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Bundesgerichtshof zur Vereinbarkeit der Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen (§ 171 BRAO) mit dem Grundgesetz Der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs hatte über den Antrag eines Rechtsanwalts zu befinden, der beim Oberlandesgericht Hamm zugelassen ist und gleichzeitig bei dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen zugelassen werden möchte. Der Rechtsanwalt wendet sich gegen den ablehnenden Bescheid des Bundesministeriums der Justiz und vertritt die Ansicht, das in der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgesehene Zulassungsverfahren, insbesondere die in § 171 BRAO vorgeschriebene Ausschließlichkeit der Zulassung beim Bundesgerichtshof, sei mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ... weiter lesen
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute sein Urteil in dem Normenkontrollverfahren über das Zuwanderungsgesetz verkündet und festgestellt, dass das angegriffene Gesetz mit Art. 78 GG unvereinbar und daher nichtig ist. Damit tritt das Gesetz nicht am 1. Januar 2003 in Kraft. Von der Nichtigkeitsfolge werden auch die Regelungen des Zuwanderungsgesetzes erfasst, die am 26. Juni und. 1. Juli 2002 wirksam geworden sind. Der Hintergrund des Verfahrens ist der Pressemitteilung Nr. 84/2002 vom 1. Oktober 2002 zu entnehmen. Der Normenkontrollantrag ist zulässig und nach Auffassung der Senatsmehrheit auch begründet. 1. Zur Begründung ihrer Entscheidung führt die Senatsmehrheit aus: Das ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 26. Juni 2002 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die verfassungsrechtliche Zulässigkeit öffentlicher staatlicher Informationen über religiöse und weltanschauliche Vereinigungen grundsätzlich bejaht und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein solches staatliches Informationshandeln, insbesondere der Bundesregierung aufgezeigt. Zugrunde liegt die Verfassungsbeschwerde (Vb) mehrerer Meditationsvereine der sogenannten Osho-Bewegung (Bf.). Sie hatten im verwaltungsgerichtlichen Ausgangsverfahren im wesentlichen erfolglos von der Bundesrepublik Deutschland die Unterlassung bestimmter Äußerungen über diese Bewegung verlangt. Die Bundesregierung hatte in den Jahren zwischen ... weiter lesen