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Experten-Ratgeber
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Düsseldorf/Berlin (DAV). Bemerkt ein Auto- oder LKW-Fahrer einen von ihm verursachten Unfall nicht und fährt weiter, so liegt keine Unfallflucht vor. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 1. Oktober 2007 (AZ: III-2 Ss 142/07-69/07 III), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Ein Lkw streifte während der Fahrt einen am rechten Straßenrand geparkten Wagen, ohne dass der Lkw-Fahrer dies bemerkte. Er fuhr weiter, gefolgt von einer Autofahrerin, die den Vorgang beobachtet hatte und den Fahrer nun mit Hupe und Lichthupe zum Anhalten bewegen wollte. Nach etwa drei Kilometern bemerkte der Lkw-Fahrer die Zeichen der Zeugin und stoppte. Das Amtsgericht wie auch das Landgericht ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Vollkaskoversicherung muss die Kosten für Wildschäden übernehmen. Dies gilt auch in solchen komplizierten Fällen, wenn der Autobesitzer den Wildunfall nicht nachweisen kann und die Versicherung keine schlüssigen Beweise für das Gegenteil hat. Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen bliebe der Halter auf dem Schaden sitzen, wenn die Kollision mit Wild nicht bewiesen werden kann. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Februar 2008 (AZ ? 20 U 134/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Kläger, Halter eines Mercedes der C-Klasse, verlangte von seiner KFZ-Versicherung die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von 13.375,41 Euro und der Gutachterkosten ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer einen Kraftwagen mit Sandalen lenkt, darf nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zumindest dann, wenn Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Auf das Urteil vom 13. März 2007 (Az.: 322 Ss 46/07) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Im entschiedenen Fall lenkte ein LKW-Fahrer sein Fahrzeug mit Schuhen, die vorn geschlossen aber hinten offen waren und keinen Fersenriemen hatten. Das Amtsgericht hatte den LKW-Fahrer unter Hinweis auf die Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge, in der vorgeschrieben wird, dass beim Führen eines LKWs ?Schuhwerk getragen werden muss, das den Fuß umschließt?, mit einem Bußgeld in Höhe von 57,50 ? ... weiter lesen
Nach einer Trunkenheitsfahrt schließt sich bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von über 0,5 Promille regelmäßig ein Strafverfahren an. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln dann wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB (Strafgesetzbuch). Einem nicht einschlägig vorbestraften Ersttäter droht dann neben einer Geldtrafe, einem Eintrag im Bundeszentralregister (BZR) die Entziehung des Führerscheines und die Verhängung einer Sperrrist von 9 - 15 Monaten. Geht es kürzer? Ja! Die Vorschrift des § 69a StGB, die die Dauer der Sperre regelt, sieht eine Mindestsperrzeit von 6 Monaten vor. Ist die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine Sperrfrist zu bestimmen, ... weiter lesen
Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle. Der Anscheinsbeweis besagt, dass der erste Anschein der Unfallsituation zu Lasten des Auffahrenden wirkt und davon ausgegangen wird, dass er für die aus dem Unfall entstehenden Kosten zu vollen Teilen haftet. Der BGH begründete diese Ansicht damit, dass der Auffahrende entweder durch ... weiter lesen
Grundsätzlich besteht für jeden Kraftfahrzeugführer gemäß § 21a StVO während derFahrt eine Anschnallpflicht („Die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein“). Verstößt ein Verkehrsteilnehmer gegen diese Vorschrift und kommt es infolge eines Unfalls zu Körperschäden bei jenem Verkehrsteilnehmer, muss er sich dieses verkehrswidrige Verhalten bei der Bestimmung der Haftungsquote anrechnen lassen. Der BGH hatte sich nunmehr in einer Entscheidung mit einer besonderen Konstellation zu befassen. In dem Sachverhalt hatte die spätere Klägerin nachts auf einer Bundesautobahn aus ungeklärten Umständen die Kontrolle ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Muss nach einem Unfall ein Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt werden, trägt die Kaskoversicherung auch die Abschleppkosten. Darauf besteht allerdings kein Anspruch, wenn es sich um ein völlig zerstörtes und wertloses Fahrzeug handelt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17. Dezember 2015 (AZ: 12 U 101/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Einer der Lkw einer Transportfirma brannte in Österreich vollständig aus. Der Restwert des Fahrzeugs betrug 52 Euro. Die österreichische Polizei ließ das Fahrzeug abschleppen. Der Transportfirma wurden hierfür rund ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Ein Unfallgeschädigter muss keine Marktforschung nach dem günstigsten Tarif betreiben, wenn er sich als Ersatzfahrzeug einen Mietwagen nimmt. Dies gilt zumindest für eine vorhersehbare Mietdauer von nicht mehr als 14 Tagen, entschied das Amtsgericht Dresden. Das entsprechende Urteil wurde von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ( DAV) mitgeteilt. In dem Rechtsstreit war die Haftung des Unfallverursachers unstreitig. Dessen Versicherung machte lediglich geltend, sie wolle die Mietwagenkosten nicht in voller Höhe übernehmen, weil vor Ort ein vergleichbares Mietfahrzeug günstiger zu haben gewesen wäre. Das Gericht hielt die Differenz ? rund 250 Euro - für nicht so gravierend: Nur wenn es ... weiter lesen
„Nichts wie weg!" Immer mehr Kraftfahrer entfernen sich im Anschluss an einen Unfall nach einer zu kurzen Wartezeit zu Fuß oder mit ihrem Fahrzeug vom Unfallort. Die Beweggründe sind vielfältig: Alkohol- oder Medikamentenkonsum, Angst vor Unannehmlichkeiten, Verlust des Schadensfreiheitsrabatts der Haftpflichtversicherung, Ärger mit dem Fahrzeughalter, negative berufliche Konsequenzen, Bekanntwerden mit wem man im Auto unterwegs war und so weiter. Das Gesetz dagegen ist einzigartig: Nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) wird ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft! Nach ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sich zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins Auto setzt, nimmt wissentlich ein hohes Risiko in Kauf. Bei einem Unfall steht ein Teil der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auf dem Spiel. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 9. Januar 2006 (AZ: 12 U 958/04), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Der Mann hatte sich zu einem Bekannten ins Auto gesetzt, obwohl dieser erkennbar betrunken war. Bei einem anschließenden Unfall hatte er schwere Verletzungen der Wirbelsäule erlitten und war querschnittsgelähmt. Die Versicherung zahlte ihm rund 40.000,- Euro Schmerzensgeld. Eine höhere Zahlung lehnte sie mit der Begründung ab, den Kläger treffe an seinen Verletzungen ein Mitverschulden. Die ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 28.06.2004, Az: 8 U 202/03 1. Der Segelsport, auch wenn er wettkampfmäßig in Form einer Regatta betrieben wird, gehört nicht zu den Sportarten, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder bei geringfügigen Regelverletzungen die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht. 2. Bei Segelwettfahrten besteht deswegen keine Haftungsfreistellung der Teilnehmer untereinander BGB § 823 Abs. 1 Auszung vom Urteil: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs.../u_8u202_03.pdf weiter lesen
Berlin (DAV). Der Halter eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichens ist auch außerhalb des Betriebszeitraums verpflichtet, für das Bestehen einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu sorgen. Dies entschied das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. August 2001 (AZ 3 Bf 385/00), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Im vorliegenden Fall war die Klägerin Halterin eines PKWs mit dem Baujahr 1948 und einem Saisonkennzeichen. Der Zeitraum während dessen sich das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen befinden darf, dauert vom 01. April bis zum 31. Oktober jeden Jahres. Durch eine Anzeige des bisherigen Versicherers erfuhr die beklagte Behörde außerhalb des Betriebszeitraums, dass das Versicherungsverhältnis nicht mehr ... weiter lesen