Im Unterhaltsrecht, genauer bei der Frage des Kindesunterhaltes, taucht immer wieder die Frage auf, welche Rechtslage gilt, wenn das minderjährige Kind nunmehr volljährig wird: Gilt der bisherige Unterhaltstitel (Unterhaltsurteil, Vergleich oder Jugendamtsurkunde) fort oder muss das volljährig gewordene Kind sich einen neuen Titel besorgen bzw. ist das zumindest sinnvoll ?
I. Grundsätzliche Rechtslage
Entgegen landläufiger Meinung beendet die Volljährigkeit die Wirksamkeit des Unterhalstitels, welcher noch aus der Zeit des Minderjährigkeit stammt, zunächst nicht:
Zutreffend ist zwar, dass sich die gesamte Qualität und damit auch die Berechnungsmethode und Höhe des ... weiter lesen