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Kurz-Hinweis: Die Senate des OLG Frankfurt a. Main haben beschlossen, zum 01.01.2011 die Sätze zum Selbstbehalt zu erhöhen. "Für die Zeit ab 01.01.2011 sehen die Familiensenate des OLG Frankfurt am Main eine Erhöhung der im Wesentlichen seit 2005 geltenden Mindestbedarfs- und Selbstbehaltssätze als unumgänglich an und haben deshalb bereits jetzt beschlossen, dass sie beabsichtigen, folgende Neufestsetzungen vorzunehmen: * Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige, 800 € für Nichterwerbstätige, * Ehegattenselbstbehalt: 1.050 € für Erwerbstätige, 975 € für Nichterwerbstätige, * Angemessener Selbstbehalt: 1.150 € ohne Aufteilung nach ... weiter lesen
München (jur). Nur wer regelmäßig monatlich mehr Unterhalt an das allein lebende erwachsene Kind zahlt, kann für sich auch das Kindergeld beanspruchen. Einmalige oder gelegentliche Zahlungen eines Elternteils führen nicht zu einem Vorrang beim Kindergeldanspruch, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. März 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 45/17). Im konkreten Fall hatte eine getrennt lebende Mutter für ihren erwachsenen allein lebenden studierenden Sohn Kindergeld beantragt. Sie verwies darauf, dass sie im Streitjahr 2014 monatlich 400 Euro und ab September 490 Euro Unterhalt an ihr Kind gezahlt habe. Zusätzlich hatte sie angegeben, ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung nunmehr das zweite. Mal innerhalb recht kurzer Zeit klargestellt, dass ab dem 3ten Lebensjahr des gemeinsamen Kindes der alleinerziehende Elternteil grundsätzlich für sich selber sorgen muss (BGH XII ZR 94/09). I. Rechtliche Ausgangslage Trennt sich ein Ehepaar bzw. wird es geschieden, stellt sich bei Vorhandensein von minderjährigen Kindern in der Regel die Frage, ob und wieviel Unterhalt der Elternteil, bei dem die Kinder weiterhin aufwachsen sollen, vom jeweils anderen Elternteil einfordern kann, weil er selbst wegen der Kinderbetreuung an einer eigenen Erwerbstätigkeit gehindert ist. 1. Trennungsunterhalt Im Rahmen des ... weiter lesen
Im Unterhaltsrecht, genauer bei der Frage des Kindesunterhaltes, taucht immer wieder die Frage auf, welche Rechtslage gilt, wenn das minderjährige Kind nunmehr volljährig wird: Gilt der bisherige Unterhaltstitel (Unterhaltsurteil, Vergleich oder Jugendamtsurkunde) fort oder muss das volljährig gewordene Kind sich einen neuen Titel besorgen bzw. ist das zumindest sinnvoll ? I. Grundsätzliche Rechtslage Entgegen landläufiger Meinung beendet die Volljährigkeit die Wirksamkeit des Unterhalstitels, welcher noch aus der Zeit des Minderjährigkeit stammt, zunächst nicht: Zutreffend ist zwar, dass sich die gesamte Qualität und damit auch die Berechnungsmethode und Höhe des ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 14.10.2009 ( XII ZR 146/08 ) einer Gymnasiallehrerin nach 13-jähriger Ehe einen unbefristeten Unterhalt von EUR 500 monatlich zugesprochen. Das aktuelle Einkommen der Ehefrau beträgt EUR 3200 brutto, während der Ehemann rund EUR 5500 netto erzielt. Schon zu Beginn der Ehe 1993 hatte die Ehefrau nicht als Lehrerin, sondern als Texterin gearbeitet. Trotz der Betreuung des heute 15-jährigen Sohnes konnte Sie zuletzt als Texterin rund EUR 2500 netto erzielen. Im Jahre 2000 kündigte sie ihren Arbeitsvertrag, weil die Familie nach Brüssel umzog. In der Zeit von 2000 (Umzug nach Brüssel) bis 2005 hatte die Ehefrau weder als Lehrerin, noch als Texterin ... weiter lesen
Leipzig (jur). Erhält ein in Deutschland arbeitender alleinerziehender Elternteil vom Ex-Partner keinen Kindesunterhalt für die im EU-Ausland lebenden Kinder, muss der deutsche Staat mit einem Unterhaltsvorschuss einspringen. Auch wenn das nationale Unterhaltsvorschussgesetz nur Unterhaltsleistungen für in Deutschland lebende Kinder vorsieht, muss der Unterhaltsvorschuss vorrangig nach dem EU-Freizügigkeitsrecht gezahlt werden, urteilte am Montag, 18. Dezember 2017, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 5 C 36.16). Konkret ging es um zwei in den Jahren 2003 und 2005 geborene und zunächst in Deutschland lebende Kinder und ihre alleinerziehende Mutter. Nach der Trennung vom Vater nahm die Mutter ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) - XI ZR 108/09- hat in einer aktuellen Entscheidung hinsichtlich einer in der Praxis recht häufigen Fallgestaltung klargestellt, dass bei Aufgabe und Beendigung eines Erwerbstätigkeit während der Ehe sich dieses nach der Ehe auch dann als ehebedingter Nachteil darstellt, wenn der andere Ehepartner damit nicht einverstanden war. I. Nachehelicher Unterhalt allgemein Wenn nach der Scheidung um den nachehelichen Unterhalt gestritten wird, kommt es zumeist darauf an, ob der den Unterhalt Begehrende überhaupt durch die Ehe einen sogenannten ehebedingten Nachteil erlitten hat: Der Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf nachehelichen Unterhalt ist bekanntlich seit ... weiter lesen
Der BGH hat in einer jüngeren Entscheidung (BGH XII ZR 108/09) entschieden, dass ein Anspruch auf Unterhalt auch nach der Scheidung wegen sog. „ehebedingter Nachteile" besteht, wenn ein Ehegatte seinen Arbeitsplatz während der Ehe aufgeben oder seine Tätigkeit reduziert hat. Ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, spielt dabei keine Rolle. Unbeachtlich ist ebenfalls, ob die Reduktion oder Aufgabe der beruflichen Tätigkeit vom Einverständnis des unterhaltspflichtigen Ehegatten gedeckt war. Ausreichend ist es, wenn nachweisbar ist, dass ein Ehegatte seine Erwerbstätigkeit reduziert oder aufgegeben hat um die Haushaltsführung und / oder Kinderbetreuung zu übernehmen. Es kommt dabei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das OLG entschied mit seinem Beschluss vom 29.05.2013 (Az.: 2 WF 98/13), dass sich der Bedarf eines volljährigen Kindes nicht dadurch verringern soll, dass es kostenfrei im Haus seiner Großmutter und ihres Ehepartners lebe. Das OLG ging davon aus, dass der Antragsteller einen bestimmten monatlichen Bedarf habe, da seine Lebenssituation eben nicht der eines Kindes im Haushalt der Eltern, sondern der eines Kindes mit eigenem Haushalt vergleichbar sei. Dem soll auch nicht entgegenstehen, dass er kostenfrei, d.h. ohne ... weiter lesen
Nach dem BGH besteht ein Anspruch auch bei kinderloser Ehe wegen sog. „ehebedingter Nachteile", d. h. wenn ein Ehegatte seinen Arbeitsplatz während der Ehe aufgegeben hat oder seine Tätigkeit reduziert hat. Dabei ist nicht von Bedeutung, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte damit einverstanden war oder nicht. Der Anspruch besteht grundsätzlich unbefristet, solange die ehebedingten Nachteile nicht ausgeglichen sind. Ausreichend ist, dass ein Ehegatte seine Erwerbstätigkeit reduziert um die Haushaltsführung und / oder Kinderbetreuung zu übernehmen. Das Unterhaltsrecht entwickelt sich zunehmend familienfreundlicher. Rechtsanwalt Sebastian Windisch Sozius der Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch & ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem aktuellsten Urteil zum Unterhalt vom 12.05.2010 - XII ZR 98/08 - klargestellt, dass Versäumnisurteile wegen Zahlung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt nach Versäumung der Einspruchsfrist nur dann abänderbar sind, wenn sich nach dem Urteil die tatsächlichen Einkommensverhältnisse wesentlich ändern. I. Der Fall : Im konkreten Fall hatte ein unterhaltspflichtiger Vater sich gegen die ihn gerichtete Unterhaltsklage auf Kindesunterhalt überhaupt nicht gewehrt, sodass gegen ihn ein Versäumnisurteil erlassen wurde: Bei Bemessung der Unterhaltshöhe wurde - wie bei Versäumnisurteilen üblich - der ... weiter lesen
Kassel (jur). Einkünfte als Gesellschafter oder Kommanditist eines Unternehmens sind beim Elterngeld zweifach zu berücksichtigen. Sie erhöhen das für die Berechnung des Elterngeldes maßgebliche Einkommen, werden im Elterngeldbezug aber auch als Einkommen angerechnet, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am 26. März 2014 in Kassel (Az.: B 10 EG 4/13 R). Die Klägerin hatte im Mai 2008 ein Kind bekommen und danach ihre Arbeit als Kauffrau bei einer Grundstücksgesellschaft von einer vollen Stelle auf zehn Stunden pro Woche reduziert. Zudem war die Kauffrau als Kommanditistin an drei weiteren Unternehmen beteiligt. Im Streit um die Höhe des Elterngeldes stellte das BSG nun klar, ... weiter lesen