Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Leinfelden-Echterdingen - Steuerstrafrecht
Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Steuerstrafrecht Böblingen
- Anwalt Steuerstrafrecht Kornwestheim
- Anwalt Steuerstrafrecht Ludwigsburg
- Anwalt Steuerstrafrecht Reutlingen
- Anwalt Steuerstrafrecht Sindelfingen
- Anwalt Steuerstrafrecht Stuttgart
- Anwalt Steuerstrafrecht Tübingen
- Anwalt Steuerstrafrecht Ofterdingen
- Anwalt Steuerstrafrecht Pforzheim
- Anwalt Steuerstrafrecht Schorndorf
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Der erfahrene Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht, Michael Hepp berät Mandanten ausführlich über die optimierte steuerliche Gestaltung und vertritt die Interessen seiner Mandaten gegenüber Finanzbehörden, Finanzgerichten und falls notwendig auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden. In seiner Frankfurter Kanzlei arbeitet Michael Hepp auch mit den Steuerberatern seiner Mandanten zusammen und zieht, falls notwendig, auch Experten aus anderen Bereichen hinzu. Aufgrund moderner Kommunikationsmittel ist der renommierte Anwahl sowohl in Frankfurt und Umgebung als auch bundesweit tätig. In den letzten Jahren haben die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen deutlich zugenommen. Das ist ... weiter lesen
OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 - 1 Ss 51/18 Steuerhinterziehung ist nicht nur durch aktives Handeln möglich, sondern auch durch ein Unterlassen. Dies geht aus § 370 Absatz I Nr. 2 AO hervor. Dieser stellt es unter Strafe, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis zu lassen und dadurch Steuern zu verkürzen oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Auf der Rechtsfolgenseite ist ein variabler Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Bei § 370 Absatz I Nr. 2 handelt es sich unzweifelhaft um ein Unterlassungsdelikt. Ob dieses ... weiter lesen
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 06.06.2018 - 1 K 65/17 (5) Steuerstraftaten sind keine Kavalierdelikte. Dies verdeutlicht ein Blick auf den Strafrahmen, den diese vorsehen. Die Kernnorm des Steuerstrafrechts schlechthin ist § 370 AO. Diese sieht für die Grundkonstellation des Absatzes I eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als Sanktion vor. § 370 Absatz II AO hält einen besonders schweren Fall bereit, der sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zulässt. Im Gegensatz zum Kernstrafrecht, in dem dies in aller Regel nicht möglich ist, kann unter Umständen im Steuerstrafrecht jede Strafe vermieden werden. Das Zauberwort ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.07.15 (GrS 1/14) Das Büro im eigenen Haus findet sich seit jeher häufig in der Republik. Diese Mischung von privater und betrieblicher oder beruflicher Nutzung wirft steuerrechtlich entsprechende Probleme auf. Der Bundesfinanzhof befasste sich nun mit einer solchen gemischten Nutzung. Ein beruflich oder betrieblich genutztes Zimmer kann steuerlich zum Abzug gebracht werden. In Frage stand, ob Aufwendungen für einen teilweise beruflich oder betrieblich genutzten Raum anteilig in Abzug gebracht werden können. Der Bundesfinanzhof stellte in dem Beschluss klar, dass nur im Falle einer ausschließlichen oder nahezu ausschließlichen Nutzung ein Steuerabzug ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.2.2017 - III R 9/16 Kaum ein Thema scheint den Bundesfinanzhof in letzter Zeit so sehr zu beschäftigen wie das häusliche Arbeitszimmer. In regelmäßigen Abständen ergehen Urteile und Beschlüsse zu dieser Thematik. Das häusliche Arbeitszimmer stellt einen besonderen Problemschwerpunkt dar, da es aufgrund seiner Zwitterstellung viele Einfallstore für Steuerabzüge bietet und in besonderer Weise vom Einzelfall abhängt. Damit lässt sich auch die große Praxisrelevanz dieser Materie begründen. Der Kläger war als selbstständiger Logopäde tätig. Für die Verwaltungsarbeit seiner zwei Praxen nutze er ein ... weiter lesen
Das Landgericht Mannheim hatte mit Urteil vom 11.06.2012 einen Hintermann einer Bande von Umsatzsteuerhinterziehern unter anderem als Mittäter in fünf Fällen der Steuerhinterziehung durch Unterlassen verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision war insoweit erfolgreich, als der Schuldspruch hinsichtlich dieser Taten von Mittäterschaft zur Beihilfe herabgestuft wurde (BGH, Urt. v. 09.04.2013 – 1 StR 586/12). Das Landgericht hatte vertreten, daß der Hintermann als Mittäter zu bestrafen sei, weil ihm die steuerliche Pflichtverletzung des Vordermanns, nämlich die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, zuzurechnen sei. Der Verurteilte habe bei den Taten (neben anderen) Tatherrschaft ... weiter lesen
Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 1.3.17, 7 K 7210/15 Die E-Mail ist als alltägliches Kommunikationsmittel schon längst im Rechtsverkehr angekommen. Die Schnelligkeit als ihr größter Vorteil bedeutet aber auch das größte Problem für die Beweisführung. Eine E-Mail ist meist schneller gelöscht als ein Brief verschwunden ist. Gerade was die Zustellung angeht bestehen massive Nachweisschwierigkeiten. Eine interessante Entscheidung in diesem Zusammenhang fällte nun das Finanzgericht Berlin. Laut Sachverhalt hatte die Klägerin Kindergeld erhalten. Sie war dazu berechtigt, hatte dies jedoch nie beantragt. Daraufhin hatte sie das beklagte Finanzamt per ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.8.2017, VIII R 32/15 Wer Erbe hört, denkt meist an einen unverhofften Geldsegen in monetärer oder doch zumindest materieller Form. Dabei wird häufig übersehen, dass der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger im Sinne des § 1922 BGB auch für die Schulden des Erblassers einzustehen hat. Denn nach § 1967 Absatz I BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören nach § 1967 Absatz II BGB außer den vom Erblasser herrührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Mitunter ... weiter lesen
Das Landgericht hatte den Angeklagten u. a. wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte erfolgreich, dass das Landgericht bei der Strafzumessung hinsichtlich der Hinterziehung von Umsatzsteuer bei der Berechnung des Steuerschadens in Gutschriften ausgewiesene Beträge doppelt berücksichtigt hat. Der Angeklagte hatte als Branntweinhändler Scheingutschriften erstellt und die darin enthaltene Vorsteuer geltend gemacht. Durch den Vorsteuerabzug ist ein Steuerschaden in Höhe der Summe der in den Gutschriften ausgewiesenen Umsatzsteuer, ca. 1,1 Mio. Euro, eingetreten. Aufgrund des unrichtigen ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 24. Mai 2016 – 4 StR 440/15 Das Urteil des BGH hob den Freispruch für den Bürgermeister der Stadt Halle in Sachsen-Anhalt auf. Dieser wurde durch das vorinstanzliche Urteil LG Halle für nicht schuldig befunden. Die Revision war von der Staatsanwaltschaft beantragt worden. Aufgrund der Zurückverweisung des BGH bedarf einer Entscheidung des LG Halle. Der Vorwurf lautet auf Untreue gemäß § 266 StGB. Der Tatbestand des § 266 StGB setzt voraus, dass die durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die kraft ... weiter lesen
Die Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen ist häufig Anknüpfungspunkt für Manipulationen zur Ermöglichung der Steuerhinterziehung. Hierbei spielen die Verwendung bzw. der Verkauf von Kassenmanipulationssoftware eine immer größere Rolle. Der Verkäufer der Kassenmanipulationssoftware begibt sich hier in die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehung durch den Verwender der Kassenmanipulationssoftware. Falls die hinterzogene Steuer beim Verwender nicht beigetrieben werden kann, muss der Verkäufer zudem eine Inanspruchnahme im Wege der Haftung gemäß § 71 der Abgabenordnung befürchten. Über einen solchen Fall hatte das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer Betriebsprüfung in einer Arztpraxis soll dem zuständigen Prüfer angeblich eine Rechnung des Arztes in die Hände gefallen sein, welche Vermittlungsgebühren in Höhe von 10.000 Euro auswies. Es ging aus den Unterlagen wohl nicht hervor, um was für eine Art von Vermittlungsgebühren es sich dabei handelte. Auf Grund der spärlichen Informationslage soll der Prüfer im Rahmen von eigenen Recherchen ermittelt haben, dass die Vermittlungsgebühren von einer Firma ... weiter lesen