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Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat beim Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vorliegen, wenn die Fahrunsicherheit des Fahrers, z.B. durch Schlangenlinienfahren nachgewiesen wird. Ohne dass die Fahruntauglichkeit extra nachgewiesen werden muss, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von absoluter Fahruntauglichkeit. Es liegt dann keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Sie haben dann mit einer hohen Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens ... weiter lesen
Ja! Alleine bis Ende 2006 wurden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums 381,4 Millionen € von mehr als 100.000 BAföG-Empfängern zurückgefordert. Und in bundesweit über 50.000 Fällen wurden die Akten danach der Staatsanwaltschaft überreicht. Neben der Rückzahlung drohen dann noch regelmäßig Gerichtsverhandlung, Verurteilung wegen Betrug (§ 263 StGB) zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag der Vorstrafe im Führungszeugnis für Arbeitgeber. Gerade letzteres ist für zahlreiche Uni-Absolventen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt in Bewerbungsverfahren ein absolutes Aus-Kriterium, das sie direkt in die Arbeitslosigkeit führen kann. ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
Straßburg (jur). Strafgefangene dürfen nicht ständig in ein anderes Gefängnis verlegt werden. Zumindest wenn dies erkennbar zu einer psychischen Erkrankung führt, bedeuten die Verlegungen eine erniedrigende und menschenrechtswidrige Behandlung, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag, 17. November 2015, gegen Belgien entschied (Az.: 47687/13). Der heute 48-jährige Beschwerdeführer ist Franzose, er lebt aber in Belgien. Zwischen 1984 und 2008 wurde er dort wegen verschiedenster Straftaten verurteilt, darunter Mord, Raub und Geiselnahme. Entsprechend verbrachte er viele Jahre im Gefängnis. 2007 diagnostizierte ein Psychiater ... weiter lesen
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Revision der Staatsanwaltschaft über ein Urteil des Landgerichts Potsdam zu befinden. Dort wurde zwei Tätern, die über mehrere Stunden ihr Opfer mißhandelt und sich dabei erheblich betrunken hatten, aufgrund ihrer Alkoholisierung eine Strafmilderung gewährt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies unter Hinweis auf Ausführungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. März 2003, NJW 2003, 2394) beanstandet, wonach bei vorwerfbarer Alkoholisierung generell keine Strafmilderung mehr gewährt werden soll (Pressemitteilung Nr. 67/2003). Auch der 5. Strafsenat hat die Strafmilderung im konkreten Fall als fehlerhaft angesehen. Über die Höhe der Strafe muß deshalb bei ... weiter lesen
Berlin (jur). Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) muss eine falsche Behauptung auf ihrer Homepage über eine vermeintliche US-Wahlkampfhilfe für Hillary Clinton durch das Bundesumweltministerium richtigstellen. Die Partei hat mit ihrer Äußerung, dass das Bundesumweltministerium mit Steuergeldern in Millionenhöhe den Clinton-Wahlkampf unterstützt habe, gelogen und den Ruf der Behörde beeinträchtigt, entschied das Landgericht Berlin in einem am Dienstag, 31. Juli 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 27 O 155/17). Konkret ging es um eine Äußerung des AfD-Vorstandsmitglieds Georg Pazderski. Dieser hatte auf der AfD-Homepage im November 2016 einen Beitrag ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter Bestätigung einer Entscheidung der Vorinstanz entschieden. Mit Beginn des Jahres 2003 wurde der in der Vollzugsanstalt Bruchsal bislang gestattete Verkauf mohnhaltiger Produkte an Gefangene über den externen Bäcker untersagt, weil derartige Erzeugnisse Rückstände an Rauschgift im Urin hinterlassen würden und hierdurch die in der Vollzugsanstalt regelmäßig durchgeführten Urinkontrollen beeinflusst werden könnten. Hiergegen wandte sich ein 32jähriger Gefangener mit dem Hinweis, dass er bekanntermaßen kein Drogenkonsument sei und die Mohnbrötchen auch nicht an Dritte weitergeben werde. Seinen Antrag, ihm weiterhin den Bezug von Mohnbrötchen zu gestatten, hat die ... weiter lesen
Beleidigende Postings bei Facebook können selbst dann ärgerliche Konsequenzen haben, wenn darin der Namen des Beleidigten nicht angegeben wird. Vorliegend ging ein Mieter gegen seine Kündigung in erster Instanz erfolgreich vor. Nachdem er von Unbekannten attackiert worden war, kursierte bei Facebook ein kurioses Posting. In diesem wird gemutmaßt, dass „JEMAND“ etwas gegen ihn habe. Dieser wolle ihn wohl aus dem Laden haben. Der Vermieter fühlte sich durch dieses Posting verbal angegriffen. Ihm werde angeblich unterstellt, dass er seinen unwilligen Mieter verhauen lasse. Infolgedessen begehrte er ein Verbot in Gestalt einer einstweiligen Verfügung. Doch das Amtsgericht Bad ... weiter lesen
OLG Dresden, BußgeldS Beschluss Ss (OWi) 9015/01 11.04.2002 Leitsatz Bei mehreren gleichermaßen zur Gefahrenabwehr (objektiv) geeigneten Verhaltensweisen bildet nur diejenige einen Rechtfertigungsgrund, die in der konkreten Notstandssituation geboten ist. Ein solches "Gebotensein" liegt aber nicht vor, wenn von dem Täter ein anderes als das gezeigte Verhalten zu fordern oder ihm zuzumuten ist. Schlagwörter: Überholen; Geschwindigkeit Rechtsvorschriften: StGB § 34 Volltext s. Anhangweiter lesen
Vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen - Revision von zwei Journalisten der Wochenzeitung „N." in P. erfolgreich Die beiden Angeklagten (der 46-jährige verantwortliche Herausgeber bzw. ein 42-jähriger Redakteur des in P. erscheinenden „N.“ - einer wöchentlich erscheinenden Zeitung, die kostenlos an etwa 12 000 Haushalte verteilt und über Anzeigen finanziert wird) veröffentlichten in der Ausgabe 19 des „N.“ im Juli 1999 unter der Überschrift „H.: Wer ist schuld am Giftmüll-Skandal?“ einen Beitrag, welcher sich mit Vorgängen um die Pforzheimer Mülldeponie befasste. In diesem war unter anderem die Rede, dass es dort jahrelang zu illegalen Ablagerungen von Giftmüll gekommen sei. Der P. Bürgermeister W. sei für die Deponie ... weiter lesen
Das Landgericht Stuttgart hatte die Angeklagten vom Vorwurf der Verbreitung pornographischer Videofilme und des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz a.F. freigesprochen. Die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Nach den Feststellungen betrieben die Angeklagten eine sogenannte Automatenvideothek, in der unter anderem Filme pornographischen Inhalts erhältlich waren. Um auch ohne Ladenpersonal eine wirksame Alterskontrolle zu gewährleisten, mußten die Kunden bei den Angeklagten einen Aufnahmeantrag stellen. Dabei wurden ihre Angaben nach persönlicher Vorsprache anhand eines vorzulegenden Ausweispapiers überprüft und der Daumenabdruck eingelesen. Anschließend ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Journalisten, die „geleakte“ Daten auswerten und darüber berichten, machen sich wohl nicht der „Datenhehlerei“ schuldig. „Ein hinreichendes Risiko, dass sich Journalisten strafbar machen, besteht nicht“, heißt es in einem am Mittwoch, 22. Juni 2022, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 2821/16). Eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde wiesen die Karlsruher Richter daher als unzulässig ab. In dem Streit geht es um den 2015 eingeführten Strafparagrafen der „Datenhehlerei“ (Paragraf 202d Strafgesetzbuch). Er stellt unter bestimmten Voraussetzungen die Weitergabe rechtswidrig erlangter Daten unter ... weiter lesen