Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Linkenheim-Hochstetten - Steuerstrafrecht
Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht im Umkreis von 75 km
- Anwalt Steuerstrafrecht Bellheim
- Anwalt Steuerstrafrecht Karlsruhe
- Anwalt Steuerstrafrecht Baden-Baden
- Anwalt Steuerstrafrecht Gaggenau
- Anwalt Steuerstrafrecht Heidelberg
- Anwalt Steuerstrafrecht Mannheim
- Anwalt Steuerstrafrecht Pforzheim
- Anwalt Steuerstrafrecht Böblingen
- Anwalt Steuerstrafrecht Fürth
- Anwalt Steuerstrafrecht Kaiserslautern
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 06.06.2018 - 1 K 65/17 (5) Steuerstraftaten sind keine Kavalierdelikte. Dies verdeutlicht ein Blick auf den Strafrahmen, den diese vorsehen. Die Kernnorm des Steuerstrafrechts schlechthin ist § 370 AO. Diese sieht für die Grundkonstellation des Absatzes I eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe als Sanktion vor. § 370 Absatz II AO hält einen besonders schweren Fall bereit, der sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zulässt. Im Gegensatz zum Kernstrafrecht, in dem dies in aller Regel nicht möglich ist, kann unter Umständen im Steuerstrafrecht jede Strafe vermieden werden. Das Zauberwort ... weiter lesen
FG Köln Urteil v. 15.7.14 (6 V 1134/14) Auf den Antrag eines Steuerpflichtigen hin äußerte sich das Finanzgericht Köln zu den Voraussetzungen einer Hinzuschätzung nach einer Außenprüfung. Der Antragsteller wollte mit dem Antrag gegen eine Hinzuschätzung nach einer Außenprüfung und die festgesetzte Höhe des Aufgabengewinns vorgehen. Sofern Besteuerungsgrundlagen nicht ermittelt werden können, ist es grundsätzlich möglich, diese zu schätzen, § 162 Abs. AO. Als Regelbeispiel ist dazu in § 162 Abs. 2 Satz 2 die Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert. Die Buchführung hat dabei gemäß § ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.7.2016, VIII R 26/14 Beinahe alltäglich erscheint die Situation, die der Entscheidung des Bundesfinanzhofes zugrunde lag: Die Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Gartenfest. Die Klägerin war eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer eingetragenen Partnerschaftsgesellschaft. Diese hatte regelmäßig Gartenpartys abgehalten, bei denen sie Geschäftspartner und -freunde geladen hatte. Nachdem die das Finanzamt einen Steuerabzug der Aufwendungen zunächst unter Vorbehalt gebilligt hatte, sah es nach einer Betriebsprüfung von einem vollständigen Abzug ab. Die Klägerin legte dagegen erfolglos Widerspruch und Klage ein. Zuletzt hatte das Finanzgericht ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.8.2017, VIII R 32/15 Wer Erbe hört, denkt meist an einen unverhofften Geldsegen in monetärer oder doch zumindest materieller Form. Dabei wird häufig übersehen, dass der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger im Sinne des § 1922 BGB auch für die Schulden des Erblassers einzustehen hat. Denn nach § 1967 Absatz I BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören nach § 1967 Absatz II BGB außer den vom Erblasser herrührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Mitunter ... weiter lesen
OLG Hamm Beschluss v. 5.1.16, 4 RBs 320/15 Eine Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Münster bezog sich auf die Höhe einer veranschlagten Geldbuße wegen Bargeldschmuggels. Diese erwies sich als unbegründet. Die Geldbuße in Höhe von 13.200 Euro erwies sich als rechtskräftig. Damit wurde der vorhergehende Beschluss des Amtsgerichts Münster bestätigt. Der vorsätzliche Schmuggel von 55.000 Euro Bargeld stellt einen Verstoß gegen das ZollVG dar. Gemäß § 12 a Abs. 2 ZollVG ist bei einer Kontrolle auf Nachfrage der Beamten hin Bargeld ab einer Summe von 10.000 Euro anzugeben, das in die Bundesrepublik ... weiter lesen
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.2.2017 — 5 U 1687/16 Der Beruf des Steuerberaters ist voller Tücken. Die Übernahme von Mandaten, die Rechtsverstöße betreffen führt dazu, dass unter Umstände eine persönliche Haftung eintreten kann. So kann eine unwirksame Selbstanzeige eines Mandanten, die der Steuerberater vornimmt, zur Schadensersatzpflicht führen. Die Selbstanzeige gem. § 371 AO wird teilweise als Wundermittel des Steuerstrafrechts angesehen. Danach wird nicht nach § 370 AO bestraft, wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der BGH soll mit Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) ein Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Das Landgericht habe den Angeklagten trotz des Vorliegens besonders schwerer Fälle der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe lediglich zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden. Grund dafür sei, ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Die Finanzämter dürfen auch mehr als drei Steuerjahre prüfen, wenn sie erhebliche Mehreinahmen erwarten oder gar der Verdacht einer Steuerstraftat besteht. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem am Dienstag, 5. November 2013, bekanntgegebenen Urteil bekräftigt (Az.: 13 K 4630/12 AO). Es bestätigte damit die Prüfung eines Restaurants für sogar elf Jahre. Einer der Gesellschafter der Betreibergesellschaft hatte 2011 eine Selbstanzeige abgegeben und Kapitalerträge für die Jahre 2000 bis 2009 nacherklärt. Die Betreibergesellschaft gab daraufhin gegenüber dem Finanzamt an, der Gesellschafter habe jährlich Trinkgelder in Höhe von ... weiter lesen
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.04.2018, 519 KLs 7/17 Mit Urteil vom 17.04.2018 hat das Landgericht Berlin drei Angeklagte vom Vorwurf der Energiesteuerhinterziehung freigesprochen (519 KLs 7/17). Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in 761 Fällen Energiesteuern in Höhe von insgesamt ca. 9,35 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Die Angeklagten hatten jeweils in Deutschland versteuertes markiertes Heizöl in andere Mitgliedstaaten der EU geliefert, jedoch hatte keiner der Empfänger der Energieerzeugnisse die Erwerbe steuerlich erklärt. Im Rahmen der Ermittlungen im Ausland waren die meisten Empfänger nicht mehr auffindbar, teilweise wurden bestehende Firmen angeblich als ... weiter lesen
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.11.2016, Aktenzeichen: 3 K 1628/15 Erb Bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist in der Regel nicht nur der verkürzte Steuerbetrag nachzuzahlen, sondern zusätzlich die Zinsen, die angefallen wären. Dies kann bei entsprechender Höhe des hinterzogenen Geldbetrages zu nochmals deutlich erhöhten Zahlungen zugunsten des Fiskus führen. Entscheidend für die konkrete Höhe der Zinsen ist folglich der Verzinsungszeitraum nach § 235 AO. Das Ende dieses Zeitraumes ist dabei mit dem rechtskräftigen Urteil relativ unproblematisch. Relevant ist daher vor allem der Beginn der Verzinsung. Gerade für den Steuerpflichtigen ist dies ... weiter lesen
BFH Urteil v. 8.7.15, VI R 51/14 Der Bundesfinanzhof entschied, dass bei der vollständigen Offenlegung des für die Besteuerung relevanten Sachverhaltes durch den Steuerpflichtige n im Veranlagungsverfahren gegenüber dem Finanzamt keine arglistige Täuschung vorliegt. Trotz der Einschätzung des Finanzamtes, dass es sich bei den Angaben des Arbeitgebers des Steuerpflichtigen in der Lohnsteuerbescheinigung um eine unrichtige juristische Bewertung des Sachverhaltes handele, stelle sich eine Bezugnahme des Steuerpflichtigen auf diese Angaben im Einspruchsverfahren ebenfalls nicht gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 c AO als sonstiges unlauteres Mittel dar. Aufgrund der Tatsache, dass der gesamte ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015, 1 StR 373/15 Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO weist neben dem Grundtatbestand eine Reihe von Regelbeispielen vor, bei deren Vorliegen ein besonders schwerer Fall gegeben ist. Als Rechtsfolge sieht der Grundtatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, wohingegen eine Strafverschärfung von einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, die bis auf zehn Jahre erhöht werden kann, in besonders schweren Fällen eintritt. Der BGH äußerte sich nun zum Fall des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr.1 AO. Dieser ist einschlägig, wenn Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden. Lange war ... weiter lesen