Trennungsjahr
Soll eine Ehe beendet werden, geschieht dies in der Regel durch eine Scheidung. Da dies für beide Partner meist einen deutlichen Einschnitt in die gewohnten Lebensverhältnisse bedeutet, soll vermieden werden, dass die Ehepartner sich bei ihrer Entscheidung überstürzen und vielleicht aus lediglich vorübergehenden Emotionen handeln. Daher muss gemäß § 1565 BGB die Ehe als gescheitert angesehen werden, bevor eine Scheidung möglich ist. Das Trennungsjahr soll den Ehepartner somit die Möglichkeit und Zeit geben, sich ihrer Entscheidung bewusst zu werden. Besteht nach dem Trennungsjahr weiterhin der Wunsch nach einer Auflösung der Ehe, kann die Scheidung vollzogen werden. Während des Trennungsjahres sollen die Ehepartner getrennt leben. Dies ist unter Umständen auch dann der Fall, wenn weiterhin in einer gemeinsamen Wohnung gelebt wird, jedoch jeder seinen eigenen Haushalt führt. In der Praxis ist dies jedoch oft nicht so leicht umzusetzen, bzw. indiziert ein solches Trennungsjahr nicht in jedem Fall das Scheitern der Ehe.
Wenn Sie Fragen zum Trennungsjahr haben, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt für Trennungsjahr. Unter Umständen ist in manchen Fällen auch eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich. Dies setzt jedoch das Vorliegen eines Härtefalls voraus. Eine entsprechende Ausnahmereglung im Gesetz findet sich in § 1565 Abs. 2 BGB. Ob diese in Ihrem Fall vorliegt, kann nur ein Anwalt zum Trennungsjahr beurteilen, da die Härtefallregelung tatsächlich nur in Ausnahmefällen angewandt werden soll. Ein Anwalt wird Ihren Einzelfall individuell prüfen und Ihnen erklären, welche Möglichkeiten Sie bezüglich der Umgehung eines Trennungsjahres haben. Warten Sie daher nicht, sich zeitnah um den nötigen rechtlichen Beistand zu bemühen, um Ihre Situation beurteilen zu lassen.