Siegfried Reulein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Pirckheimerstraße 33, 90408 NürnbergDas Verbraucherkreditrecht ist in den §§ 491 ff. BGB gesetzlich normiert und ist Bestandteil des Verbraucherschutzrechts. Die Vorschriften wurden in das BGB aufgrund der Verbraucherkreditrichtlinie eingeführt. Verbraucher sollen insbesondere bei einer Kreditvergabe besonders geschützt werden, denn in der Regel haben Kreditverträge eine langfristige Bindung zur Folge. Daneben sind die Vertragsbedingungen für einen Verbraucher oftmals sehr schwer nachzuvollziehen und zu verstehen.
Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und diverse Formvorschriften und das Widerrufsrecht eingeführt. Die Formvorschriften haben zum einen eine Warnfunktion und zum anderen eine Informationsfunktion im Hinblick auf die vorgeschriebenen Pflichtangaben. So bekommt der Verbraucher einen wesentlichen Überblick über seine zukünftige finanzielle Belastung. Das Widerrufsrecht hat primär den Sinn, dass der Verbraucher die Gelegenheit besitzt über den Kreditvertrag nachzudenken und bei Bedarf ein weiteres Angebot eines anderen Kreditgebers einzuholen.