Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Kremmen - Versicherungsrecht
Rechtsanwälte für Versicherungsrecht im Umkreis von 75 km
- Anwalt Versicherungsrecht Berlin
- Anwalt Versicherungsrecht Falkensee
- Anwalt Versicherungsrecht Hennigsdorf
- Anwalt Versicherungsrecht Oberkrämer
- Anwalt Versicherungsrecht Oranienburg
- Anwalt Versicherungsrecht Wustermark
- Anwalt Versicherungsrecht Neuruppin
- Anwalt Versicherungsrecht Potsdam
- Anwalt Versicherungsrecht Teltow
- Anwalt Versicherungsrecht Eberswalde
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zum Unfallschaden durch den Versicherten Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zum Unfallschaden durch den Versicherten Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 16.06.2003, Az: 8 U 2485/02 1. Der Versicherungsnehmer einer Fahrzeugversicherung ist gehalten, die Versicherung umfassend über die Einzelheiten des Versicherungsfalles und der Schadenshöhe aufzuklären. 2. Beantwortet der Versicherungsnehmer Fragen der Versicherung hierzu nicht oder nicht richtig, so kann er sich nicht darauf berufen, dass die Versicherung den wahren Sachverhalt von dritter Seite noch zeitig genug erfahren habe, ... weiter lesen
Die Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung Wer berufsunfähig ist, verliert seinen Anspruch auf Krankentagegeld. So sehen es die Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversicherung vor. Eine solche Berufsunfähigkeit liegt vor, „wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 % erwerbsunfähig ist“. Deshalb berufen sich viele Krankentagegeldversicherer bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit auf das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit und stellen ihre Leistungen ein. Dagegen sollten Versicherte vorgehen, denn die Versicherungsgesellschaft ist in der ... weiter lesen
Zu den Folgen unrichtiger Angaben über Vorerkrankungen gegenüber der privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Kurzfassung Nur wer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zutreffende Angaben zu Vorerkrankungen macht, darf sich wirklich abgesichert fühlen. Dabei ist auch die Frage nach anormalen Schwangerschaftsverläufen wahrheitsgemäß zu beantworten. Das entschied jetzt das Landgericht Coburg – und wies die Klage einer Versicherten auf Berufsunfähigkeitsrente unter anderem deshalb ab, weil sie die entsprechende Frage trotz einer Fehlgeburt mit „Nein“ beantwortet habe. Die Frage stelle ebenso wenig einen schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre dar wie z. B. die nach Depressionen. Ein „Recht zur ... weiter lesen
Dem Kläger (VN) war 2004 eine Art Herzschrittmacher (ICD) implantiert worden. Im Juni 2005 stürzte er von einer Treppe. Im Juli 2005 kam es bei einer MRT-Untersuchung zu einem Defekt des ICD, welches operativ ausgetauscht wurde. Der VN begehrte weiter Krankentagegeld und begründete dies damit, dass er seit der MRT-Untersuchung und in deren Folge in seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt sei. Die Untersuchung selbst habe wegen Schwindels infolge des Treppensturzes stattgefunden. Er bot Beweis durch ein Sachverständigengutachten und die Einvernahme seiner behandelnden Ärzte an. Der Versicherer (VR) verweigerte die Leistung mit der Begründung, es liege eine nicht versicherte innere Ursache vor. Das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Landgericht Bremen zu entscheidenden Fall (Urt. v. 10.03.2011, Az. 6 O 1802/10) begehrte der Versicherungsnehmer die Feststellung, dass die Versicherung kein jährliches Nachprüfungsrecht hinsichtlich des Fortbestehens einer Berufsunfähigkeit habe. Ein solches Nachprüfungsrecht verstieße gegen § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB und würde den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen, so der Kläger. Das Landgericht Bremen wies die Klage zurück. Die streitgegenständliche Regelung sei nicht unwirksam und ... weiter lesen
Zu den Folgen, wenn der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung weitere bestehende Unfallversicherungen verschweigt. Kurzfassung Verneint der Versicherte wahrheitswidrig die Frage, ob bei anderen Versicherungsgesellschaften weitere private Unfallversicherungen bestehen, kann dies böse Folgen haben: Er verliert im Schadensfalle unter Umständen mögliche Invaliditätsansprüche. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Klage eines durch einen Unfall Geschädigten gegen den Unfallversicherer auf Zahlung von rund 20.000 € wurde abgewiesen. Der Versicherungsnehmer habe die Frage, ob er weitere private Unfallversicherungen abgeschlossen habe, absichtlich falsch beantwortet. Die ... weiter lesen
Der BGH hat sich in jüngster Vergangenheit mehrfach mit der Ausübung des Widerspruchs, des Widerrufs und des Rücktritts bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen auseinanderzusetzen. Nach einer Grundsatzentscheidung des EuGH hat der BGH klargestellt, dass im Falle einer fehlerhaften Belehrung über das Widerspruchsrecht, das Widerrufsrecht bzw. das Rücktrittsrecht (diese Rechte bestehen abhängig von der jeweiligen Vertragsausgestaltung alternativ) eine zeitliche Beschränkung dieser Rechte nicht zulässig ist und diese daher unbefristet ausgeübt werden können. Nun hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung vom 08.04.2015 – IV ZR 103/15 – klargestellt, dass der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass der Versicherte nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielt. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit zwei Urteilen vom 08.05.2013 (Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) wohl entschieden, dass die von vielen Rechtsschutzversicherern verwendeten Klauseln unwirksam sind. Der BGH führt aus, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer den besagten Klauseln wohl nicht entnehmen könne, welche Geschäfte durch sie ausgeschlossen werden sollen. Die Klauseln bestimmen wohl, dass den Versicherungsnehmern kein Rechtsschutz "für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH hat die Unwirksamkeit einiger Klauseln zur Kostenberechnung von Lebensversicherungen gerügt. Das jüngste Urteil des BGH (Az.: IV ZR 202/10) kann als Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung gewertet werden. Dies könnte ein Indiz dafür sein, dass der BGH nun eine klare Stellung hinsichtlich der Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer eingenommen hat. Zudem sollen anscheinend auch Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam befunden worden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bereits mit seinem Urteil vom 18.08.2011 (AZ: 2 U 138/10) hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass mehrere gängige Klauseln in Versicherungsverträgen, die bis Ende 2007 verwendet wurden, unwirksam sind. Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des betroffenen Versicherers soll dieser nun zurückgezogen haben, sodass das Urteil nun rechtskräftig geworden sein dürfte. Unwirksam seien vor allem Klauseln zu Kündigung, Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug. Gerade diese ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.12.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass bei Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem sog. Antragsmodell abgeschlossen wurden, ein Rücktritt bei fehlerhafter Belehrung unbefristet möglich ist (AZ.: IV ZR 260/11). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Damit führt der BGH seine Rechtsprechung fort (Urteil vom 07.05.2014, AZ.: IV ZR 76/11) und begründet seine Auffassung damit, dass die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) richtlinienkonform ausgelegt werden müssen. Auf Lebens- und Rentenversicherungen seien die Vorschriften zum Erlöschen ... weiter lesen