Verjährung
Sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht besteht die Möglichkeit einer Verjährung. Man spricht dann von Verjährung, wenn nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Anspruch abgelaufen ist. Das kann im öffentlichen Recht bedeuten, dass ein Anspruch erlischt. Im strafrechtlichen Sinne kann nach Ablauf einer bestimmten Frist eine Straftat zum Beispiel nicht mehr verfolgt werden.
Ganz egal, ob es sich um eine Verjährung im Zivil- oder Strafrecht handelt, sie beginnt in jedem Fall nach Ablauf des Jahres, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist. Dabei ist zu beachten, dass es sich meist um eine dreijährige Verjährungsfrist handelt, die jeweils zum Jahresende eintritt. Es bestehen aber noch eine Vielzahl an anderen Verjährungsfristen. Um eine Verjährung von Forderungen zu verhindern, sollte im jeweiligen Fall ein Mahnverfahren eingeleitet werden oder Klage erhoben werden. Ob in Mietangelegenheiten oder auch im Bereich des Arbeitsrechts, um nur einige wenige zu nennen, immer kann es zu unnötigen Verjährungen kommen, wenn nicht fristgemäß gehandelt wird, um eine bestehende Forderung geltend zu machen.
Generell kann man sagen, dass es sich bei der Verjährung um eine recht komplizierte Materie handelt, bei der es ratsam ist, einen kompetenten Rechtsanwalt für Verjährung hinzuziehen. Der Anwalt zu Verjährung kann in jedem Fall eventuelle Verjährungsfristen prüfen, nötigenfalls das Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben. Ebenso ist eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll, wenn es darum geht, eine bestehende Forderung innerhalb der gesetzlichen Frist durchzusetzen und damit die Verjährung entweder zu stoppen oder gar abzuwenden. Der Anwalt kann als Hauptbevollmächtigter die Interessen von Unternehmen und Privatpersonen wahrnehmen und so die Verjährung aufhalten.