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Berlin (DAV). Beim Rückwärtsfahren aus einer Parkbucht auf einem Parkplatz gilt die allgemeine Rücksichtnahmepflicht. An den Fahrer sind nicht die Voraussetzungen der "erhöhten Sorgfalt" zu stellen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab mit Beschluss vom 17. Mai 2004 (Az.: 1 Ss 182/04) dem Antragsteller Recht, der sich gegen die Verurteilung durch das Amtsgericht zu einer Geldbuße von 50 ? wegen fahrlässiger Gefährdung eines Anderen beim Rückwärtsfahren wehrte. Die der Verurteilung zu Grunde liegende Vorschrift des § 9, Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) gelte aber für den fließenden Verkehr, so die Richter. Beim Rangieren in einer Parklücke zwischen ausschließlich stehenden Fahrzeugen gelte ... weiter lesen
Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen und grammatischen Feinschliffen kommen auch höhere Geldbußen und andere Verpflichtungen aus Sie zu. Dieser Überblick soll Ihnen die wichtigsten Änderungen aufzeigen. Missachtung der Verkehrsregeln wird teuer Wer ohne Parkschein parkte konnte, nach der jetzigen Fassung der StVO, bei einer Parkdauer von bis zu 30 Minuten mit einer Strafe von 5 Euro rechnen. Durch die Erhöhung soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden, denn besonders in Großstädten mit überdurchschnittlich hohen Parkgebühren nahmen viele Fahrzeugführer lieber das Risiko ... weiter lesen
HOMBURG (DAV). Auf Supermarkt-Parkplätzen hat das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung im Straßenverkehr oberste Priorität. Parkplatzbenutzer tun deshalb gut daran, nicht auf vermeintlichen Vorfahrtrechten zu beharren. Diese gelten nämlich auf einem Parkplatzgelände nicht, wie ein Urteil des Amtsgerichts Homburg zeigt. In der von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Entscheidung ging es um einen ?typischen? Parkplatzunfall. Ein Fahrer suchte eine Parklücke, eine Fahrerin verließ gerade ihren Stellplatz. Beide stießen zusammen. Der klagende Fahrer machte geltend, er habe die auf dem Parkplatz markierte Haupt-Fahrbahn benutzt, von der die ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Das Missachten eines Stoppschilds gehört weiterhin zu den ?Todsünden? im Straßenverkehr. Wer trotz Stoppschildes ohne anzuhalten auf eine Kreuzung fährt und einen Unfall verursacht, handelt in aller Regel grob fahrlässig und kann für den eigenen Schaden von seiner Kasko-Versicherung keinen Ersatz beanspruchen. So entschied das Oberlandesgericht Köln in einer von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Entscheidung. In dem Fall hatte die Klägerin geltend gemacht, sie habe das Schild wegen eines ?Augenblicksversagens? übersehen. Sie sei ortsunkundig und durch ihre Mutter abgelenkt gewesen, für die sie sich auf der Suche nach einem Krankenhaus befunden ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Ein Autofahrer, der einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle als "Wegelagerer" bezeichnet hat, ist vom Bayerischen Obersten Landesgericht vom Vorwurf der strafbaren Beleidigung freigesprochen worden. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dieser Begriff sei in der konkreten Situation vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. Wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilen, war der Angeklagte von einem Polizisten und dessen Kollegin an einer Kontrollstelle zur Kasse gebeten worden, weil er den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Dies hatte er mit den Worten kommentiert: "Ah, klar, dass hier kontrolliert wird. Der Wegelagerer ist ja allgemein bekannt." Nachdem im Zuge der folgenden ... weiter lesen
Begeht eine Person eine Geschwindigkeitsüberschreitung, kann von der Verwaltungsbehörde oder dem Gericht unter bestimmten Umständen gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 StVG neben einer Geldbuße zusätzlich ein Fahrverbot von bis zu 3Monaten angeordnet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betroffene beharrlich gegen seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer verstoßen hat. Was unter einer „beharrlichen Pflichtverletzung“ zu verstehen ist, ergibt sich aus § 4 Abs. 2 BkatV (Bußgeldkatalogverordnung). Der Führer eines Kraftfahrzeugs begeht dann einen beharrlichen Pflichtenverstoß, wenn gegen ihn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von ... weiter lesen
Hamburg-Barmbek/Berlin (DAV). Wer seine Autotür unachtsam öffnet, haftet für den Schaden bei einem Unfall. Steht fest, dass die Wagentür schon länger geöffnet war, haftet der andere aber aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu 30 Prozent mit. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 6. August 2015 (AZ: 814 C 86/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Die Autofahrerin fuhr mit ihrem Wagen auf einer Stadtstraße. Rechts stand ein Fahrzeug auf einem Parkstreifen. Bei der Vorbeifahrt kollidierte das Fahrzeug der Frau mit der hinteren linken Tür des geparkten Fahrzeugs. Die Frau behauptete, der Fahrer habe ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen - nicht nur in der Karnevalszeit - damit rechnen, dass ihnen nachts vor Gaststätten Betrunkene vor den Wagen laufen können. Daher sollte man an solchen Stellen das Tempo reduzieren und bremsbereit sein. Dies geht bereits aus einem Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 16. Oktober 2001 (AZ: 2 S 97/00) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. In dem Fall hatte ein Autofahrer einen angetrunkenen Kneipengast angefahren, als dieser völlig unerwartet die Straße überquerte. Das Opfer starb, und die hinterbliebene Familie verlangte von dem Unglücksfahrer und dessen Versicherung Schadensersatz. Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zwar zu dem Ergebnis, dem Fahrer sei kein Verschuldensvorwurf ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer bei anhaltender überfrierender Nässe den Gehweg nicht regelmäßig streut, muss gegebenenfalls für Behandlungskosten und Schmerzensgeld aufkommen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit. Dies geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 30. April 2004 hervor (Az.: 14 U 159/02) . Der Kläger war auf Grund von Glätte um 11 Uhr vor dem Haus des Beklagten gestürzt. Zwar hatte der mit der Räum- und Streupflicht Beauftragte morgens um 6 Uhr drei Säcke Granulat auf dem Bürgersteig verstreut, doch anhaltender Eisregen verwandelte die Fläche in eine Rutschbahn. Nach Angaben der beklagten Eigentümergemeinschaft sei ein erneutes Streuen zur Verhinderung von Glatteisbindung sinnlos gewesen, so dass auf weitere ... weiter lesen
Berlin (DAV). Gemeinden sind dazu verpflichtet, auch auf öffentlichen Parkplätzen dafür zu sorgen, dass niemand stürzt und sich verletzt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Jena vom 1. März 2006 (AZ - 4 U 719/04) hervor. Verletzt sich jemand durch eine lose Bodenplatte, hat er einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, so die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Kläger parkte auf einem öffentlichen Parkplatz. Als er den Kofferraum öffnen wollte, stürzte er auf einer seitlich wegkippenden Bodenplatte und verletzte sich. Bei einer Kontrolle des Parkplatzes durch die Gemeinde war zuvor aufgefallen, dass einige der Platten Risse hatten. Nachdem das Landgericht dem Kläger noch ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer aus reiner Nächstenliebe einen schwer Betrunkenen nach Hause fährt und dabei versehentlich einen Unfall verursacht, muss dem Fahruntüchtigen unter Umständen keinen Schadensersatz leisten. In einer solchen Hilfsaktion könne ein stillschweigender Haftungsverzicht des Alkoholisierten zu Gunsten des Fahrers gesehen werden, entschied das Landgericht Saarbrücken und bestätigte damit ein gleich lautendes Urteil der ersten Instanz. In der Entscheidung, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) übermittelt wurde, wollte der spätere Kläger nach einem Zechgelage stark angetrunken nach Hause fahren. Sein Bekannter - der spätere Beklagte - konnte ihn mit großer Mühe von diesem ... weiter lesen
HAMM (DAV). Wer Autoschlüssel und Kfz-Papiere in seinem Wagen zurücklässt, verliert bei einem Diebstahl des Autos nicht automatisch den Schutz seiner Kasko-Versicherung. Wenn der Dieb die Gegenstände von außen gar nicht sehen konnte, fehlt es an einer Ursächlichkeit zwischen dem Verhalten des Autobesitzers und der späteren Entwendung. Zu diesem Schluss kommt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. Im zu Grunde liegenden Fall hatte sich die Versicherung geweigert, für den Diebstahl Ersatz zu leisten. Das Zurücklassen von Kfz-Papieren und Ersatzschlüssel im Kofferraum sei grob fahrlässig gewesen und habe bei dem Täter den Entschluss zum ... weiter lesen