Das Verbraucherrecht ist in erster Linie dem bürgerlichen Recht zuzuordnen. Der deutsche Gesetzgeber hat innerhalb des BGBs unterschiedliche Verbraucherschutzvorschriften niedergeschrieben. Diese Vorschriften sollen den Verbraucher aufgrund mangelnder Erfahrung oder fehlender Informationen vor den Unternehmern schützen.
Die Verbraucherschutzvorschriften im BGB sind beispielsweise der Verbrauchsgüterkauf, die AGB-Kontrolle oder die Regeln zu den Verbraucherdarlehensverträgen. Allesamt schützen den Verbraucher davor, dass der Unternehmer sich in einer überlegenden Situation befindet und diese Lage bewusst ausnutzt. Das Verbraucherrecht findet somit immer in Situationen Anwendung, in denen ein Unternehmer mit einem Verbraucher kontrahiert. Ob jemand Verbraucher oder Unternehmer im Verbraucherrecht ist, lässt sich mithilfe der §§ 13, 14 BGB bestimmen.