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Düsseldorf (jur). Die Finanzämter dürfen auch mehr als drei Steuerjahre prüfen, wenn sie erhebliche Mehreinahmen erwarten oder gar der Verdacht einer Steuerstraftat besteht. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem am Dienstag, 5. November 2013, bekanntgegebenen Urteil bekräftigt (Az.: 13 K 4630/12 AO). Es bestätigte damit die Prüfung eines Restaurants für sogar elf Jahre. Einer der Gesellschafter der Betreibergesellschaft hatte 2011 eine Selbstanzeige abgegeben und Kapitalerträge für die Jahre 2000 bis 2009 nacherklärt. Die Betreibergesellschaft gab daraufhin gegenüber dem Finanzamt an, der Gesellschafter habe jährlich Trinkgelder in Höhe von ... weiter lesen
BayVGH Urteil v. 24.09.15, 22 ZB 15.1722 Streitgegenstand war der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis. Dabei ging es vorliegend um die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Klägerin. Der BayVGH stellte dabei klar, dass die Annahme, die Klägerin sei unzuverlässig, auf einer vorhergegangenen Verurteilung der Klägerin wegen Steuerhinterziehung gestützt werden dürfe. Die Behörde hatte zur Begründung ihrer Annahme der persönlichen Unzuverlässigkeit der Klägerin angeführt, dass diese aufgrund hinterzogener Branntweinsteuer in Höhe von 72.000 Euro zusammen mit ihrem Sohn wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung verurteilt worden war. Zusätzlich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer Betriebsprüfung in einer Arztpraxis soll dem zuständigen Prüfer angeblich eine Rechnung des Arztes in die Hände gefallen sein, welche Vermittlungsgebühren in Höhe von 10.000 Euro auswies. Es ging aus den Unterlagen wohl nicht hervor, um was für eine Art von Vermittlungsgebühren es sich dabei handelte. Auf Grund der spärlichen Informationslage soll der Prüfer im Rahmen von eigenen Recherchen ermittelt haben, dass die Vermittlungsgebühren von einer Firma ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der BGH soll mit Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) ein Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Das Landgericht habe den Angeklagten trotz des Vorliegens besonders schwerer Fälle der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe lediglich zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden. Grund dafür sei, ... weiter lesen
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 06.06.2018 - 1 K 65/17 (5) Steuerstraftaten sind keine Kavalierdelikte. Dies verdeutlicht ein Blick auf den Strafrahmen, den diese vorsehen. Die Kernnorm des Steuerstrafrechts schlechthin ist § 370 AO. Diese sieht für die Grundkonstellation des Absatzes I eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als Sanktion vor. § 370 Absatz II AO hält einen besonders schweren Fall bereit, der sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zulässt. Im Gegensatz zum Kernstrafrecht, in dem dies in aller Regel nicht möglich ist, kann unter Umständen im Steuerstrafrecht jede Strafe vermieden werden. Das Zauberwort ... weiter lesen
Ab dem 25.12.2013 können besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung , in denen die Taten ab dem 25.12.2003 beendet waren, verjähren. Mit Wirkung vom 25.12.2008 gilt gemäß § 376 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Hiervon umfaßt sind Fälle, in denen der Täter in großem Ausmaß steuern verkürzt (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO). Das große Ausmaß wird derzeit ab 50.000 EUR angenommen. Die zehnjährige Verjährungsfrist ist anzuwenden auf alle Fälle, in denen die fünfjährige Regelverjährungsfrist am 25.12.2008 noch nicht ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.14 – X R 42/13 Aufgrund der Entscheidung des X. Senats des Bundesfinanzhofes ist ein Einzelhändler dazu verpflichtet, alle seine Geschäftsvorfälle vollständig aufzuzeichnen unabhängig davon, ob es sich dabei um Umsätze handelt, die bar über die Kasse eingenommen wurden, solange ihm dies zugemutet werden kann. Dies gebietet der Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung eines Einzelhändlers. Die Zumutbarkeit besteht im Einzelfall, soweit eine elektronische Kasse Verwendung findet und diese notwendendigen Aufzeichnungen ohne Weiteres erfasst und auf Dauer zugänglich macht. Der Zugriff auf die so gespeicherten Daten kann durch die ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.11. 2016 - 1 StR 492/15 Für das Betäubungsmittelstrafrecht ist der Grenzwert der geringen Menge eines Betäubungsmittels von enormer Bedeutung. Sie entscheidet bei § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 BtMG in vielen Fällen über die Strafbarkeit . Bei der geringen Menge handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dieser ist durch Auslegung zu konkretisieren. Da im Geltungsbereich des Grundgesetztes der Bestimmtheitsgrundsatz gilt, der gerade im Strafrecht besondere Bedeutung genießt, bedarf es für die Strafbarkeit aber genauer Grenzwerte. Der Gesetzgeber hat dabei keine Festlegung getroffen und stattdessen der Praxis und Lehre ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.7.2016, VIII R 26/14 Beinahe alltäglich erscheint die Situation, die der Entscheidung des Bundesfinanzhofes zugrunde lag: Die Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Gartenfest. Die Klägerin war eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer eingetragenen Partnerschaftsgesellschaft. Diese hatte regelmäßig Gartenpartys abgehalten, bei denen sie Geschäftspartner und -freunde geladen hatte. Nachdem die das Finanzamt einen Steuerabzug der Aufwendungen zunächst unter Vorbehalt gebilligt hatte, sah es nach einer Betriebsprüfung von einem vollständigen Abzug ab. Die Klägerin legte dagegen erfolglos Widerspruch und Klage ein. Zuletzt hatte das Finanzgericht ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 7.3.18 - 1 StR 663/17 Der Steuerhinterzieher bekommt die volle Härte des Rechtsstaates zu spüren. So heißt es oft etwas lapidar, wenn wieder ein prägnanter oder öffentlichkeitswirksamer Fall an die Medien gelangt. Tatsächlich sieht die Steuerhinterziehung, die in § 370 AO geregelt ist, einen verhältnisweise hohen Strafrahmen vor. Dieser besteht in Absatz I bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Darüber hinaus kennt der Absatz III besonders schwere Fälle, die mittels sogenannter Regelbeispiele näher präzisiert sind. Hier beträgt die Freiheitsstrafe mindestens sechs Monate und kann bis hin ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17 Die Kernnorm des Steuerstrafrechts stellt § 370 AO dar. Sie ist eines der prägnantesten Beispiele für Abdeckung einer Vielzahl verschiedenster Einzelfälle, die durch einen abstrakt ausgestalteten Tatbestand erfasst werden. Darin heißt es in Absatz I: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, 2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder 3. pflichtwidrig die ... weiter lesen
Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2014 (VII R 44/11), nach Anrufung des EuGH, entschieden, dass Empfänger nach Deutschland geschmuggelter Zigaretten und damit Steuerschuldner nach § 19 Satz 2 TabStG a.F. (§ 23 Abs. 1 S. 2 TabStG n.F.) auch derjenige sein kann, der die Zigaretten erst nach der Beendigung des Verbringens von einer daran beteiligten Person bezogen und in Besitz genommen hat. Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger hatte unverzollte und unversteuerte Zigaretten, die ohne deutsche Steuerzeichen außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens zu gewerblichen Zwecken aus einem anderen Mitgliedstaat in das deutsche Steuergebiet verbracht wurden, abgenommen, um diese ... weiter lesen