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Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Nach 47 Jahren Gefängnis müssen Gerichte auch bei einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder eine beantragte Entlassung auf Bewährung ernsthaft prüfen. Das betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 31. März 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 117/20 und 2 BvR 962/21). Es gab damit der Beschwerde eines heute 79 Jahre alten Mannes statt. Je länger die Haft schon dauere, desto genauer sei ein solcher Antrag zu prüfen und eine Ablehnung zu begründen. Der Beschwerdeführer wurde 1944 geboren und fiel schon in den 1960-er Jahren als Voyeur auf. 1970 drang er nachts in ein Wohnhaus ein, weil er Geschlechtsverkehr mit der Tochter des Hauses haben wollte. Allerdings wurde ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Angeblicher Todesfall am Berliner Lageso: Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe behauptete den Tod eines Flüchtlings. Der Fall sorgte für erhebliche öffentliche Unruhe in einer Zeit, in der die Berliner Flüchtlingspolitik ohnehin bereits massiv in der Kritik steht. Die Tat des Mannes bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Die Verbreitung falscher, die Öffentlichkeit aufwiegelnder, Tatsachen ist in Deutschland – anders als zum Beispiel in Österreich – straflos. Lügen an sich sind hier nicht strafbar. Ist das in Ordnung? ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Im Rahmen der Filmberichterstattung z.B. bei YouTube darf unter Umständen das Opfer der Straftat auch gegen seinen Willen unverpixelt gezeigt werden. Dies hat das Landgericht Essen entschieden. Der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma war im Rahmen einer Observierung überfallen worden. Nachdem er Polizei und Feuerwehr informiert hatte, fand sich dort auch die Sensationspresse ein. Ein Filmteam fertigte gegen seinen Willen Videoaufnahmen an, auf denen er unverpixelt von der Seite und im Profil zu sehen ist. Im Anschluss daran wurden diese Bilder von seiner Person bei YouTube eingestellt. Ausschnitte davon wurden in Zeitungen im Fernsehen ausgestrahlt. Gegen die Veröffentlichung dieser Videoaufnahmen ging der ... weiter lesen
Hamm (jur). Eine Zwangsmedikation von Untersuchungsgefangenen in Nordrhein-Westfalen ist bis auf Weiteres rechtswidrig. Die gesetzlichen Grundlagen sind hierfür viel zu unkonkret, rügte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Donnerstag, 31. März 2016, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 5 Ws 88/16). Parallel hatte das Bundesverfassungsgericht erhebliche Bedenken an der Zwangsbehandlung psychisch kranker Straftäter geäußert. 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits die rheinland-pfälzischen (Beschluss vom 23. März 2011, Az.: 2 BvR 882/09; JurAgentur-Meldung vom 15. April 2011) und die baden-württembergischen (Beschluss vom 12. Oktober 2011, Az.: 2 BvR 633/11; ... weiter lesen
1. Das Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) Dieses Gesetz regelt detailiert, was wann wie lange in welches Führungszeugnis eingetragen wird. Grundsätzlich wird das Führungszeugnis auf Antrag von der dafür zuständigen Behörde (= das Bundeszentralregister in Bonn) für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt. Aus einem Führungszeugnis geht hervor, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Dabei gibt es zwei Arten von Führungszeugnissen: a) Belegart N b) Belegart O Ein Führungszeugnis nach Belegart N (= sogenanntes Privatführungszeugnis) braucht man vor allem für den Arbeitgeber zum Nachweis, dass man nicht ... weiter lesen
Nach § 21 StGB kann der Strafrichter den Strafrahmen, den das Gesetz für bestimmte Straftaten (etwa einen Diebstahl oder einen Totschlag) vorsieht und aus dem die Strafe für die konkrete Tat entnommen werden muß, nach näherer gesetzlicher Regelung (§ 49 StGB) herabsetzen, wenn die Schuldfähigkeit des Täters bei Begehung der Tat zwar nicht vollständig entfallen, aber erheblich vermindert war. Das gilt auch für den Fall, daß die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters durch Alkoholkonsum bedingt ist. Obgleich § 21 StGB nach seinem Wortlaut als Kann-Vorschrift ("kann ... gemildert werden") ausgestaltet ist, hat sich die Rechtspraxis - entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs - dahin ent-wickelt, daß die ... weiter lesen
Das Amtsgericht Frankfurt hat unter dem Aktenzeichen 917 Ls 6443 Js 217242/23 entschieden, dass das Wegnehmen eines Fan-Schals von einem Anhänger der gegnerischen Mannschaft als Nötigung zu bewerten ist, nicht jedoch als Diebstahl. Der Fall drehte sich um einen Eintracht Frankfurt Fan, der während eines Spiels gegen FC Schalke 04 einem gegnerischen Fan den Schal entwendet hatte. Auseinandersetzung um Fan-Schal im Deutsche Bank Park Während des Fußballspiels zwischen Eintracht Frankfurt und FC Schalke 04 entwendete der beschuldigte Fan der Heimmannschaft einem Anhänger der Gäste dessen Fan-Schal direkt vom Hals, als er das Stadion verließ. Auf die Aufforderung hin, den Schal zurückzugeben, stieß der beschuldigte Fan den ... weiter lesen
Das Landgericht Mönchengladbach hat den Angeklagten mit Urteil von 1. März 2000 wegen Bestechlichkeit in 17 Fällen und wegen Untreue in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Angeklagte war seit der Gründung der aufgrund des Staatsvertrags der Bundesländer über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens im Jahre 1974 errichteten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) dort bis zu seiner Entlassung Ende 1993 tätig. Nach den Feststellungen ließ er bei der Auftragsvergabe nur ihm persönlich vertraute Unternehmen zu. Andere Anbieter wurden selbst bei offensichtlich wirtschaftlicheren Angeboten nicht berücksichtigt. Im Gegenzug ließen sich der Angeklagte und andere Mitarbeiter der GEZ von den begünstigten ... weiter lesen
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes schriftliches Verfahren zur Erledigung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Durch einen Strafbefehl können nur Vergehen im Sinne des § 12 Abs. 2 StGB erledigt werden, so dass dieser nur bei leichter und mittlerer Kriminalität in Frage kommt. Die maximale Strafe für einen unverteidigten Beschuldigten darf nur Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung betragen. Der Strafbefehl wird vom Staatsanwalt beim zuständigen Gericht beantragt. In diesem ist wie in einer Anklage das strafrechtlich relevante Verhalten beschrieben und mit einer entsprechenden Strafe verbunden. Hat der Richter nach Prüfung der Ermittlungsakte keine Bedenken ... weiter lesen
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kriminalitätsprognose unter Berücksichtigung der Tat- und Schuldaufarbeitung des Verurteilten ; OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss v. 17.02.2010, Az.: 2 Ws 32/10 Bei Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten oder Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgten, kommt eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung nur in Betracht, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann, da § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB eine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung verlangt. Zwar muss keine Gewissheit bestehen, dass der Verurteilte in Freiheit künftig straffrei ... weiter lesen