Das Familienrecht ist Teil des allgemeinen Zivilrechts und ist dafür zuständig, dass die einzelnen Rechtsverhältnisse innerhalb der Familie geregelt werden. Diese Rechtsverhältnisse können durch Verwandtschaft, Lebenspartnerschaft oder durch die Ehe entstehen. Familienrechtliche Probleme sind vor dem Familiengericht zu klären. Dabei herrscht kein Anwaltszwang. Allerdings ist aufgrund, des für einen Laien schwer verständlichen Rechtsgebiete Familienrecht, zu raten einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu kontaktieren. Gerade im Bereich des Rechtsgebietes haben sich zahlreiche Fachanwälte für Familienrecht genau auf derartige Problemfelder spezialisiert.
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