießt, bedarf es für die Strafbarkeit aber genauer Grenzwerte. Der Gesetzgeber hat dabei keine Festlegung getroffen und stattdessen der Praxis und Lehre ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der BGH soll mit Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) ein Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Das Landgericht habe den Angeklagten trotz des Vorliegens besonders schwerer Fälle der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe lediglich zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden. Grund dafür sei, ... weiter lesen
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 06.06.2018 - 1 K 65/17 (5) Steuerstraftaten sind keine Kavalierdelikte. Dies verdeutlicht ein Blick auf den Strafrahmen, den diese vorsehen. Die Kernnorm des Steuerstrafrechts schlechthin ist § 370 AO. Diese sieht für die Grundkonstellation des Absatzes I eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als Sanktion vor. § 370 Absatz II AO hält einen besonders schweren Fall bereit, der sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zulässt. Im Gegensatz zum Kernstrafrecht, in dem dies in aller Regel nicht möglich ist, kann unter Umständen im Steuerstrafrecht jede Strafe vermieden werden. Das Zauberwort ... weiter lesen
FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.6.15 (1 K 213/14) Ein Datenabgleich im August 2008 hatte gezeigt, dass der Kläger seit November 1999 von zwei Behörden Kindergeld ausgezahlt bekommen hatte. Der Kläger hatte Mitte Februar 1996 den Antrag auf Gewährung von Kindergeld für seine Tochter bei der Familienkasse des Arbeitsamtes gestellt. Nachdem der Kläger bereits ab Mai 1995 als Lehrer beim Land Schleswig-Holstein angestellt war, erhielt er ab dem 1.11.1999 eine Stellung als Beamter. Die Tochter wurde ihm und seiner Ehefrau am 01.02.96 geboren. Wie die Anfügungen zu den Gehaltsbescheinigungen zeigten, veranlasste die Finanzamtsverwaltung - früher als Landesbesoldungsamt ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.8.2017, VIII R 32/15 Wer Erbe hört, denkt meist an einen unverhofften Geldsegen in monetärer oder doch zumindest materieller Form. Dabei wird häufig übersehen, dass der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger im Sinne des § 1922 BGB auch für die Schulden des Erblassers einzustehen hat. Denn nach § 1967 Absatz I BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören nach § 1967 Absatz II BGB außer den vom Erblasser herrührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Mitunter ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Verkaufen Unternehmen Kassensysteme und dazugehörige Manipulationssoftware zur Steuerhinterziehung, müssen sie für die vom Kunden hinterzogenen Steuern haften. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Dienstag, 10. Februar 2015, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: 5 V 2068/14). Danach muss der Geschäftsführer eines Kassensystem-Herstellers rund 1,6 Millionen Euro an das Finanzamt zahlen. Das Unternehmen hatte nicht nur Kassensysteme an Gewerbetreibende verkauft, auch eine Manipulationssoftware, mit der Steuern hinterzogen werden konnten, wurde gleich mitgeliefert. So hatte auch ein Eiscafébetreiber ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – 1 StR 159/17 Der deutsche Fiskus macht vor niemanden halt. Die Steuerstraftaten sind nicht nur im Kleinen wie beispielshalber der „schwarzen“ Beschäftigung einer Putzkraft oder Ähnlichem zu finden, sondern mitunter auch im großen Stile in der Finanzindustrie. Die Kernnorm des Steuerstrafrechts ist dabei § 370 Absatz I AO, welche grundsätzlich durch jedermann erfüllt werden kann. Darin heißt es: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, 2. die ... weiter lesen
Ab dem 25.12.2013 können besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung , in denen die Taten ab dem 25.12.2003 beendet waren, verjähren. Mit Wirkung vom 25.12.2008 gilt gemäß § 376 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Hiervon umfaßt sind Fälle, in denen der Täter in großem Ausmaß steuern verkürzt (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO). Das große Ausmaß wird derzeit ab 50.000 EUR angenommen. Die zehnjährige Verjährungsfrist ist anzuwenden auf alle Fälle, in denen die fünfjährige Regelverjährungsfrist am 25.12.2008 noch nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer Betriebsprüfung in einer Arztpraxis soll dem zuständigen Prüfer angeblich eine Rechnung des Arztes in die Hände gefallen sein, welche Vermittlungsgebühren in Höhe von 10.000 Euro auswies. Es ging aus den Unterlagen wohl nicht hervor, um was für eine Art von Vermittlungsgebühren es sich dabei handelte. Auf Grund der spärlichen Informationslage soll der Prüfer im Rahmen von eigenen Recherchen ermittelt haben, dass die Vermittlungsgebühren von einer Firma ... weiter lesen
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 6.10.2016 – 33696/11 Seit einigen Jahren gehört die Frage nach der Zulässigkeit der sogenannten Steuer-CDs zu den absoluten Dauerbrennern des Steuerstrafrechts. Eine Steuer-CD liegt vor, wenn deutsche Behörden Datenträger ankaufen, auf denen sich Informationen über Kunden ausländischer Banken oder Finanzdienstleister befinden. Die so gewonnen Erkenntnisse sollen meist zum Zweck der (Steuer-)Strafverfolgung genutzt werden. Die Herkunft der CDs ist in der Regel zwielichtig und die Beschaffung durch die Verkäufer erfolgt auf illegalem Weg. Ein rein fiktives Beispiel lautet: Der ehemalige Mitarbeiter der Bank X in der ... weiter lesen
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.2.2017 — 5 U 1687/16 Der Beruf des Steuerberaters ist voller Tücken. Die Übernahme von Mandaten, die Rechtsverstöße betreffen führt dazu, dass unter Umstände eine persönliche Haftung eintreten kann. So kann eine unwirksame Selbstanzeige eines Mandanten, die der Steuerberater vornimmt, zur Schadensersatzpflicht führen. Die Selbstanzeige gem. § 371 AO wird teilweise als Wundermittel des Steuerstrafrechts angesehen. Danach wird nicht nach § 370 AO bestraft, wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ... weiter lesen