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Karlsruhe/Berlin (DAV). Nach einem Unfall erhält der Geschädigte für ein gewerblich genutztes Auto dann keine Nutzungsausfallentschädigung, wenn ihm kein Nachteil entstanden ist. Daran fehlt es, wenn man ein Ersatzfahrzeug erhält. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 2007 (Az: VI ZR 241/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Bei einem Unfall wurde der der Klägerin gehörende Firmenwagen schwer beschädigt. Für die Zeit der etwa zweimonatigen Reparatur stellte ihr die Werkstatt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu einem ?Freundschaftspreis? von 1.500 Euro zur Verfügung. Neben dem Ersatz der Mietkosten verlangte sie eine Nutzungsausfallentschädigung. Dies lehnten die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Nimmt ein Parkscheinautomat eine Münze nicht an, muss der Betroffene mit anderen Münzen versuchen, den Parkschein zu lösen. Wenn er nur eine Münze dabei hat, ist das sein Pech. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. August 2005 (AZ 3 Ss Owi 576/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. In dem Fall parkte der Fahrer sein Auto für ca. 2 Stunden im Bereich eines Parkscheinautomaten. Dieser war zwar funktionstüchtig, akzeptierte jedoch die 50-Cent-Münze nicht. Der Autofahrer hatte nur diese eine Münze dabei. Daraufhin legte er die Parkscheibe in das Auto. In Folge dessen kam es zu einer Verurteilung zu einer Geldbuße. Diese ... weiter lesen
Zu den Auswirkungen einer Abfindungsvereinbarung über Unfallschäden zwischen dem Geschädigten und der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kurzfassung Eine Kapitalabfindung zum Ausgleich von Verletzungen infolge eines unverschuldeten Verkehrsunfalls kann durchaus ihren Reiz haben. Sie birgt aber auch Risiken. Verschlimmern sich später die Unfallfolgen, kann hierfür gundsätzlich kein Ersatz mehr verlangt werden. Etwas anderes gilt nur für gänzlich unvorhersehbare Folgeschäden. Diese Erfahrung machten jetzt die Eltern eines bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten Kindes. Das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg wiesen ihre im Namen des Kindes erhobene Klage gegen den Hafpflichtversicherer des ... weiter lesen
Das von dem Geschwindigkeitsmessgerät regelmäßig aufgenommene Radarfoto wird in der Regel im Verfahren als Augenschein dafür verwendet, um zu gewährleisten, dass es sich bei dem Betroffenen auch tatsächlich um den Fahrer handelt. Aus den rechtsstaatlichen Grundsätzen ist gewährleistet, dass jeder nur für seine eigene Schuld bestraft wird. Daher muss auch bei Bußgeldsachen in Fällen von Geschwindigkeitsüberschreitung dieser Grundsatz gewahrt werden. Insofern kommt der Qualität des Radarfotos eine besondere Bedeutung zu, um die Identität des Fahrers nicht nur anhand des Kennzeichens festzustellen. Das OLG Düsseldorf (Az.: IV- 4 RBs 29/11 ) ... weiter lesen
Eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (Strafgesetzbuch) kann schon ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille oder weniger vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten. Man spricht in einem solchen Fall von einer relativen Fahrunsicherheit bzw. relativen Fahruntauglichkeit. Von einer absoluten Fahrunsicherheit bzw. absoluten Fahruntauglichkeit spricht man, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und darüber vorliegt. Eine Ausfallerscheinung braucht dann nicht mehr hinzuzukommen, um bestraft zu werden. Bestraft wird eine strafbare Trunkenheitsfahrt mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder mit ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einer grünen Ampel anfährt und plötzlich ohne erkennbaren Grund abbremst, haftet für den Schaden allein. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 2. März 2006 (AZ - 3 U 220/05 -) geht hervor, dass somit nicht immer der Auffahrende schuld ist, teilen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. An einer roten Ampel standen der Kläger und der Beklagte hintereinander. Als die Ampel auf ?Grün? schaltete fuhren beide los. Vor der Kreuzungsmitte bremste der Kläger plötzlich ab, woraufhin der Beklagte auffuhr. Der Kläger wollte nun seinen Schaden ersetzt bekommen. Sein plötzliches Abbremsen begründete er mit einer sich nähernden Straßenbahn. Sowohl das Landgericht als auch das ... weiter lesen
Grundsätzlich besteht gemäß den §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Gefährdungshaftung des Halters eines jeden PKW. Diese Gefährdungshaftung greift im Verkehr, unter Vorbehalt der Ausschlussgründe des § 8 StVG, immer dann ein, wenn es auf öffentlichen Straßen gekracht hat und sorgt so für einen Ausgleichsanspruch des Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung den Schädiger gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 Versicherungsvertragsgesetz. Dies ist auch gut so, denn durch diese Normen wird in den meisten Fällen eine schnelle und unkomplizierte Klärung der Schadensersatzansprüche erzeugt. ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle erhielt unser Mandant einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die Messung wurde mit dem Gerät RIEGL LR 90-235/P durchgeführt. Dieses Messgerät funktioniert auf eine ähnliche Weise wie das RIEGL FG 21-P. Das aufzunehmende Fahrzeug wird mittels eines Lasers anivisiert und daraufhin dessen Geschwindigkeit gemessen, wobei weder eine Fotoaufnahme noch ein Video dokumentiert wird. Beweisrechtlich wird die Messung durch Aussage der protokollierenden Polizeibeamten bestätigt. Von Seiten der Behörde wurde eine Geldbuße in ... weiter lesen
STENDAL (DAV). Bei ersten Anzeichen von Übermüdung sollte ein Autofahrer stoppen und seine Fahrt erst fortsetzen, wenn er völlig ausgeruht ist. Wer nämlich trotz deutlicher Warnzeichen am Steuer einschläft und dabei einen Unfall verursacht, muss sich grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen und wird für die Folgen haftbar gemacht. So entschied das Landgericht Stendal in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Fall. Ein Lkw-Fahrer war, obwohl er zuvor ausreichend geschlafen hatte, zwei Stunden nach Fahrantritt eingenickt, mit dem schweren Fahrzeug von der Straße abgekommen und umgekippt. Der Sachschaden betrug knapp 38.000 Euro. Die Kaskoversicherung zahlte ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Ein Autofahrer, der auf einem Seitenstreifen mit laufendem Motor telefoniert, handelt ordnungswidrig. Er bleibt auch auf dem Seitenstreifen ein normaler Verkehrsteilnehmer. Auf einem Parkplatz wäre dies aber anders zu beurteilen. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 3. Juni 2008 (AZ: IV 2 Ss (OWi) 84/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Autofahrer hielt auf dem Seitenstreifen und ließ den Motor an. Dann telefonierte er mit seinem Mobiltelefon. Vom Amtsgericht wurde er ? neben dem fälligen Punkt ? zu einer Geldbuße von 50 Euro verurteilt. Hiergegen setzte er sich zu Wehr. Das OLG bestätigte die Entscheidung des ... weiter lesen
Glücklicherweise enden die meisten Verkehrsunfälle ohne schwerwiegende Personenschäden. Nichts desto Trotz enden viel Verkehrsunfälle trotzdem äußerst ärgerlich. Denn nachdem die Schuldfrage eindeutig geklärt schien, müssen sich die Geschädigten um die Schadensregulierung mit den Versicherungen bemühen. Dabei ist ein Verkehrsunfall schon lästig genug. Wenn aber dann auch noch der Streit mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung dazu kommt fühlen sich viele Geschädigte ungerecht behandelt. Zum einen hat man schon die Unannehmlichkeiten wegen des Schadens, muss mann sich nun auch noch mit den Versicherungen herumstreiten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ... weiter lesen
Köln (DAV) - Wer während einer Autofahrt sein Mobiltelefon lediglich in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen, handelt nicht ordnungswidrig. Mit dem Beschluss markierte das Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 23. August 2005 (Az.: 83 Ss-Owi 19/05) einen feinen Unterschied zwischen echtem Telefonieren und normalem Anfassen des Geräts, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Wegen des vermeintlichen Benutzens eines Mobiltelefons während einer Autofahrt sollte der Betroffene eine Geldbuße von 40 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen. Dagegen wehrte er sich und gab an, das Handy lediglich von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt zu haben, da es gerappelt habe. Die ... weiter lesen