
„Vier Augen sehen mehr als zwei."
Dies gilt auch für die frühzeitige Erkennung wirtschaftlicher Krisensituationen. Je früher eine Krise erkannt wird, desto vielfältiger sind die Handlungsalternativen. Rechtsanwalt Ulrich Hassinger wird seit 2002 von mehreren Insolvenzgerichten zum Insolvenzverwalter bestellt und verfügt des- halb über umfangreiche Erfahrungen mit Unternehmen in der Krise. Die Sanierung von Betrieben gehört zu seinem Schwerpunkt. Darüber hinaus betreut er auch Privatpersonen und Unternehmer bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung.
Aufgrund seiner langjährigen wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit hat er weitreichende Kenntnisse in den für Unternehmen wichtigen Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Baurecht und Vertragsrecht. Es sieht sich als Dienstleister für mittelständische und kleinere Betriebe.
Darüber hinaus ist er auch als gerichtlich bestellter Zwangsverwalter aktiv und verfügt aus dieser Tätigkeit über umfassende Kenntnisse im Mietrecht.
Rechtsanwalt Ulrich Hassinger ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e. V., dem Arbeitskreis „InsO Rhein-Main" sowie der Deutschen Anwalts- und Steuerberatungsvereinigung für die mittelständische Wirtschaft. Er ist zum 01.01.2010 unserer Rechtsanwaltsgesellschaft beigetreten.