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Die Staatsanwaltschaft München legt einem mutmaßlichen AGG-Hopper gewerbsmäßigen Betrug bzw. versuchten gewerbsmäßigen Betrug zur Last. Der Vorwurf lautete, der mutmaßliche AGG-Hopper habe in mehr als 100 Fällen fingierte Bewerbungen eingereicht, um die potenziellen Arbeitgeber anschließend wegen angeblicher Diskriminierung zur Zahlung von Entschädigungen zu veranlassen. Insgesamt habe er so 80.000 € erhalten, in 91 weiteren Fällen soll der mutmaßliche AGG-Hopper und sein „hoppender“ Bruder Forderungen von insgesamt 1,7 Millionen Euro erhoben haben, auf die aber nicht gezahlt wurde. Die Strafkammer des Landgerichts ... weiter lesen
Erfurt (jur). Erweist sich eine fristlose Kündigung als unwirksam, muss der Arbeitgeber nicht nur den Lohn nachzahlen, sondern auch noch offenen Urlaub abgelten. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für diesen Fall hilfsweise von der Arbeit freigestellt hat, urteilte am Dienstag, 10. Februar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 445/13). Es gab damit seine frühere Rechtsprechung auf. Steht bei einer ordentlichen Kündigung noch Urlaub aus, ist eine Feistellung mit Urlaub üblich. Der Arbeitnehmer erhält damit auch seinen Urlaubslohn. Bei einer fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung ist dies ausgeschlossen. Der Arbeitgeber muss daher noch offene ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Um der Annahme von Scheinselbstständigkeit zu entgehen, gründen freie Mitarbeiter in der Praxis oftmals eine GmbH, die dann an ihrer statt für den Auftraggeber tätig wird. Scheinselbstständigkeit durch GmbH-Gründung nicht ausgeschlossen: Eine solche Konstruktion stellt in der Regel eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften dar. Der Auftraggeber hat dann zwar lediglich einen Vertrag mit der GmbH, sodass er nicht befürchten muss, dass der „freie Mitarbeiter“ etwa mit einer Kündigungsschutzklage gegen ihn vorgeht. Sozialgerichte werden einen entsprechenden Fall aber mit wenig ... weiter lesen
Rechtfertigung einer Befristungsvereinbarung nach § 1 Abs. 1 BeschFG Der Kläger war als Diplom-Chemiker bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin von Oktober 1985 bis Juli 1999 auf der Grundlage von sieben befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Mit Ausnahme des jeweils ersten Vertrags mit der Rechtsvorgängerin und der Beklagten waren in den Verträgen bestimmte Projekte oder Bereiche bezeichnet, in denen der Kläger tätig sein sollte. Als der Kläger die Wirksamkeit der letzten Befristungsvereinbarung vom 2./9. Dezember 1997 arbeitsgerichtlich überprüfen ließ, rechtfertigte die Beklagte die Befristungsabrede mit verschiedenen Sachgründen, vorrangig mit dem Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitskraft des ... weiter lesen
Kirchenaustritt kann eine Kündigung rechtfertigen. Urteil des Bundesarbeitsgerichts Urteil vom 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Ausgangslage: Bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen kommt regelmäßig vor, dass Arbeitnehmer, die mit ihrem Glauben in Konflikt geraten, entsprechende Auswirkungen auch im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses spüren. Im Extremfall droht die Kündigung. Die Arbeitsgerichte müssten dann im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses zwischen den Grundrechten der Arbeitnehmer - etwa auf Glaubens- und Gewissensfreiheit - und dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaft abwägen. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Im vorliegenden Fall ist die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20.4.2015, 12 TaBV 76/14 . Im Arbeitszeitgesetz finden sich Regelungen, die die tägliche (8-10 Stunden) und die wöchentliche Arbeitszeit (48 Stunden) begrenzen und unabhängig von arbeitsvertraglichen Regelungen einzuhalten sind. Hinzu kommen noch gewisse Ruhezeiten zwischen den einzelnen Arbeitszeiten. Eine Einordnung der Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit hätte zur Folge, dass eigentliche Arbeitszeit plus die Betriebsratstätigkeit zusammen die beschriebenen Grenzen nicht überschreiten sowie den Ruhezeiten genügen müssten. Dabei ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitnehmer müssen dafür sorgen, dass sie pünktlich zur Arbeit erscheinen. Sie tragen das sog. Wegerisiko, bei Verspätungen gibt es für die versäumte Arbeitszeit keinen Lohn. Im Gegenteil, Verspätungen können unangenehme Konsequenzen haben. Grundsätzlich kommt für Arbeitgeber eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung in Betracht. Fristlose Kündigung bei Verspätungen: Regelmäßig können Arbeitgeber in einem solchen Fall nur ordentlich kündigen. Ausnahmsweise ist aber sogar eine fristlose Kündigung zulässig, wie ein aktuelles ... weiter lesen
Neues Urteil vom EuGH zur Erfassung von Arbeitszeiten – kein Grund zur Panik für Arbeitgeber Urteil des EuGH Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14.05.2019 entschieden, dass Arbeitgeber in Zukunft die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen müssen. Nur so kann nach Ansicht der Richter überprüft werden, ob die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und zu Ruhepausen eingehalten werden. Heißt dies jetzt, dass die Stechuhr wieder kommt und jeder Gang zur Toilette erfasst werden muss? Wie soll dies in der Praxis umgesetzt werden? Die technische Umsetzung der geforderten Arbeitszeiterfassung dürfte aller Voraussicht nach nicht so kompliziert sein, wie viele auf ... weiter lesen
Droht den mit dem Mieter lebenden Angehörigen Wohnungslosigkeit, wenn der Mieter stirbt? Die Antwort ist ganz klar: Nein! Lebt der Ehegatte, Lebenspartner, oder leben Kinder und andere Familienangehörige mit dem Mieter, so treten sie in einer gesetzlich bestimmten Reihenfolge in den Mietvertrag ein. Doch nicht nur Familienmitglieder und Lebenspartner, sondern auch eine Person, die mit dem verstorbenen Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt hat, wird automatisch Mietvertragspartei. Der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht nur wegen eines in der Person des Eintretenden liegenden wichtigen Grundes. Diese scheinbar klare Reglung birgt ein erhebliches Missbrauchspotential. Der Vermieter hat ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
Verden (jur). Fährt ein Betriebsratsmitglied auf Kosten und ohne Wissen der Arbeitgeberin statt zu einem Seminar über Schwerbehindertenvertretungen zu einem gewerkschaftlich organisierten Beratungstreffen mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, kann er fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Verden in einem am Mittwoch, 27. September 2023, bekanntgegebenen Urteil im Fall eines Betriebsratsmitglieds des Amazon Logistik Zentrums Achim entschieden (Az.: 2 Ca 101/23 ). Der Kläger war freigestelltes Mitglied des bei dem Amazon-Betrieb gebildeten Betriebsrats. In seiner Funktion als Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung meldete er sich mit Einverständnis der Arbeitgeberin an einem Seminar „Die ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Maximilian Renger: Viele Arbeitnehmer bekommen in der Praxis zunächst nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Warum ist das Mittel der Befristung bei Arbeitgebern so beliebt? Fachanwalt Bredereck: Manche Arbeitgeber möchten erst einmal testen, wie sich der Arbeitnehmer im Betrieb so macht, oder aber wissen selbst noch gar nicht so genau, wie gut ihr Unternehmen in der Zukunft laufen wird. Dabei muss man immer im Hinterkopf behalten, dass ein Arbeitnehmer nach sechs Monaten im Betrieb und wenn regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter im Unternehmen ... weiter lesen