Strafbefehl
Der Strafbefehl kommt meist bei minder schweren Verbrechen oder Vergehen zum Einsatz. Es ist eine Methode, die Gerichte zu entlasten, denn bei einem Strafbefehl wird die gerichtliche Verhandlung in aller Regel umgangen. Der Strafbefehl wird schriftlich ausgestellt und übergeben. In §12 Absatz 2 des Strafgesetzbuches ist genau festgelegt, welche Vergehen mit einem Strafbefehl geahndet werden können. Als Strafen können entweder Fahrverbot, Geldstrafen, Verwarnungen, Verbot der Haltung von Tieren oder Einziehungen festgelegt werden. Es können auch Freiheitsstrafen verhängt werden, die dann aber meist zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Obergrenze hierfür liegt bei einem Jahr. Der Strafbefehl wird von einem Staatsanwalt bei einem Strafrichter beantragt. Der unterzeichnete Strafbefehl wird dann an den Beschuldigten überstellt, welcher direkt mit dem Erhalt als Angeklagter bezeichnet wird. Er kann nun innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.
Einen Anwalt für Strafbefehl zu konsultieren ist sinnvoll, wenn zum Beispiel Einspruch gegen den Strafbefehl eingereicht werden soll, oder man sich zum Beispiel mit dem Gericht auf eine andere Art der Strafe einigen möchte. Der Anwalt für Strafbefehl formuliert Anschreiben und Einsprüche und rät dem Angeklagten zu einer bestimmten Strategie im weiteren Verlauf des Verfahrens. Der Einspruch kann entweder eine Einstellung des Verfahrens, oder aber eine Abänderung der Strafe nach sich ziehen. Es kann zum Beispiel direkt Einspruch gegen die Höhe der verordneten Tagessätze bei einer Geldstrafe eingelegt werden. Ist der Einspruch erfolgreich, so wird der Strafbefehl abgeändert. Für einen Strafbefehl fallen dann Kosten an, wenn er vollstreckt wird, oder es doch zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt. Gegen Jugendliche darf im Allgemeinen kein Strafbefehl erfolgen.