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Berlin (DAV). Eine Geldbuße darf nicht ohne weiteres vom Gericht verdoppelt werden, wenn auf ein Fahrverbot verzichtet wird. Das geht aus einem Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken vom 22. Februar 2006 (Az.: 1 Ss 10/06) hervor, auf den die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam macht. Gegen den Betroffenen war ursprünglich ein Bußgeldbescheid über 250 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt worden. Er hatte unter dem Einfluss von Amphetaminen sein Fahrzeug gesteuert. Als das Amtsgericht Kaiserslautern erfuhr, dass der Betroffene gar keinen Führerschein mehr besaß, verzichtete es auf das Fahrverbot und verdoppelte stattdessen die Geldbuße auf 500 Euro. Das OLG reduzierte die Buße wieder auf 250 ... weiter lesen
Der Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren muss erkennen können, aus welchen Erwägungen heraus eine bestimmte Entscheidung getroffen wird und auf welchen Tatsachen sie beruht. Diese Ausführungen gelten ebenso für das Strafverfahren, das sich auf alle Bestandteile bezieht, die zur Entscheidung der Behörde oder des Gerichts beitragen können. Das umfassende Recht auf Akteneinsicht spielt besonders in Fällen von Geschwindigkeitsmessungen eine große Rolle. Hierbei können nicht nur Verfahrensfehler bei der Messung, sondern auch die Mangelhaftigkeit des Messgerätes selbst festgestellt werden, was dann zur Unverwertbarkeit der konkreten Messung führt. Häufige ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einem Auffahrunfall ist nicht von vornherein der Auffahrende immer Schuld, wie viele Autofahrer zu Unrecht vermuten. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und beziehen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 2. März 2006 (Az.: 3 U 220/05). Ein Autofahrer war auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug aufgefahren. Der Fahrer dieses Fahrzeugs war an einer Ampel bei Grün angefahren, hatte dann aber gebremst, weil er nach eigenen Angaben eine sich nähernde Straßenbahn gesehen hatte. Die Straßenbahn hielt allerdings an einer an der Kreuzung befindlichen Haltestelle. Das Gericht sah in diesem Verhalten eine Behinderung des Verkehrsflusses, da er ohne für den ... weiter lesen
Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen und grammatischen Feinschliffen kommen auch höhere Geldbußen und andere Verpflichtungen aus Sie zu. Dieser Überblick soll Ihnen die wichtigsten Änderungen aufzeigen. Missachtung der Verkehrsregeln wird teuer Wer ohne Parkschein parkte konnte, nach der jetzigen Fassung der StVO, bei einer Parkdauer von bis zu 30 Minuten mit einer Strafe von 5 Euro rechnen. Durch die Erhöhung soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden, denn besonders in Großstädten mit überdurchschnittlich hohen Parkgebühren nahmen viele Fahrzeugführer lieber das Risiko ... weiter lesen
SAALFELD (DAV). Reue und ein umfassendes Geständnis können einem Autofahrer auch dann noch nützen, wenn der Tatbestand der Unfallflucht bereits erfüllt ist. Es winkt eine vergleichsweise milde Verurteilung, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) am Beispiel einer Entscheidung des Amtsgerichts Saalfeld zeigen. Hier war der Angeklagte in der Dunkelheit nach einer Vorfahrtsverletzung mit einem anderen Auto kollidiert und hatte sich aus dem Staub gemacht. Am folgenden Morgen stellte sich der Mann der Polizei, nahm alle Schuld auf sich und ermöglichte damit, dass seine Haftpflichtversicherung die Unfallgegnerin in vollem Umfang entschädigte. Dies hielt ihm der Richter in seinem Prozess bei der Strafzumessung ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer bei der Polizei falsche Angaben zu einem Unfall macht, setzt auch den Schutz durch seine Kasko-Versicherung aufs Spiel. Darauf haben die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) aufmerksam gemacht. Sie verwiesen auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Saarbrücken. In dem entschiedenen Fall hatte ein Mann eine Kollision verursacht. Bei der Unfallaufnahme gab seine Lebensgefährtin aus Rücksicht auf das Flensburger Punkte-Konto ihres Freundes an, sie sei gefahren. Eine Blutprobe bei ihr ergab 1,1 Promille. Bei dem Mann rochen die Beamten ebenfalls Alkohol, verzichteten aber auf weitere Maßnahmen, weil er ja angeblich nicht am Steuer gesessen hatte. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr muss die Polizei darauf achten, dass bei dem kontrollierten Autofahrer zwischen dem letzten Schluck Alkohol und der Atem-Kontrolle mehr als 20 Minuten vergangen sind. Nur dann sind Schwankungen zwischen Atemalkohol- und Blutalkoholkonzentration zu vernachlässigen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam und weist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. Mai 2006 hin (AZ.: 1 Ss 32/06). Eine Autofahrerin hatte bei der Kontrolle angegeben, sie habe zuletzt vor zweieinhalb Stunden Alkohol getrunken. Die Polizeibeamten verzichteten daher auf die nötige Wartezeit. Die Messung ergab dann etwa 0,6 Promille ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss ? genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ? mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az.: 3 SS 219/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein 42jähriger Mann, der während der Fahrzeit ein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines ?Mobil- oder Autotelefons?, nicht aber die Benutzung eines elektronischen Notizbuches untersagt. Das Oberlandesgericht sah dies ... weiter lesen
Neuwied (DAV). Wer nach einem Verkehrsverstoß einsichtig ist und an verkehrspsychologischen Maßnahmen teilnimmt, kann einen langfristigen Führerscheinverlust verhindern. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Neuwied vom 7. Juli 2005 (Az.: 3040 Js 7276/05.8 Cs) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Ein Autofahrer fühlte sich von einem vor ihm fahrenden PKW behindert. Deshalb fuhr er über 3,5 km mit 170 km/h und einem Abstand von nur 7 Metern hinter dem Fahrzeug her. Dieses Drängeln wurde allerdings von einem Polizeifahrzeug gefilmt. Das Amtsgericht entzog dem Autofahrer vorläufig den Führerschein. Der Drängler war aber einsichtig und begab sich in eine verkehrspsychologische Kurztherapie. Dort setzte ... weiter lesen
ERLANGEN (DAV). Eine Frist von 14 Tagen muss für eine Versicherung ausreichen, bei eindeutigem Sachverhalt einen Schaden zu regulieren. Dies folgt aus einem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Erlangen. Im zu Grunde liegenden Fall ging es um Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall mit eindeutig geklärter Schuldfrage. Der Geschädigte setzte durch seinen Anwalt der Versicherung des Gegners eine Frist von zwei Wochen, um den Schaden zu regulieren. Der Versicherer reagierte innerhalb der Frist überhaupt nicht und überwies neun Tage nach Fristablauf einen Betrag, der unter der geforderten Summe lag. Mittlerweile hatte der Geschädigte jedoch schon ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Das Missachten eines Stoppschilds gehört weiterhin zu den ?Todsünden? im Straßenverkehr. Wer trotz Stoppschildes ohne anzuhalten auf eine Kreuzung fährt und einen Unfall verursacht, handelt in aller Regel grob fahrlässig und kann für den eigenen Schaden von seiner Kasko-Versicherung keinen Ersatz beanspruchen. So entschied das Oberlandesgericht Köln in einer von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Entscheidung. In dem Fall hatte die Klägerin geltend gemacht, sie habe das Schild wegen eines ?Augenblicksversagens? übersehen. Sie sei ortsunkundig und durch ihre Mutter abgelenkt gewesen, für die sie sich auf der Suche nach einem Krankenhaus befunden ... weiter lesen
Das Amtsgericht München (Az.: Urt. v. 14.04.2011 – 271 C 10327/10) hatte in einemFall zu entscheiden, in dem bei einem Fahrzeug auf Gutachtenbasis ein Hagelschaden in Höhe von 2.409 € abgerechnet und von der Versicherung auch ersetzt wurde. Der KfZ-Besitzer reparierte den Schaden jedoch nicht. Nach einem weiteren Hagelschaden ein Jahr später wollte er auf dieselbe Art und Weise bei der Versicherung abrechnen. Der beauftragte Gutachter stellte ohne Kenntnis des Altschadens einen Schaden von 2.625 € fest. Die Versicherung zahlte diesmal jedoch nur 66,00 € unter Berücksichtigung des Altschadens und einer Selbstbeteiligung von 150,00 €. Daraufhin klagte der KfZ-Besitzer gegen die ... weiter lesen