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Ab dem 25.12.2013 können besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung , in denen die Taten ab dem 25.12.2003 beendet waren, verjähren. Mit Wirkung vom 25.12.2008 gilt gemäß § 376 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Hiervon umfaßt sind Fälle, in denen der Täter in großem Ausmaß steuern verkürzt (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO). Das große Ausmaß wird derzeit ab 50.000 EUR angenommen. Die zehnjährige Verjährungsfrist ist anzuwenden auf alle Fälle, in denen die fünfjährige Regelverjährungsfrist am 25.12.2008 noch nicht ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015, 1 StR 373/15 Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO weist neben dem Grundtatbestand eine Reihe von Regelbeispielen vor, bei deren Vorliegen ein besonders schwerer Fall gegeben ist. Als Rechtsfolge sieht der Grundtatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, wohingegen eine Strafverschärfung von einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, die bis auf zehn Jahre erhöht werden kann, in besonders schweren Fällen eintritt. Der BGH äußerte sich nun zum Fall des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr.1 AO. Dieser ist einschlägig, wenn Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden. Lange war ... weiter lesen
BayVGH Urteil v. 24.09.15, 22 ZB 15.1722 Streitgegenstand war der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis. Dabei ging es vorliegend um die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Klägerin. Der BayVGH stellte dabei klar, dass die Annahme, die Klägerin sei unzuverlässig, auf einer vorhergegangenen Verurteilung der Klägerin wegen Steuerhinterziehung gestützt werden dürfe. Die Behörde hatte zur Begründung ihrer Annahme der persönlichen Unzuverlässigkeit der Klägerin angeführt, dass diese aufgrund hinterzogener Branntweinsteuer in Höhe von 72.000 Euro zusammen mit ihrem Sohn wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung verurteilt worden war. Zusätzlich ... weiter lesen
BGH, Urteil v. 2.9.15, 1 StR 239/15 Das Umsatzsteuerkarussell trat als Schleuser von Waren aus dem EU-Ausland an inländische sogenannte missing trader auf. Letztere führten die Umsatzsteuer für diese Waren nicht ab, was es ihnen ermöglichte besagte Waren zu günstigeren als den marktüblichen Preisen zu verkaufen. Diese Vorgehensweise blieb lange unbemerkt, da die Waren in der Bundesrepublik mithilfe sogenannter buffer weiterverschoben wurden. Anschließend fand eine Weiterleitung ins europäische Ausland statt. Der BGH befasste sich nun abermals mit dem Vorsteuerabzug – dieses Mal in Bezug auf das Umsatzsteuerkarussell. Dabei bestätigte das Gericht die bisherige ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.07.2016 – 1 StR 256/16 Eine straf- oder steuerstrafrechtliche Verurteilung zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO kann gravierende Folgen für den Beruf des Verurteilten haben. So bestehen neben gesellschaftlichen Vorbehalten teilweise auch tatsächliche juristische Schranken. So im Falle von § 89 Absatz 1, § 90 Absatz 1 Nr. 5 Steuerberatungsgesetz. Danach wird gegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten, der seine Pflichten schuldhaft verletzt, eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt. Der Kanon der berufsgerichtlichen Maßnahmen sieht eine Warnung, einen Verweis, eine Geldbuße oder ein bis zu ... weiter lesen
Das Landgericht hatte den Angeklagten u. a. wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte erfolgreich, dass das Landgericht bei der Strafzumessung hinsichtlich der Hinterziehung von Umsatzsteuer bei der Berechnung des Steuerschadens in Gutschriften ausgewiesene Beträge doppelt berücksichtigt hat. Der Angeklagte hatte als Branntweinhändler Scheingutschriften erstellt und die darin enthaltene Vorsteuer geltend gemacht. Durch den Vorsteuerabzug ist ein Steuerschaden in Höhe der Summe der in den Gutschriften ausgewiesenen Umsatzsteuer, ca. 1,1 Mio. Euro, eingetreten. Aufgrund des unrichtigen ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17 Die Kernnorm des Steuerstrafrechts stellt § 370 AO dar. Sie ist eines der prägnantesten Beispiele für Abdeckung einer Vielzahl verschiedenster Einzelfälle, die durch einen abstrakt ausgestalteten Tatbestand erfasst werden. Darin heißt es in Absatz I: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, 2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder 3. pflichtwidrig die ... weiter lesen
Das Bundesministerium der Finanzen stellt den Entwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 der Abgabenordnung (AO) zur Diskussion. Die Norm des § 153 AO betrifft insbesondere die Fälle, in denen ein Steuerpflichtige r nachträglich erkennt, dass er eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung abgegeben hat und es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist. Die Nähe der Norm zum Steuerstrafrecht ergibt sich bereits daraus, dass mit der unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung und der Steuerverkürzung bereits mehrere Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung nach § 370 AO genannt werden. Der Anwendungserlass zur AO (AEAO) soll ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der BGH soll mit Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) ein Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Das Landgericht habe den Angeklagten trotz des Vorliegens besonders schwerer Fälle der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe lediglich zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden. Grund dafür sei, ... weiter lesen
FG Köln Urteil v. 15.7.14 (6 V 1134/14) Auf den Antrag eines Steuerpflichtigen hin äußerte sich das Finanzgericht Köln zu den Voraussetzungen einer Hinzuschätzung nach einer Außenprüfung. Der Antragsteller wollte mit dem Antrag gegen eine Hinzuschätzung nach einer Außenprüfung und die festgesetzte Höhe des Aufgabengewinns vorgehen. Sofern Besteuerungsgrundlagen nicht ermittelt werden können, ist es grundsätzlich möglich, diese zu schätzen, § 162 Abs. AO. Als Regelbeispiel ist dazu in § 162 Abs. 2 Satz 2 die Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert. Die Buchführung hat dabei gemäß § ... weiter lesen
Oberverwaltungsgericht NRW Urteil vom 24.11.15 (8 A 1074/14) Der Kläger war Insolvenzverwalter der U-GmbH, Beklagte das für die U-GmbH zuständige Finanzamt. Das Oberverwaltungsgericht NRW sah den Kläger als Betroffenen im Sinne der Vorschrift § 30 Absatz 4 Nr. 3 Abgabenordnung an. In dem Fall ist er berechtigt, in steuerrelevante Unterlagen Einsicht zu nehmen. Dies folgerte es daraus, dass die Vertretung der Insolvenzschuldnerin dem Insolvenzverwalter von Gesetzes wegen gem. § 34 der Abgabenordnung obliege. Denn gerade der Insolvenzverwalter sei im Insolvenzverfahren für sämtliches Vermögen der Insolvenzmasse zuständig. Das Steuergeheimnis bestehe nicht gegenüber dem ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 Shill Bidding – hinter diesem ominösen Begriff verbirgt sich eine Methode, die bei Ebay eingestellten Internetauktionen auf das vom Verkäufer gewünschte Preisniveau zu treiben. Das Prinzip ist recht einfach: Der Verkäufer nutzt einen zweiten oder mehrere Ebay-Accounts und bietet mit diesem auf seine eigene Internetauktion mit. Auf diese Weise versucht er, die Bieter dazu zu bewegen, immer höhere Gebote abzugeben. Obwohl die AGB von Ebay ein solches Vorgehen untersagen, ist davon auszugehen, dass es sich bei Shill Bidding schlichtweg aufgrund der Einfachheit dieser Methode um keinen Einzelfall handelt. Dem schob der BGH nun einen eindeutigen ... weiter lesen