Strafverteidigung
Die Strafverteidigung wird in Deutschland meist von einem Anwalt für Strafverteidigung, einem so genannten Strafverteidiger übernommen. Der Strafverteidiger ist gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft als absolut gleichberechtigt anzusehen. Er ist ein unabhängiges Rechtsorgan. Als Verteidiger dürfen nur Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an deutschen Hochschulen arbeiten. In besonderen Fällen darf aber auch ein Rechtskundiger, oder ein Vertrauter des Beschuldigten die Verteidigung übernehmen. Die Strafverteidigung kommt dann zum Einsatz, wenn eine Straftat begangen wurde. Straftaten werden gemäß dem Strafgesetzbuch verhandelt. Jeder Mensch, der beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, hat in Deutschland Anspruch auf einen Verteidiger. Kann sich der Beschuldigte selbst keinen Anwalt leisten, wird ein geeigneter Verteidiger vom Staat gestellt. Dieser wird Pflichtverteidiger genannt. Ein Beschuldigter vertraut aber natürlich einem selbst ausgewählten und bezahlten Anwalt mehr, als einem Pflichtverteidiger.
Der Beschuldigte hat außerdem das Recht, sich in jeder Phase des Prozesses von einem Anwalt beraten und verteidigen zu lassen.
Ein Anwalt für Strafverteidigung kann zum Beispiel schon vor Beginn eines Verfahrens versuchen zu verhindern, dass Anklage erhoben wird. Der Strafverteidiger ist nur dem Interesse seines Mandanten verpflichtet, solange er sich dabei im geltenden deutschen Recht und Gesetz bewegt. Sollte ein Beschuldigter zum Beispiel zum Verhör abgeführt oder geladen werden, so hat er das Recht einen Anwalt anzurufen, damit dieser ihm beisteht und ihn verteidigt. Manchmal geschieht dies auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten von Kanzleien, deshalb gibt es eine Nothotline für Strafverteidiger, die 24 Stunden am Tag zu erreichen ist. Somit kann ein Beschuldigter jederzeit auf die Hilfe eines Strafverteidigers bauen.