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Rechtsanwalt in Berlin - Urheberrecht
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Nachfolgend finden Sie Urheberrecht Ratgeber aus Berlin
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Firma TOBIS Film lässt vertreten durch die Kanzlei _Schutt & Waetke, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "The American" verfolgen. Die Rechtsanwälte behaupten, die Nutzungsrechtsinhaber des US-amerikanischen Spielfilms von Regisseur Anton Corbijn zu vertreten. Der Filmtitel „The American" wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent, Emule, Limewire u.a. im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer Tauschpartner zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung ... weiter lesen
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt derzeit, vertreten durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an Doppelalbum „This Is It" des Künstlers Michael Jackson verfolgen. Das Album wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die das Album auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei ... weiter lesen
Die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk versendet im September 2010 Abmahnschreiben im Auftrag der Kick Ass Pictures Inc. Abmahnung wegen illegelen Downloads in Peer to Peer - Filesharing - Tauschbörsen. Die Rechtsanwälte behaupten in ihrem Schreiben, ihre Mandantin sein Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk "Barefoot Confidential 65". Im Namen ihrer Mandantin fordern die Rechtsanwälte die Adressaten auf, einen Betrag in Höhe von 1.298,00 EUR zu überweisen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wir raten dringend davon ab, die geforderte Summe zu zahlen und die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. ... weiter lesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet derzeit Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Die Abmahnung enthält die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Den Adressaten wird die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Hörspiels "Die drei ??? Die geheime Treppe (Folge 138)" über eine P2P Filesharing - Tauschbörse wie bittorrent, Limewire oder Emule vorgeworfen. > ### Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt ["Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!"](/filesharing-abmahnung/ "Abmahnung wegen Filesharing") Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel ... weiter lesen
Die Firma DigiProtect lässt, vertreten durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Mailed in Amateurs 2" verfolgen. Die Rechtsanwälte Urmann und Kollegen behaupten, die Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte des pornografischen Filmwerkes zu vertreten. Der Filmtitel „Mailed in Amateurs 2" wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent, Emule, Limewire u.a. im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer Tauschpartner zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte ... weiter lesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet zur Zeit Abmahnschreiben wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird das Anbieten des Filmwerkes "Der letzte Tempelritter" in Peer to Peer Tauschbörsen wie Torrent, Emule oder Limewire. Auftraggeber ist die Universum Film GmbH aus München. In ihrem Schreiben fordern die Anwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 956 €. Keinesfalls ist die Anspruchslage so eindeutig, wie die Kanzlei Waldorf Frommer dies darstellt. Zum einen ist eine gewisse Fehlerquote bei der Zuordnung der ... weiter lesen
Die Firma Tele München GmbH + Co. Produktionsgesellschaft lässt, vertreten durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Der Adler der neunten Legion" verfolgen. Dieser Film wird über Internet-Tauschbörsen wie BitTorrent, Limewire, Emule etc. zum Download angeboten. Die Nutzer einer Internet-Tauschbörse bieten den urheberrechtlich geschützten Film zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt die vorgeworfene unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG. Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ... weiter lesen
Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH hat die Anwaltskanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte beauftragt, Abmahnungen für den illegalen Download des Musiktitels "Inna-Sun is Up" zu versenden. Dieser Musiktitel ist in dem Sampler "Bravo Hits Vol. 73" enthalten, der derzeit über Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie etwa Bittorrent zum Download verfügbar gemacht wird. Indem Tauschpartner durch den Vorgang des Downloads auch für andere Teilnehmer der Tauschbörse öffentlich zugänglich machen, verstoßen sie gegen urheberrechtliche Verwertungsrechte gemäß § 19a UrhG. Die Anwaltskanzlei Schalast & Partner versendet an Anschlussinhaber, von deren ... weiter lesen
Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte verschickt Abmahnungen wegen illegalem Download des Films "The Kings Speech" in Filesharing Tauschbörsen wie torrent, emule, limewire etc. Beauftragt wurde die Kanzlei durch die Firma Senator Film Verleih GmbH. Die Anwaltskanzlei Sasse & Partner fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 800,00 EUR zur pauschalen Abgeltung der bislang entstandenen Schadensersatzansprüche. Oftmals bestehen gute Aussichten, gegen die Abmahnung anwaltlich vorzugehen. Wir raten allen Empfängern dieser Abmahnung, die genannten Fristen ernst nehmen und sich anwaltlich beraten lassen. Indem Tauschpartner durch den Vorgang des Downloads auch für ... weiter lesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet zur Zeit massenweise Abmahnschreiben wegen illegalen Downloads des Filmwerkes "Zweiohrküken" in Peer to Peer Tauschbörsen wie Torrent, Emule oder Limewire. Auftraggeber ist Warner Bros. Die Anwälte Waldorf Frommer fordern Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von 956 €. Viele Anwälte raten dazu, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und im Übrigen pauschal 100 € ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gemäß § 97a Abs. 2 UrhG zu zahlen. Wir sehen dagegen gute Chancen, die Forderungen der Abmahnanwälte insgesamt abzuwehren. Indem Tauschpartner durch den Vorgang des Downloads auch ... weiter lesen
Die Kanzlei Rasch versendet derzeit im Auftrag der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird der illegale Download des Musikalbums "Out Of Style" der Künstlergruppe Sunrise Avenue. Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, als Anschlussinhaber für die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Werkes "Out Of Style" der Künstlergruppe Sunrise Avenue rechtlich verantwortlich zu sein. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fordert von den Adressaten der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in ... weiter lesen
Grundsätzlich heißt es – innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen und sich anwaltlich oder durch eine Verbraucherzentrale beraten lassen. Was ist ein Mahnbescheid? Mahnbescheid ist nicht mit der Abmahnung zu verwechseln. Eine Abmahnung wird in der Regel von einer Kanzlei erstellt und hat noch nichts mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu tun. Mahnbescheide (geregelt in §692 ZPO ) werden hingegen von einem Amtsgericht verschickt. Prüft das Amtsgericht, ob der Anspruch tatsächlich besteht? Nein. Das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung in Wirklichkeit berechtigt ist. Es reicht, dass der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids korrekt ausgefüllt ist ... weiter lesen