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Nachfolgend finden Sie Urheberrecht Ratgeber aus Berlin
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Seit Jahren werden tausende Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing bzw. Downloadangebote von Filmen, Musik, Hörbüchern, Software in Tauschbörsen abgemahnt und mit hohen Abmahnkosten und Schadensersatzbeträgen überzogen. Sicher sind nicht alle Abgemahnten "unschuldig". Unsere Beratungspraxis zeigt aber, dass oft nicht der Anschlussinhaber, sondern Familienmitglieder, Freunde oder WG-Mitbewohner den Film oder Song in einer Tauschbörse heruntergeladen und somit automatisch auch anderen zum Download zur Verfügung gestellt haben. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob der Anschlussinhaber überhaupt haftet, und wenn ja, als Täter oder Störer. ... weiter lesen
Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner Es scheint, dass das OLG Köln die pauschale Haftung des Anschlussinhabers ablehnt und eine für die Abgemahnten Anschlussinhaber günstiges Urteil geschaffen hat. Zumindest ist das Urteil im Hinblick auf eine mögliche Aufweichung der Rechtsprechung sehr interessant. Mit einem am Mittwoch, den 16. Mai 2012 verkündeten Urteil hat der u.a. für Urheberrechtsfragen zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln über die Frage entschieden, wann ein Internetanschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen haftet, die von seinem den Anschluss mitbenutzenden Ehegatten begangen ... weiter lesen
Die Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft hat die Anwaltskanzlei Waldorf und Frommer Rechtsanwälte beauftragt, Abmahnungen für den illegalen Download des Films „Beastly" zu versenden. Dieser Film ist derzeit über Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie etwa Bittorrent zum Download zugänglich. Indem Tauschpartner durch den Vorgang des Downloads auch für andere Teilnehmer der Tauschbörse öffentlich zugänglich machen, verstoßen sie gegen urheberrechtliche Verwertungsrechte gemäß § 19a UrhG. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet an Anschlussinhaber, von deren Anschluss der betreffende Film heruntergeladen wurde, eine ... weiter lesen
Die Kanzlei APW versendet derzeit im Auftrag der Elite Film AG eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird der illegale Download des Films „13 Assassins". Der Martial Arts Film wird über Tauschbörsen-Software wie BitTorrent oder EMule im Internet verbreitet. Nutzer der Tauschbörsen-Software machen den Filmtitel bei Download automatisch für andere Nutzer öffentlich zugänglich. Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 460,00 EUR. Es wird davon abgeraten, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil ... weiter lesen
Die Firma Triple X Entertainment Ltd. lässt, vertreten durch den Rechtsanwalt Philipp Marquort aus Kiel, Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "Lesbische Disco Schlampen" verfolgen. Das pornografische Werk wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. Deshalb fordert der Rechtsanwalt Philipp Marquort den betreffenden Internetanschlussinhaber ... weiter lesen
Die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt im September 2010, vertreten durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Eclipse - Biss zum Abendrot" verfolgen. Der dritte Film aus der Twilight - Saga ist seit Mitte Juli 2010 Kino zu sehen. Der Filmtitel „Eclipse - Biss zum Abendrot" wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine ... weiter lesen
Grundsätzlich heißt es – innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen und sich anwaltlich oder durch eine Verbraucherzentrale beraten lassen. Was ist ein Mahnbescheid? Mahnbescheid ist nicht mit der Abmahnung zu verwechseln. Eine Abmahnung wird in der Regel von einer Kanzlei erstellt und hat noch nichts mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu tun. Mahnbescheide (geregelt in §692 ZPO ) werden hingegen von einem Amtsgericht verschickt. Prüft das Amtsgericht, ob der Anspruch tatsächlich besteht? Nein. Das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung in Wirklichkeit berechtigt ist. Es reicht, dass der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids korrekt ausgefüllt ist ... weiter lesen
Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der BB-Video GmbH. Abgemahnt werden Personen, die bei P2P Tauschbörsen den Filmtitel "Simones.Hausbesuche.63.German.XXX.DVDRiP.XviD-CHiKANi" öffentlich zugänglich gemacht haben. In keinem Fall sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und die geforderte Summe ungeprüft überweisen. In vielen Fällen können die Forderungen der Kanzlei U + C Rechtsanwälte abgewehrt werden. Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern. weiter lesen
Die Firma Constantin Film Verleih GmbH lässt, vertreten durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Resident Evil: Afterlife - 3D"verfolgen. Dieser Film wird über Internet-Tauschbörsen wie BitTorrent, Limewire, Emule etc. zum Download angeboten. Die Nutzer einer Internet-Tauschbörse bieten den urheberrechtlich geschützten Film zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt die vorgeworfene unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte den betreffenden ... weiter lesen
Die GSDR GmbH lässt durch die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner illegale Downloads des Albums der Künstlergruppe Selig "Von Ewigkeit zu Ewigkeit " abmahnen. Den Adressaten des anwaltlichen Abmahnschreibens wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss aus das Musikalbum der Hamburger Rockgruppe über Torrent -Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurde. Während der Download der Datei erfolgt, wird die Datei zugleich einer unbestimmten Vielzahl anderer Personen zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt der von der Kanzlei geltend gemachte Vorwurf ... weiter lesen
Die Firma TOBIS Film lässt vertreten durch die Kanzlei _Schutt & Waetke, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "The American" verfolgen. Die Rechtsanwälte behaupten, die Nutzungsrechtsinhaber des US-amerikanischen Spielfilms von Regisseur Anton Corbijn zu vertreten. Der Filmtitel „The American" wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent, Emule, Limewire u.a. im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer Tauschpartner zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung ... weiter lesen
Die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Album "Come Around Sundown" der Künstlergruppe Kings of Leon, das 2010 erschien. Das Album "Come Around Sundown" wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent, Emule oder Limewire im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. ... weiter lesen