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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Frage kommt sehr häufig bei Arbeitnehmern auf: Darf der Arbeitgeber ihnen eigentlich Fragen zu ihrer Krankheit stellen? Bzw. muss man als Arbeitnehmer auf solche Fragen antworten? Und was droht, wenn man sich nicht dazu äußert? In diesem Zusammenhang sind für Arbeitnehmer verschiedene Dinge zu beachten. Arbeitnehmer müssen nicht antworten: Fragen können Arbeitgeber natürlich immer. Entscheidend ist, dass Arbeitnehmer auf Fragen zu den Ursachen für ihre Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit nicht antworten müssen. Auch zu absehbaren Heilungsverläufen etc. muss der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 24.09.2019 zum Aktenzeichen 22 Ta 58/18 in einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht der Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein Bundesland einem Rechtsstreit beitreten kann, in dem es um die mögliche Verfassungswidrigkeit eines Landesgesetzes geht und ein föderaler Haftungsanspruch der beklagten Kommune gegen das Bundesland in Betracht kommt. Das Arbeitsgericht Freiburg hat mit Zwischenurteil vom 11.04.2018 zum Aktenzeichen 1 Ca 37/17 den Beitritt des Landes Baden-Württemberg als Streithelfer des Beklagten zugelassen. In der Hauptsache streiten die ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in zweiter Instanz die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen dessen Eheschließung mit einer Chinesin für unwirksam erklärt. Arbeitgeber, der unter anderen die Bundeswehr belieferte, hatte die Kündigung mit der Befürchtung von Industriespionage begründet. Das Besondere an dem Fall: Der Kläger befand sich noch in der Probezeit, er hatte noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Normalerweise benötigt der Arbeitgeber in solchen Fällen überhaupt keinen Kündigungsgrund. Die Kündigung kann nur ausnahmsweise treu-und sittenwidrig sein. Derartige besondere Umstände, die zu einer Sittenwidrigkeit ... weiter lesen
Erfurt (jur). Nicht jeder Fehler eines Arbeitgebers über die Unterrichtung des Betriebsrats zu Massenentlassungen führt automatisch zu unwirksamen Kündigungen. Denn hat der Betriebsrat abschließend erklärt, dass er ausreichend vom Arbeitgeber informiert worden ist, können die Kündigungen trotz einer fehlerhafter Unterrichtung wirksam sein, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag, 9. Juni 2016 (Az.: 6 AZR 405/15). Das Kündigungsschutzgesetz sieht bei geplanten Massenentlassungen ein vorgeschriebenes Verfahren vor. Danach muss nicht nur die Bundesagentur für Arbeit, sondern auch der Betriebsrat vorab schriftlich unterrichtet werden. Dabei muss laut Gesetz der ... weiter lesen
Die erfreuliche Nachricht ist: Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland sinkt. Sieht man sich den deutschen Arbeitsmarkt aber genauer an, bietet sich ein differenziertes Bild. Denn gleichzeitig steigt die Zahl der Leiharbeitnehmer sprunghaft an - besonders in Berlin/Brandenburg. Derzeit sind mehr als doppelt so viel Leiharbeitnehmer in Brandenburg beschäftigt, als noch vor wenigen Jahren. Grundsätzlich gilt, dass der Leiharbeitnehmer in dem Betrieb, in dem er beschäftigt, also „entliehen" wird, gleich den dort festangestellten Arbeitnehmern zu behandeln ist. Er arbeitet zu denselben Arbeitsbedingungen, während derselben Arbeitszeiten und mit demselben Arbeitsgerät, wie die Stammbelegschaft. Er soll - ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 07.08.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 992/19 entschieden, dass eine Pflegekraft, die in der Pflegedokumentation vorsätzlich Falschangaben macht und einträgt, bei einer Patientin in der Wohnung gewesen zu sein, obwohl sie nur telefonischen Kontakt zur Patientin hatte, eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg Nr. 3/2019 vom 20.08.2019 ergibt sich: Die Klägerin war bei der Beklagten seit über 5 Jahren als Altenpflegerin beschäftigt. Sie wurde vom Arbeitgeber mehrfach abgemahnt, unter anderem weil sie eine Patientin nicht richtig versorgt hatte und dies auch nicht richtig dokumentiert ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Die Adam Opel AG und die IG Metall haben den Sozialtarifvertrag über die Schließung der Fahrzeugproduktion am Standort Bochum geschlossen. Dieser hat teilweise großen Unmut in der Belegschaft erregt. Welche Maßnahmen sind konkret geplant? Werk 1: Schließung zum 31.12.2014 Der Sozialtarifvertrag sieht zum Jahresende die Schließung von Werk 1 vor. Die Fahrzeugproduktion erfolgt bis zum Ende der Produktion im Dreischichtbetrieb. Ab dem 1.1.2015 bzw. ab der tatsächlichen Stilllegung sollen die dann noch erforderlichen Arbeiten durch ein Abschlussteam, welches aus mindestens 150 Mitarbeitern ... weiter lesen
Tarifangleichung Ost - West: Kein Anspruch auf Tarifentgelterhöhung nach Verbandsaustritt (Berliner Brauereien) Die Klägerin ist Mitglied der Gewerkschaft Nahrung - Genuß - Gaststätten. Die Beklagte ist eine im Ostteil Berlins ansässige Brauerei. Die Beklagte war seit 1990 Mitglied der Tarifgemeinschaft der Brauereien in Berlin und Brandenburg. Der einschlägige Entgelttarifvertrag (ETV - Ost 1994) sah die stufenweise Angleichung der Arbeitsentgelte an die für Berlin - West geltenden Vergütungsregelungen eines zwischen denselben Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Entgelttarifvertrages (ETV - West) vor. Ab 1. Mai 1997 waren die Vergütungsbeträge in Ost- und West - Berlin gleich hoch vorgesehen. Seitdem erhält die Klägerin ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangsfrage Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit? Zahlreiche Auftraggeber fürchten eine Prüfung durch die Rentenversicherung oder aber Statusfeststellungsklagen bzw. Kündigungsschutzklagen von vermeintlich selbstständigen Mitarbeitern. Die Abgrenzung zwischen tatsächlich selbstständigen Mitarbeitern und scheinselbstständigen Mitarbeitern, die eigentlich Arbeitnehmer sind, stellt sich in der Praxis oftmals ungemein schwierig dar und ist mitunter sogar unmöglich. Problematisch für Auftraggeber: prüft die Rentenversicherung, wird sie fast immer zur Annahme ... weiter lesen
• Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, welche dem Arbeitnehmer aus einer Betriebsänderung entstehen. • Der Sozialplan ist anders als der Interessenausgleich eine Betriebsvereinbarung . • Bei jeder Betriebsänderung kann grundsätzlich ein Sozialplan verlangt werden. • Der Sozialplan sollte vor der Betriebsänderung erstellt werden, kann jedoch auch noch danach vereinbart werden, wenn die Betriebsänderung sehr schnell vollzogen wurde. • Von dem Sozialplan sind alle Arbeitnehmer erfasst, die durch die geplante Betriebsänderung Nachteile ... weiter lesen
Keine Diskriminierung nichtehelicher Kinder durch eine tarifliche Versorgungsregelung Die Klägerin ist die nichteheliche Tochter eines verstorbenen Arbeitnehmers der Beklagten. Auf das Arbeitsverhältnis war der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) anzuwenden. Nach § 10 Nr. 4 MTV erhalten die Hinterbliebenen die bisherigen Bezüge des verstorbenen Arbeitnehmers für den Rest des Sterbemonats und für weitere drei Monate. Diese Hinterbliebenenbezüge stehen vorrangig dem Ehegatten zu. Ist kein Ehegatte vorhanden, so sind sie an die unterhaltsberechtigten Kinder zu zahlen, die mit dem verstorbenen Arbeitnehmer in einem Haushalt lebten oder für die er das Sorgerecht hatte. Falls auch keine solchen Kinder vorhanden ... weiter lesen
Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft Der Kläger ist als Krankenpfleger im Funktionsbereich Anästhesie des Krankenhauses der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden vereinbarungsgemäß die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung. Der Kläger wird seit dem 1. April 1998 zur Rufbereitschaft herangezogen. Bei Rufbereitschaft hält sich der Mitarbeiter auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einem von ihm selbst gewählten, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort auf, um bei Abruf die Arbeit kurzfristig aufzunehmen (§ 7 Abs. 3 der Anlage 5 zu den AVR). Die Beklagte hat am 30. März 1998 angeordnet, daß bei Rufbereitschaft die Arbeit innerhalb von 20 Minuten nach ... weiter lesen