Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Kelheim - Versicherungsrecht
Rechtsanwälte für Versicherungsrecht im Umkreis von 75 km
- Anwalt Versicherungsrecht Neutraubling
- Anwalt Versicherungsrecht Pettendorf
- Anwalt Versicherungsrecht Regensburg
- Anwalt Versicherungsrecht Sinzing
- Anwalt Versicherungsrecht Ingolstadt
- Anwalt Versicherungsrecht Landshut
- Anwalt Versicherungsrecht Mainburg
- Anwalt Versicherungsrecht Altenthann
- Anwalt Versicherungsrecht Amberg
- Anwalt Versicherungsrecht Cham
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Karlsruhe (jur). Haben Versicherungskunden ihre bis Ende 2007 abgeschlossene Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, müssen sie mit deutlichen Abschlägen bei der Rückzahlung von gezahlten Versicherungsbeiträgen rechnen. Die Kunden können oft nur knapp die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge zurückverlangen, urteilte am Mittwoch, 11. September 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13). Nach einem BGH-Urteil vom 25. Juli 2012 hatten noch Millionen Versicherungskunden auf einen höheren Nachschlag bei gekündigten Lebensversicherungsverträgen gehofft (Az.: IV ZR 201/10; JurAgentur-Meldung vom selben Tag). Konkret streiten sich die ... weiter lesen
München – August 2013: Normalerweise führt eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers dazu, dass der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei ist, erläutert Auer Witte Thiel. Hat die Versicherung die Leistung jedoch abgelehnt, ist auch eine Berufung auf die Obliegenheiten nicht mehr möglich. Auer Witte Thiel informiert über ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs. Geklagt hatte ein Versicherungsnehmer, der von seiner Wohngebäudeversicherung die Leistungsübernahme für Frostbruchschäden erstreiten wollte. Diese waren infolge eines Heizungsausfalls entstanden. Der Gebäudeeigner gab gegenüber der Versicherung an, noch um den Zeitpunkt des Ausfalls vor Ort ... weiter lesen
Der Kläger verlangt von der beklagten Hausratversicherung Zahlung von 46.900 Euro für Bargeld, Schmuck und Elektrogeräte, die bei einem Einbruchdiebstahl während seines Urlaubs aus seiner Wohnung gestohlen worden sein sollen. Die nach seiner Rückkehr alarmierte Polizei stellte eine Beschädigung am Hoftor, den Ausbau des Schließzylinders an der Eingangstüre und das Aufhebeln der Zwischentüre vom Kellerraum zum Wohnraum fest. Die beklagte Versicherung hat einen Einbruchdiebstahl bestritten. Das Landgericht Karlsruhe hat die Klage abgewiesen, weil es einen Einbruchdiebstahl nicht für nachgewiesen erachtet hat. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen ging es davon aus, dass der Ausbau des Zylinders bei diesem Schloss nur bei geöffneter ... weiter lesen
Wirft der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Anzeigepflichtverletzung vor, so ist er innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsschluss berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 21 Abs. 3 S.1 VVG). Sie trägt dem Interesse des Versicherungsnehmers Rechnung, in einem angemessenen Zeitraum Sicherheit darüber zu erlangen, dass der Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt Bestand hat. Eine Rückabwicklung bzw. rückwirkende Anpassung des Vertrags nach vielen Jahren kann zu unzumutbaren Belastungen des Versicherungsnehmers führen, denen keine hinreichenden schutzwürdigen Interessen des Versicherers gegenüberstehen. Problematisch ist oftmals, dass die 5-Jahresfrist nicht für ... weiter lesen
Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Kosten eines Rechtsstreits. Sie kann entweder ein eigenständiges Produkt oder ein Zusatz zu einer Kfz- oder Sachversicherung sein. In welchen Situationen lohnt sich der Abschluss einer solchen Versicherung? Gerichte in Deutschland sind oft mit langen Anhörungen und hohen Kosten verbunden. Das letztgenannte Problem kann vermieden werden, wenn wir eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Was ist eine Rechtsschutzversicherung überhaupt? Was verbirgt sich wirklich hinter dem mysteriösen Namen "Rechtsschutzversicherung"? Es handelt sich um eine Police, die in erster Linie dazu dient, den Versicherten vor den Kosten zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof anscheinend nun klar Stellung zu den Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer bezogen. Wie das Gericht vermeldet, soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein. Weitere Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und so die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen weiter gestärkt. In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen im Falle der vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Den Versicherten wurden aufgrund dieser Verrechnung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bereits mit seinem Urteil vom 18.08.2011 (AZ: 2 U 138/10) hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass mehrere gängige Klauseln in Versicherungsverträgen, die bis Ende 2007 verwendet wurden, unwirksam sind. Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des betroffenen Versicherers soll dieser nun zurückgezogen haben, sodass das Urteil nun rechtskräftig geworden sein dürfte. Unwirksam seien vor allem Klauseln zu Kündigung, Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug. Gerade diese ... weiter lesen
Ist die Wertentwicklung Ihrer Versicherung unbefriedigend oder benötigen Sie das Geld aus der Versicherung für andere Zwecke? In einer solchen Situation haben viele Finanzberater nur die Kündigung zum Rückkaufswert, den Verkauf oder die Beleihung vorgeschlagen um eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung zu Geld zu machen. Im Dezember 2013 hat der EuGH (Europäische Gerichtshof) eine für Verbraucher sehr erfreuliche Entscheidung getroffen, wonach auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrages das Widerrufsrecht ausgeübt werden kann. So ist in vielen Fällen voraussichtlich die Rückabwicklung der Lebensversicherung möglich, weil bei Vertragsabschlus formale ... weiter lesen
Nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Danach erhält er in der Vollkaskoversicherung den Schaden an seinem Fahrzeug nicht ersetzt, wenn er das Rotlicht einer Ampel nicht beachtet hat und sein Verhalten als grob fahrlässig zu bewerten ist. Unter welchen Umständen ein Rotlichtverstoß als grob fahrlässig anzusehen ist, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in folgendem Fall grobe Fahrlässigkeit verneint (Urteil vom 11. Mai 2001, veröffentlicht in r+s 2001, 313): Der Versicherungsnehmer hatte vor einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Seit dem Jahre 2002 sind auch in Deutschland Lebensversicherungsfonds als Beteiligungsmodell in der Branche vertreten. Normalerweise handelt es sich um Kapital- und Risikolebensversicherungen. Hauptsächlich werden bereits vorhandene oder besser gesagt "gebrauchte" Lebensversicherungspolice erworben oder gehandelt. Wenn ein Versicherungsnehmer sich dazu entscheidet, aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen seine Lebensversicherung zu verkaufen, ist dies meist nur mit erheblichen Einbußen möglich. ... weiter lesen
Große Werbekampagnen deutscher Versicherer sollen bei den Kunden das Gefühl totaler Absicherung suggerieren. Häufig muss man feststellen, dass diese Sicherheit nicht existiert. Beiträge gezahlt, Leistung null. Für Ablehnungen findet der Versicherer oft gute Gründe. Das erscheint logisch, denn nur so funktioniert das Geschäft mit der Angst. Beispielhaft hierfür ist der Fall des bereits 2004 verstorbenen Elektroinstallateurmeisters. Dieser erlitt wenige Tage vor seinem Tod einen Stromschlag, fühlte sich zunehmend schlecht, berichtete Freunden und seiner Familie davon. Der in Koblenz ansässige namenhafte Versicherer akzeptierte diese Todesursache nicht, ließ von seinem Gutachter ... weiter lesen