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Experten-Ratgeber
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Koblenz (jur). Kommt es wegen eines Wildwechsels zu einem Unfall, stehen ohne weitere Tierspuren am Auto die Chancen für einen von der Kaskoversicherung zu übernehmenden Schaden schlecht. Beruft sich die Kfz-Halterin nur auf den Fahrer als Zeugen, sollte dieser dann schon präzise den Unfallhergang darstellen können, betonte das Landgericht Koblenz in einem am Montag, 3. Juli 2023, bekanntgegebenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 10 O 227/22). Andernfalls können danach keine Versicherungsleistungen beansprucht werden. Der Ehemann der Klägerin war im Januar 2022 auf nasser Fahrbahn mit ihrem Daimler-Chrysler Modell 300 c von der Straße abgekommen und in einen nassen Graben gegen einen Baumstumpf gefahren. Es entstand ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof hat auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin beschlossen, dass das Ende des Vertrages nicht das Ende der Leistungspflicht aus dem Vertrag bedeute (BGH, Beschl. v. 23.05.2012, Az. IV ZR 224/10). In dem vom BGH zu entscheidenden Fall stritten die Parteien über das Ende der Rentenleistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Für die Beantwortung der Frage, wann die Leistungspflicht ende, seien die Vertragsbedingungen aus dem Jahr des Versicherungsabschlusses heranzuziehen und auszulegen. Weiter sei nicht davon ... weiter lesen
Mit Urteil vom 19.12.2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Lebensversicherungskunden mit Altverträgen, d.h. Verträge nach dem sogenannten Policenmodell bis Ende 2007, gestärkt (AZ.: C-209/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Im Jahr 2008 wurde das sogenannte Policenmodell bei Lebensversicherungen abgeschafft. Seitdem sind die Versicherer dazu verpflichtet, den potenziellen Versicherungsnehmern vor Vertragsabschluss sowohl die Versicherungsbedingungen als auch weitere Informationen in Bezug auf die jeweils gewünschte Versicherung schriftlich zukommen zu lassen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit dem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) führt der BGH seine bisherige Rechtsprechung fort. Nach Ansicht des BGH seien einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen unwirksam. Es scheint, als habe der BGH nun eine klare Stellung im Hinblick auf die Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer eingenommen. Das Gericht hat vermeldet, dass das Urteil des BGH vom 25.07.2012 wohl bestätigt wurde. Weitere Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen sollen anscheinend ... weiter lesen
Zu den Folgen, wenn der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung weitere bestehende Unfallversicherungen verschweigt. Kurzfassung Verneint der Versicherte wahrheitswidrig die Frage, ob bei anderen Versicherungsgesellschaften weitere private Unfallversicherungen bestehen, kann dies böse Folgen haben: Er verliert im Schadensfalle unter Umständen mögliche Invaliditätsansprüche. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Klage eines durch einen Unfall Geschädigten gegen den Unfallversicherer auf Zahlung von rund 20.000 € wurde abgewiesen. Der Versicherungsnehmer habe die Frage, ob er weitere private Unfallversicherungen abgeschlossen habe, absichtlich falsch beantwortet. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Gegenstand zahlreicher neuer Urteile des BGH waren in letzter Zeit Fragen der Wirksamkeit von Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen. Dabei hat der BGH in vielen Fällen die Unwirksamkeit solcher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen gerügt. Mit seinem jüngsten Urteil (Az.: IV ZR 202/10) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt und eine klare Stellung hinsichtlich der Abrechnungsmethoden von Lebensversicherern eingenommen. Durch das Urteil des BGH sollen die Rechte der Versicherungsnehmer bei ... weiter lesen
Der BGH hat sich in jüngster Vergangenheit mehrfach mit der Ausübung des Widerspruchs, des Widerrufs und des Rücktritts bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen auseinanderzusetzen. Nach einer Grundsatzentscheidung des EuGH hat der BGH klargestellt, dass im Falle einer fehlerhaften Belehrung über das Widerspruchsrecht, das Widerrufsrecht bzw. das Rücktrittsrecht (diese Rechte bestehen abhängig von der jeweiligen Vertragsausgestaltung alternativ) eine zeitliche Beschränkung dieser Rechte nicht zulässig ist und diese daher unbefristet ausgeübt werden können. Nun hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung vom 08.04.2015 – IV ZR 103/15 – klargestellt, dass der ... weiter lesen
Kassel (jur). Die langsame Entscheidung einer Krankenkasse über einen Widerspruch verhilft Versicherten nicht zu einer fiktiven Genehmigung eines Leistungsantrags. Das hat am 24. April 2018 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel im Streit um die Liposuktion mit entschieden (Az.: B 1 KR 10/17 R). Unter Hinweis auf das Qualitätsgebot hatte das BSG die sogenannte Experimentierklausel für Krankenhäuser stark begrenzt und entschieden, dass die Krankenkassen auch eine stationäre Fettabsaugung, die sogenannte Liposuktion nicht bezahlen müssen (Az.: B 1 KR 10/17 R und B 1 KR 13/16 R; JurAgentur-Meldung vom 24. April 2018). Ohne Erfolg hatte in einem Fall die Klägerin auch argumentiert, die ... weiter lesen
Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Wirksamkeit mehrerer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung entschieden. Ein Verbraucherverband hatte die Klausel zur Überprüfung nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) gestellt, zu denen auch Allgemeine Versicherungsbedingungen gehören. 1. Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel für unwirksam erklärt, mit der das beklagte Versicherungsunternehmen die Folgen einer Kündigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer regelt. Auch enthält diese Klausel Regelungen für den Fall, daß der Versicherungsnehmer die Versicherung zwar aufrechterhalten, aber keine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom OLG Karlsruhe zu entscheidenden Fall (Urt. v. 17.05.2011, Az. 12 U 445/11) habe der Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Invaliditäts-Zusatzversicherung geltend gemacht, woraufhin das Versicherungsunternehmen zulässigerweise den Versicherungsnehmer auf einen Beruf mit ähnlicher Ausbildung verwiesen habe, da dies im Versicherungsvertragswerk so geregelt sei. Der Verweis auf eine ähnliche Tätigkeit müsse gerade nicht der ursprünglichen beruflichen Ausbildung entsprechen, da – so die Richter – ein ... weiter lesen
Das OLG München hat mit Urteil vom 22. September 2011 (Az. 29 U 589/11) über die Unwirksamkeit von Kapitalanlageklauseln in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) entschieden. In dem Fall verwandte der Rechtsschutzversicherer eine Klausel nach welcher kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung bezüglich der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Aktien, Anleihen) sowie bei Beteiligungen an Kapitalanlagemodellen, auf die die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Immobilienfonds), gewährt wird. Das OLG trennte die Klausel in zwei eigenständige Teile, bezüglich der Effekten und der Kapitalanlagemodelle. Dem Gericht zufolge, seien beide Klauseln ... weiter lesen
Kassel (jur). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Kontrolle der Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen gestärkt. Nach einem am Dienstag, 20. März 2018, verkündeten Urteil müssen die Behörden ihre hierfür bislang verwendeten Kriterien aber überarbeiten (Az.: B 1 A 1/17 R). Konkret soll danach das Bundesversicherungsamt (BVA) über die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden der BKK Mobil Oil, Mario Heise, in den Jahren 2014 und 2015 neu entscheiden. Heise ist seit 2009 Vorstandsvorsitzender der mit über einer Million Versicherten nach eigenen Angaben größten BKK Deutschlands. Bei Neuberufungen oder Vertragsverlängerungen bedürfen die ... weiter lesen